Wie wäre es mit: Politiker verklagen?

Guten Abend!

Weil mensch ja nichts anderes zu tun hat, stöberte ich eben im Strafgesetzbuch. Kurz vor den Wahlen wird es eigentlich Zeit, die jetzigen Regierenden, die uns vor der letzten Bundestagswahl allerlei Versprechen abgegeben haben, zu verklagen. (Das hätte in den sechzehn Jahren zuvor natürlich auch für die schwarz-gelbe Regierung gelten müssen.)

Warum? Wegen Wählertäuschung! Das Strafgesetzbuch schreibt hierzu:

§ 108 a Wählertäuschung
 
(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe
 über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen
 Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe
 bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
(2) Der Versuch ist strafbar.

Nun müssten also über 24 Mio. Bürgerinnen und Bürger sagen, die der jetzigen Regierung ihre Stimmen gaben: Ich fühle mich getäuscht, denn ich gab meine Stimme aufgrund einer irrigen Ansicht ab. Die von mir gewählte Partei behauptete, sie würde dieses und jenes leisten und bewerkstelligen. Das könne natürlich nur eintreffen, wenn ich ihr meine Stimme gebe und sie somit die Regierung bilden würde. Das Versprechen ist jedoch nicht eingetroffen, somit wurde ich getäuscht. Denn hätte ich das vorher gewusst, hätte ich einer anderen Partei meine Stimme gegeben.

Marco

Hallo Marco,

wer soll wann und wie jemals die Wähler getäuscht haben ? Kohl mit den blühenden Landschaften oder Schröder mit dem Abbau der Arbeitslosen ? Beide waren sich zu dem Termin als sie es dargestellt haben „sicher, dass es so kommen wird“. Für die Erfüllung eines Straftatbestandes ist wesentlich, dass jemand die Täuchung wollte. Kohl konnte also antworten, dass erst nach der Wahl erkennbar wurde, dass dies nicht zu schaffen ist. Schröder kann anführen, dass irgendwo auf der Welt sich die Lage verändert hat und Einfluss auf DE nahm.

Abgesehen davon, dass Wahlversprechen nicht strafbar sind, wenn sie nicht erfüllt werden, also Politiker sich nicht strafbar machen können, kann man jedes Wahlversprechen, das nicht erfüllt wird begründen. Schliesslich weiss der, der an die Regierung will, nicht wie die Finanzen der bisherigen Regierung aussehen. So, suche nun mal einen Ansatzpunkt, der es möglichen machen könnte, eine Straftat zu vermuten.

Hinzu kommt, dass die Grundlage eines Wahlversprechens mit dem Beginn einer Koalition ohnehin wegfällt. Ich bin sicher, dass Schröder die Arbeitslosigkeit hätten bekämpfen können, hätte man mit den Grünen nicht zuerst deren intere Neigungen einiger Abgeordneter in monatlanger Diskussion lösen müssen.

Gruss Günter

Weil mensch ja nichts anderes zu tun hat, stöberte ich eben im
Strafgesetzbuch. Kurz vor den Wahlen wird es eigentlich Zeit,
die jetzigen Regierenden, die uns vor der letzten
Bundestagswahl allerlei Versprechen abgegeben haben, zu
verklagen. (Das hätte in den sechzehn Jahren zuvor natürlich
auch für die schwarz-gelbe Regierung gelten müssen.)

Warum? Wegen Wählertäuschung! Das Strafgesetzbuch schreibt
hierzu:

§ 108 a Wählertäuschung
 
(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der
Stimmabgabe
über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen
Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit
Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
(2) Der Versuch ist strafbar.

Nun müssten also über 24 Mio. Bürgerinnen und Bürger sagen,
die der jetzigen Regierung ihre Stimmen gaben: Ich fühle mich
getäuscht, denn ich gab meine Stimme aufgrund einer irrigen
Ansicht ab. Die von mir gewählte Partei behauptete, sie würde
dieses und jenes leisten und bewerkstelligen. Das könne
natürlich nur eintreffen, wenn ich ihr meine Stimme gebe und
sie somit die Regierung bilden würde. Das Versprechen ist
jedoch nicht eingetroffen, somit wurde ich getäuscht. Denn
hätte ich das vorher gewusst, hätte ich einer anderen Partei
meine Stimme gegeben.

Marco

da sehe ich ein Problem
Hallo Marco,

Nun müssten also über 24 Mio. Bürgerinnen und Bürger sagen,
die der jetzigen Regierung ihre Stimmen gaben: Ich fühle mich
getäuscht, denn ich gab meine Stimme aufgrund einer irrigen
Ansicht ab.

ich bin kein Jurist, aber liegt hier nicht ein Nachweisproblem vor? Da die Wahl geheim durchgeführt wird, kann doch niemand nachweisen, daß er Partei x gewählt hat.

Und hat eine Partei überhaupt eine Rechtspersönlichkeit?

Meinungen?

Gruß
Christian

Argument.

Hi Christian,

Dein Hinweis ist stichhaltig. Dieser Hinweis scheint mir noch einfacher als wenn ich auf veränderter Situationen nahc der Wahl hinweise.

