Das hängt damit zusammen, dass du eine Wärmepumpe hast und einen Elektriker (bzw. Bautrüger?), der „das haben wir immer schon so gemacht“ als Leitspruch benutzt.
Du hast nun die doppelte Grundgebühr und musst versuchen, die durch den geringen Kostenvorteil beim Wärmepumpenstrom wieder hereinzubekommen. Dazu muss man zusätzlich wissen, dass Wärmepumpenstrom bei vielen Anbietern mit „abschaltbare Last“ gleichgesetzt wird, der Anbieter dir also mehrmals am Tag für eine Stunde die Heizung ferngesteuert abschaltet (worauf einige jedoch ganz verzichten, manche zu festen Zeiten sperren und andere einen Rundsteuerempfänger verwenden).
Zwei Zähler bringen auch das Problem, dass man sich entweder aussuchen muss, ob der Strom der PV-Anlage dem Haushalt ODER der Wärmepumpe zukommen soll - oder das Glück haben muss, einen vernünftigen Installateur und vernünftigen Netzbetreiber zu haben, so dass eine kaskadierte Messung möglich ist.
Ausgehend von „MitNetz“ nehme ich mal einfach Bitterfeld als Standort an.
Dein Grundversorger wären dann die Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH.
Der Grundversorgungstarif für Haushalte liegt bei 57,72 Cent/kWh und 86,51€ Grundpreis pro Jahr.
Den Preis für Wärmepumpenstrom verraten sie dir nicht, denn das Preisblatt gilt nur für Bestandskunden und du sollst bitte separat anfragen.
Bei der Grundversorgung kannst du immer mit zwei Wochen Frist kündigen, die anderen Tarife binden dich meist für ein Jahr.
Nun hast du ja bereits zwei Zähler beantragt. Hat da irgendjemand nachgerechnet, ob das sinnvoll ist? Wieviel kWh/a wirst du denn für die WP benötigen (zumindest das wird doch derjenige ausgerechnet haben, der die WP dimensioniert hat).
Ich baue übrigens die Tage einen WP-Zähler aus. Kunde hat PV bekommen, Stadtwerke akzeptieren keine kaskadierte Messung und der Preisvorteil des WP-Stroms liegt bei 2,1 ct/kWh, während der Zähler 120€ Grundpreis kostet. Der Kunde verbrauchte letztes Jahr 5200kWh WP-Strom, hat also 109,20€ Preisvorteil für 120€ eingekauft. Selbst mit kaskadierter Messung ist das nicht sinnvoll, ist ja klar.