Hallo,
die Staatsanwaltschaft kann es nicht zur Diskussion stellen. Allein aus datenschutzrechtl. Gründen. Sie ist übrigens Teil der Exekutive (okay, eine Art „Vorjudiaktive“). Die nicht strafbewehrte Einstellung ist wie ein Freispruch.
Mir geht es darum, dass der Politiker, der hier keinesfalls „nur als Bürger“ spricht, die Sache ohne Not vor ein Gericht bringen will. Er unterschlägt aber dabei, dass es diese Möglichkeit für ihn bzw. seine Partei ja durchaus gibt. Er könnte den betroffenen Flüchtlingen, den lt. Anzeigen ja angeblich Unrecht angetan wurde, einfach das Kostenrisiko einer Zivilklage abnehmen. Vor einem Zivilgericht müsste der Sachverhalt ebenfalls geklärt werden.
So aber tut er so, als gäbe es jetzt keine Möglichkeit. Dabei hat die Staatsanwaltschaft die Sache bereits aus strafrechtl. Sicht geklärt. Und das ohne Klage und ohne Strafbescheid.
Alles andere wäre doch eine Beugung vor dem Mob. Wer am lautesten schreit, der bekommt am ehesten einen Schauprozess serviert.
Gruß
vdmaster