Gruss Günter

Nun müssten also über 24 Mio. Bürgerinnen und Bürger sagen,
die der jetzigen Regierung ihre Stimmen gaben: Ich fühle mich
getäuscht, denn ich gab meine Stimme aufgrund einer irrigen
Ansicht ab.

ich bin kein Jurist, aber liegt hier nicht ein Nachweisproblem
vor? Da die Wahl geheim durchgeführt wird, kann doch niemand
nachweisen, daß er Partei x gewählt hat.

Und hat eine Partei überhaupt eine Rechtspersönlichkeit?

Meinungen?

Gruß
Christian

Hi Chris,

ich bin kein Jurist, aber liegt hier nicht ein Nachweisproblem
vor? Da die Wahl geheim durchgeführt wird, kann doch niemand
nachweisen, daß er Partei x gewählt hat.

darum geht es aber gar nicht. Wenn ich beobachte, wie mein Nachbar seine Frau verkloppt, kann ich ihn doch auch anzeigen ohne selbst betroffen zu sein. Da es sich um eine Strafsache handelt, kann ich auch anzeigen, ohne selbst der Geschädigte zu sein. Die Anklage übernimmt dann der Staat im Interesse der Öffentlichkeit. Ich bin dann nur noch Zeuge. Will sagen: ob ich nun selbst der Wähler war oder nicht…ist gar nicht von Bedeutung. Auch als „Außenstehender“ kann ich einen strafrechtlich bedeutsamen Mißstand zur Anzeige bringen. Nachweisen, dass ich auch von diesem Mißstand geschädigt wurde, brauche ich nicht.

Und hat eine Partei überhaupt eine Rechtspersönlichkeit?

Ich denke schon.

Gruß
Bark

Hi,

darum geht es aber gar nicht. Wenn ich beobachte, wie mein
Nachbar seine Frau verkloppt, kann ich ihn doch auch anzeigen
ohne selbst betroffen zu sein. Da es sich um eine Strafsache
handelt, kann ich auch anzeigen, ohne selbst der Geschädigte
zu sein.

so einfach ist das nicht. Es gibt diverse Straftaten, die nur auf Antrag im allgemeinen oder auf Antrag des Geschädigten verfolgt werden (dürfen).

In diesem speziellen Falle muß ich zumindest, wenn ich im Namen anderer vorgehe, einen Geschädigten benennen können. Das wird aber schwierig. Siehe oben.

Gruß
Christian

Hi,

so einfach ist das nicht. Es gibt diverse Straftaten, die nur
auf Antrag im allgemeinen oder auf Antrag des Geschädigten
verfolgt werden (dürfen).
In diesem speziellen Falle muß ich zumindest, wenn ich im
Namen anderer vorgehe, einen Geschädigten benennen können. Das
wird aber schwierig. Siehe oben.

Naja, das mag sein. Könnte mir aber auch gut vorstellen, daß das im Falle des Wählerbetruges anders ist. Denn wieso gibt’s ein Gesetz, das einen solchen Betrug unter Strafe stellt, wenn man den Tatbestand sowieso nicht nachweisen kann. Ich glaube, der Gesetztgeber wird’s berücksichtigt haben, denn es sind ja meist die Juristen selbst, die die Gesetze ausformulieren.

Ich glaube, die von dir gemeinhin angesprochnen Straftaten beziehen sich eher auf Dinge, wie z. B. einen Autodiebstahl. Da muß man einen Geschädigten nachweisen und der Geschädigte muß Strafanzeige stellen, weil’s ja auch sein könnte, daß er seinen Wagen lediglich verliehen hat. Ich denke aber, daß die Angelegenheit in Sachen „Wählerbetrug“ anders liegt. Die Anzeige und die Anklage wird sicherlich drin sein. Die Beweislage ist aber sicherlich das, was Kopfschmerzen bereiten könnte. Es sei natürlich denn, ein Wähler hat das Ausfüllen seines Wahlzettels und den Einwurf in die Urne gefilmt :wink:

Gruß
Bark

und ich sehe da noch ein Problem
Hallo,

Da mißverstehst Du den Begriff des „Irrtums über den Inhalt der Erklärung“. Der Inhalt der Erklärung, die der Wähler bei der Wahl abgibt, ist schlicht: „Ich wähle Partei X und Kandidaten Y“. Ein Irrtum über diesen Inhalt läge allenfalls dann vor, wenn der Wähler beispielsweise sein Kreuz bei X macht in der Annahme, damit Y gewählt zu haben.

Die Motive jedoch, aus denen sich der Wähler für die eine oder andere Partei/den einen oder anderen Kandidaten entscheidet, sind für den Erklärungsinhalt völlig ohne Bedeutung.

Daher kann auch z.B. derjenige, der ein Auto kauft, um es seinem Sohn zum bestandenen Abitur zu schenken, dieses, wenn der Sohn dann doch durchs Abi rasselt, nicht dem Händler mit der Begründung zurückgeben, er habe sich beim Abschluß des Kaufvertrags über das Auto über den Inhalt seiner Erklärung geirrt.

Grüße,

hätten, würden, könnten, müßten, sollten…
Hallo Marco,

deshalb werden eigentlich ausschließlich obige Worte von Politikern benutzt.
Welcher Politiker redet denn mal konkret: wir haben, wir werden, wir können, wir tun, wir machen, usw.

Mit viel Gruß vom —> Mayo