Wie wÄre ein internet-anprangern von abzockern rechtlich machbar?

Ob Flirtline, Carmunity, KBW oder irgendeine andere Gold-Digger Masche: Die Abzocke via Internet, über Provider-Sondergebühren, durch Versicherungen oder einfach geldgeile Betrüger nimmt rapide zu. Gesetzgebende Institutionen, Polizei und Rechtsanwälte sind längst ins Hintertreffen geraten., Dabei reicht es oft schon, dass man lauter und akzentuierter bellt, als die Betrüger  drohen, um viele Fälle zu beenden. Denn wirklich vor Gericht geht kaum einer der Abzocker. Aber: Noch viel zu viele Opfer zahlen zu schnell und lassen sich unnötig schröpfen… 
Seit der erfolgreichen Abwehr einer dreisten Abzockversion der KBW (in Verbindung mit deren Inkassobüro) Anfang 2014 bewegen wir den Gedanken, dass man einen wirksamen Online-PRANGER entwickeln müsste für die verschiedenartigen Abzock-Praktiken und ihre Urheber – verbreitet über alle geeigneten Medien. Angedacht ist ein Internet-Pranger,  vernetzt mit. Branchenblogs wie z. B mobilfunk-talk.de, Facebook, LinkedIn etc. Wir sind uns der rechtlichen Probleme und Grauzonen hierbei bewusst.In den meisten Fällen von Internet-Abzocke im Telekommunikationsbereich verneint die Bundesnetzagentur ihre Zuständigkeit und  verweist auf Verbraucherschützer und Anwälte nebst der Ansage (Zitat) „Bei der Schaffung der gesetzlichen Regelungen für die Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich zu regulieren. Das betrifft insbesondere auch die Bereiche Kundendienst, Qualität und Service von Telekommunikationsdienstleistungen. Als Haupt-Regulierungsinstrument soll hier der Wettbewerb fungieren."

D. h. es wird davon ausgegan-gen, dass ein Anbieter mit Mängeln bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen zunehmend Marktanteile verliert und somit über diesen Weg gezwungen wird, für die Abstellung solcher Mängel zu sorgen. Dieses von der Bundesnetzagentur als tauglich angesehene Regulierungsinstrument setzt voraus, dass die mit „Mängeln bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen“ umschriebenen betrügerischen Machenschaften von Providern wie KBW und Helfershelfern wie deren Inkassobüro an die breite Öffentlichkeit gelangen. Hier sollte man ansetzen, um öffentlichen Druck aufzubauen. 

Ein weiterer wichtiger Bereich für den geplanten Online-Pranger sind dubiose Versicherungs-Entscheidungen. Welcher Verbraucher/Patient kann schon nachvollziehen, ob die gegen ihn getrof-fene Entscheidung seiner Versicherung hinsichtlich Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung rechtlich korrekt und unangreifbar ist?  Die Frage stellt sich an dem Punkt: Wäre so ein Portal legal?Bzw wie müsste man sowas stricken, damit es rechtlich unangreifbar bleibt?

Hallo Gruß und Namenloses Etwas,

[Werbetext überlesen, weil nicht weiter relevant]

korrekt und unangreifbar ist?  Die Frage stellt sich an dem
Punkt: Wäre so ein Portal legal?

Das müsstest Du im entsprechenden Recht-Brett mal unter Berücksichtigung der Brettbeschreibung fragen.

Bzw wie müsste man sowas
stricken, damit es rechtlich unangreifbar bleibt?

Wenn Du schon so anfängst wirst Du sicherlich einen Anwalt brauchen! Ich würde eher den Weg der Aufklärung gehen und eher Informationen grundsätzlich geben, Links zu Verbraucherzentralen Seiten auf denen ja schon dutzendfach vor diesen Maschen gewarnt wird.

Gruß
h.