Wie war das doch gleich mit Clausnitz

…und der bösen Polizei?

Verlangt Movassat von der Staatsanwaltschaft nicht die Initiierung eines pol. Schauprozesses? Ohne Klagegrund keine Klageerhebung. DIe Linkspartei könnte doch den betroffenen Flüchtlingen einen Zivilprozess (Schadensersatz) finanzieren, wenn sie so sehr an einer gerichtlichen Klärung interessiert wäre.

Gruß
vdmaster

Hallo,

was bitte sehr ist schlimm daran, wenn ein Bürger sagt, daß er eine Entscheidung der Justiz für falsch hält ?
Auch die Justiz in einer Demokratie muß sich öffentlicher Diskussion und auch Kritik stellen und damit umgehen. Wenn die Argumente der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens tragfähig sind, muß sie die Diskussion ja nicht scheuen.

&Tschüß
Wolfgang

1 Like

Hallo,

die Staatsanwaltschaft kann es nicht zur Diskussion stellen. Allein aus datenschutzrechtl. Gründen. Sie ist übrigens Teil der Exekutive (okay, eine Art „Vorjudiaktive“). Die nicht strafbewehrte Einstellung ist wie ein Freispruch.

Mir geht es darum, dass der Politiker, der hier keinesfalls „nur als Bürger“ spricht, die Sache ohne Not vor ein Gericht bringen will. Er unterschlägt aber dabei, dass es diese Möglichkeit für ihn bzw. seine Partei ja durchaus gibt. Er könnte den betroffenen Flüchtlingen, den lt. Anzeigen ja angeblich Unrecht angetan wurde, einfach das Kostenrisiko einer Zivilklage abnehmen. Vor einem Zivilgericht müsste der Sachverhalt ebenfalls geklärt werden.

So aber tut er so, als gäbe es jetzt keine Möglichkeit. Dabei hat die Staatsanwaltschaft die Sache bereits aus strafrechtl. Sicht geklärt. Und das ohne Klage und ohne Strafbescheid.

Alles andere wäre doch eine Beugung vor dem Mob. Wer am lautesten schreit, der bekommt am ehesten einen Schauprozess serviert.

Gruß
vdmaster

Wie naiv muss man sein zu denken er spricht hier als „Bürger“? Auch er will sich in seiner Partei und bei seinen Wählern beliebt machen. So sind Politiker eben.

Hallo,

hiermit

machst Du es Dir erheblich zu einfach. Natürlich kann eine Staatsanwaltschaft zumindest abstrakt zu dem Fall und die Art der Umstände, die zur Einstellung führten, in der Öffentlichkeit Stellung nehmen.
Und eine öffentliche Diskussion kann durchaus dazu führen, daß sich die jeweils fachlich vorgesetzte Stelle den Fall nochmal ansieht. Daß aus einer solchen Prüfung auch mal eine andere Bewertung entsteht, ist sooo ungewöhnlich nicht.

Hallo,

wie borniert muß man eigentlich sein, um sowas abzusondern ?

Du willst natürlich niiiiiieeeemals, daß sich Politiker nach Erkenntnisstand richten und handeln ???

Mann, das ist das Wesen von Politik, daß sich ein Politiker für Wähler erkennbar macht. Und seine Bürgerrechte gibt ein Politiker auch nicht durch seine Wahl ab.
Sonst motzt Du doch immer 'rum, daß Politiker nicht ehrlich wären.