Guten Abend!
Weil mensch ja nichts anderes zu tun hat, stöberte ich eben im Strafgesetzbuch. Kurz vor den Wahlen wird es eigentlich Zeit, die jetzigen Regierenden, die uns vor der letzten Bundestagswahl allerlei Versprechen abgegeben haben, zu verklagen. (Das hätte in den sechzehn Jahren zuvor natürlich auch für die schwarz-gelbe Regierung gelten müssen.)
Warum? Wegen Wählertäuschung! Das Strafgesetzbuch schreibt hierzu:
§ 108 a Wählertäuschung
(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe
über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen
Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Nun müssten also über 24 Mio. Bürgerinnen und Bürger sagen, die der jetzigen Regierung ihre Stimmen gaben: Ich fühle mich getäuscht, denn ich gab meine Stimme aufgrund einer irrigen Ansicht ab. Die von mir gewählte Partei behauptete, sie würde dieses und jenes leisten und bewerkstelligen. Das könne natürlich nur eintreffen, wenn ich ihr meine Stimme gebe und sie somit die Regierung bilden würde. Das Versprechen ist jedoch nicht eingetroffen, somit wurde ich getäuscht. Denn hätte ich das vorher gewusst, hätte ich einer anderen Partei meine Stimme gegeben.
Marco