In meiner letzten Lohnabrechnung wurden 3 Arbeitstage als abwesend angegeben obwohl
auf Stundenzettel angegeben und 1 Woche Krankheit mit Attest als ohne Attest unbezahlt angegeben.Habe nun perEmail der Abrechnung widersprochen und dem Arbeitgeber eine
2 wöchige Frist zur behebung dieser Fehler gesetzt.Als man mich daraufhin im Büro nach
den fehlenden Tagen fragte,teilte ich ihnen diese für die nächste Abrechnung notwendigen
Stunden schriftlich mit.Trotzdem fragte man mich nach Ablauf der Frist wieder,wann ich ih-
nen endlich die ihnen unbekannten 3 Arbeitstage endlich mitteile,da Sie sonst die Lohnabre-
chnung nicht fertigstellen können.Habe die angeblich fehlenden Stunden nun per Einschreiben versandt,bekomme aber immer wieder die gleiche Ausrede,das ich mit ihnen nicht kooperieren
würde und Sie mir daher keine Abrechnung erstellen können.
Zwei Zeugen mitnehmen und dem Sachbearbeiter den entsprechenden Schrieb offen in die Hand drücken
Gibt es denn nun eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder nicht?
sagt er doch.
Hääääh? Man verzeihe meine blöde Nachfrage. Du trägst 3 Tage „abwesend“ ein, obwohl Du da warst (was issn das überhaupt für ein System, bei dem das geht?) Warum machst Du das? Und was heisst „abwesend“? Homeoffice? Dienstreise? Krank? Urlaub? Zeitausgleich?
Und dann bist zu anderer Gelegenheit krank, hast ein Attest (oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?) vom Arzt und nimmst doch lieber unbezahlten Urlaub? Warum? Stecken da irgendwelche merkwürdigen Gesundheits-Bonus-Systeme dahinter? (Das würde aber auch keinen Sinn machen, dann braucht’s ja kein „Attest“…)
Magst Du bitte ein bisschen Licht ins Dunkel bringen?
Nööö. Es ging um die Abrechnung, die er vom AG erhalten hat. ER hatte das richtig angegeben.
Dann halt nich
Das mag ja sein - aber WARUM?
Servus,
wer bestätigt den Stundenzettel? Ist das hier der Fall gewesen? Gibt es Fristen, innerhalb derer der bestätigte Stundenzettel reingegeben werden muss? Gibt es dafür vorgeschriebene Formen wie z.B. Fax?
Wann muss denn die Krankmeldung spätestens erfolgen? Wann muss die AU-Bescheinigung spätestens beim Arbeitgeber sein? Muss das Original dort vorgelegt werden oder genügt eine lesbare Kopie oder ein lesbarer Scan? Ist hier alles eingehalten worden, was dazu vereinbart war?
Klingt alles danach, als gäbe es gute Gründe dafür, dass die Abrechnung so ausgefallen ist wie sie ist.
Schöne Grüße
MM
Warum er das richtig angegeben hat? Du stellst ja komische Fragen heute!
Jaja, verdreh mir doch die Worte im Mund
Iiiiiiiiiich?
Ja! Du (Ich wusste, der Tag wird kommen, da werde ich dieses Emotschi verwenden g)