Hallo,
uns stellt sich die frage, wie viele Vertreter ein 1. Hausmeister haben darf?
Zur Situation, der 1. Hausmeister, befindet sich seit heute im Urlaub und wäre ab dem 01.01.2020 komplett weg, sprich er kommt nicht mehr wieder zwecks Kündigung.
Nun hat dieser 1. Hausmeister jedoch eine Verfügung auf den Weg gebracht in der sein Vertreter benannt wird. So weit so gut, dieser Vertreter hat aber auch einen Vertreter und dieser hat auch wieder einen Vertreter.
Wir arbeiten im Öffentlichen Dienst und finden das schon sehr Merkwürdig, das eine Person, so viele Vertreter hat.
Wir denken halt, zu viele Köche verderben den Brei.
Die Verfügung, wurde vom Abteilungsleiter unterschrieben.
Im Internet können wir leider nichts zu diesem Thema finden.
Jedoch denken wir, das der Personalrat und das Personalamt darüber Informiert werden müssen bzw. das diese auch ihr Okay geben müssen und wenn nicht, das wenigstens der Amtsleiter diese Verfügung hätte gegenzeichnen müssen.
Wer kann helfen und oder weiß Rat?
Lieben dank vorab.