Wie vollstrecke ich einen europäischen Zahlungsbefehl in Frankreich ohne franz. Sprachkenntnisse?

Ein europäischer Zahlungsbefehl wurde erfolgreich erwirkt. Der Forderungsbetrag wurde aber nur teilweise gezahlt. Es geht also um die Vollstreckung einer Restforderung bei der französischen Filiale des Versandunternehmens Expansys. Adresse:

Parc Eureka
256 Rue de Thor
CS 90554
34960 Montpellier Cedex 2
France

Geld eintreiben
Kann ich leider nicht beantworten.

Pierre

Wie vollstrecke ich einen europäischen Zahlungsbefehl in Frankreich ohne franz. Sprachkenntnisse?
Als Französin würde ich eine Forderung allerdings auf englisch (Betreff: „Injonction de payer“) an das dortige Gericht schicken und zwar: Tribunal de Commerce de Montpellier
Cité Méditerranée
F-34070 Montpellier

Ich weiss nicht, ob es die richtige Stelle ist, da man mehr Details über den Fall haben sollte.
Jedenfalls dort anfragen auf ENGLISCH, vielleicht wird man entsprechend weitergeleitet.

Andere Lösung ist einen z.B.Deutsch-französischen Anwalt einzuschalten.

  1. Lösung, vielleicht die Beste: Anfrage auf deutsch direkt beim Gerichtshof der europäischen Union
    Palais de la Cour de Justice
    Boulevard Konrad Adenauer
    Kirchberg
    L-2925 Luxembourg
    Luxembourg
    Fax. 00352/43032600
    Tel. 00352/4303-1
    Man kann auch direkt auf der Webseite eine Anfrage per email schicken
    http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/court-…

Ich hoffe, daß ich etwas helfen konnte
Isabelle

vollstrecke ich einen Zahlungsbefehl in Frankreich
Hallo
Es Tut mit leid aber ich habe keine Ahnung. Leider

europäischer Zahlungsbefehl
Sorry, da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, so gerne ich auch wollte…
Bis später einmal.
Gruß Loutarral

Hallo,

leider kenne ich mich in diesem Gebiet überhaupt nicht aus . Vielleicht hilft eine Anfrage im Wirtschaftsministerium oder bei der EU.
Viel Erfolg
B. Liesen

Es tut mir leid, die Frage kann ich nicht beantworten und würde es auch nicht wollen. Ich bin kein Rechtsexperte. Gruß, Monika

Wie vollstrecke ich einen europäischen Zahlungsbefehl in Frankreich ohne franz. Sprachkenntnisse?
Hallo und einen schönen Sonntag. Auch wir vollstrecken europäische Zahlungsbefehle, daher weiß ich, dass man den Antrag in der Landessprache verfassen muss, besser ist ein Anwalt aus dem Land wo man vollstrecken will. Ansonsten sucht man das Gericht aus, allerdings geht es auch wieder nur über Internet, wo der Schuldner wohnt und schickt, so wie bei uns, den Auftrag an das Vollstreckungsgericht und diese werden die Unterlagen weiterleiten. Welche Gebühren da für Sie anfallen, kann ich leider nicht sagen. Vielleicht konnte ich Ihnen helfen.

Guten Morgen,
Ich verstehe nicht ganz, wer was von wem fordert.
Handelt es sich um eine Forderung ihrerseits, dann rate ich ihnen einen französischen Anwalt der die deutsche Sprache spricht. Eine Adresse in Paris könnte ich ihnen liefern - die kosten sind allerdings nicht unerheblich.
Falls sie eine private haftpflichtversicherung haben, haben sie häufig auch eine freie Rechtsberatung. Auf diese Weise erst einmal Rechtsinformation einholen.
Stehe gerne für weitere Informationen zur Verfügung
Christopher

Vollstreckung europäischer Zahlungsbefehl in Frankreich ohne franz. Sprachkenntnisse?
Hall,
wenden Sie sich das zentrum für Europäischen Verbraucherschutz in Kehl an der Grenzeu zum Elsass/Straßburg:
Verbraucherberatung in Kehl: http://www.cec-zev.eu/index.php?id=1727

Vielleicht können die Mitarbeiter dort Ihnen weiter helfen
Beste Grüße
Jürgen Lorey

Die Sprache sollte man schon sprechen.
Ansonsten Rechtsanwalt mit Deutschkenntnissen suchen oder sich bei der französisch - deutschen Handelskammer erkundigen
MfG
J.T.