Wie Wasser nachfüllen bei Gastherme Brötje

Hallo,

ich habe gesehen, dass der Druck gefallen ist und würde jetzt gerne wieder etwas Wasser auffüllen. Leider klappt das bei mir nicht. Ich habe schon den Wasserhahn und auch das Ventila aufgedreht, aber nichts passiert.
Was mache ich falsch.

Hier mal Bilder von der Gastherme.

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Hallo,

ich habe gesehen, dass der Druck gefallen ist und würde jetzt
gerne wieder etwas Wasser auffüllen. Leider klappt das bei mir
nicht. Ich habe schon den Wasserhahn und auch das Ventila
aufgedreht, aber nichts passiert.
Was mache ich falsch.

Hier mal Bilder von der Gastherme.

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Im Prinzip alles richtig gedacht.

Nur: Das an der Heizanlage eingebaute Ventil (mit dem grünen Handrad) ist dafür nicht geeigenet und evtl. sogar defekt und öffnet nicht mehr weil entgegen der Fliessrichtung bei Befüllung eingebaut. Hier gehört ein sog. KFE-Hahn eingebaut.

Und: Das Zapfventil an der Trinkwasserleitung muss zwingend gegen eines mit Rückflussverhinderer und Belüfter (auch oft als „Waschmaschinenhahn“ bezeichnet) ausgetauscht werden.

Bitte den Fachhandwerker des geringsten Misstraues damit beauftragen oder ggf. beim Vermieter intervenieren.

Geeignete „Notmassnahmen“ mag ich hier nicht veröffentlichen.

Die Anlage wurde vom Fachmann eingebaut und wird auch jedes Jahr gewartet. Auch der Schornsteinfeger hat das noch nicht moniert.
Beim Fachmann hat das mit dem Wasser ja auch funktioniert.

Hallo !

Schorni moniert die Wasserseite auch nicht !

Und man kann es natürlich so machen und befüllen,aber es ist ein Verstoss gegen alle fachlichen und behördlichen Vorschriften !
Es geht dabei um den Trinkwasserschutz,nicht um Funktion oder Nichtfunktion.

Der festangebrachte Schlauch am einfachen Abstellhahn kann keinen Rückfluss verhindern,wenn durch Unterdruck im Netz das schmutzige Heizungswasser ins Trinkwassernetz zurückgesaugt würde !

Alle Geräte im Haushalt(WM,GS,Füllgarnitur an Heizung,Schlauchbrause an Wanne oder Dusche,Gartenzapfhahn mit Schlauchanschluss…) MÜSSEN eine besondere Armatur haben,die einen Rückflussverhinderer und eine Rohrbelüftung integriert haben. Das sind z.B. extra als „Geräteventil“ angebotene Absperrarmaturen.

MfG
duck313

Die Anlage wurde vom Fachmann eingebaut und wird auch jedes
Jahr gewartet. Auch der Schornsteinfeger hat das noch nicht
moniert.
Beim Fachmann hat das mit dem Wasser ja auch funktioniert.

Diesem „Fachmann“ müsste man die Berufserlaubnis entziehen.
Bitte diesen „Fachmann“ den Pfusch in Ordnung bringen lassen.

Dann funktioniert das auch in Eigenleistung mit dem Nachfüllen.

Dass es mit „Trick 17“ auch so „irgendwie“ an allen Vorschriften vorbei funktioniert, ist eine andere Sache.

Ich habe jetzt 1,5 bar. Ist das noch OK?
Ich kann nur zu meinem Vermieter gehen und sagen, dass ich nicht selber das Wasser auffüllen kann. Aber es wird dann kein neuer Hahn eingebaut werden. Die Therme ist jetzt schon 4 Jahre eingebaut und es hat noch nie jemand beanstandet.

Ich habe jetzt 1,5 bar. Ist das noch OK?

Ja, das ist völlig OK solange die Anlage nicht über mehr als 4 Stockwerke geht.
Bei einem Druck unter 0,5Bar wird idR. eine Sicherheitsschaltung wirksam die einen Betrieb des Brenners verhindert.

Ich kann nur zu meinem Vermieter gehen und sagen, dass ich
nicht selber das Wasser auffüllen kann. Aber es wird dann kein
neuer Hahn eingebaut werden.

Ich würde da schon den Finger in die Wunde legen und auf vorschriftsgemäse Änderung drängen.

Wenn man den Ersteller damit konfrontiert, dass man seine „Kunst am Bau“ ja mal dem örtlichen Wasserversorger zeigen könnte wird der sich schneller kümmern als du gucken kannst.
Da hängt nämlich seine Konzession dran.

Die Therme ist jetzt schon 4
Jahre eingebaut und es hat noch nie jemand beanstandet.

Na und?
Das macht es doch nicht besser.

Den Schorni interessiert die Wassergeschichte nicht und der hat da (offiziell) auch nichts mit zu tun.
Ein KD-Monter weiss sich notfalls „zu helfen“ und hat evtl. gar kein Interesse daran schlafende Hunde zu wecken…

Ist "meine "Gastherme und ich wohne im Erdgeschoss.
Werde dann mal in den nächsten Wochen dem Vermieter das Problem melden.

Vielleicht merken die dann selber, dass da etwas falsch ist. Einmal habe ich das ja auch mit dem Wasserhahn hinbekommen.
Wenn ich jetzt auch so richtig nachdenke, dann haben die mir nie gezeigt, wie ich Wasser auffüllen kann. Ich wusste das nur, weil ich das bei einer anderen Anlage auch so gemacht habe.

Hallo guten Abend zusammen, also folgendes:

  1. es ist keines der eingebauten Ventile entgegen der Flußrichtung eingebaut. Wasser kommt von der linken der beiden Leitungen und fließt zum Freiflußventil, das an dieser Stelle vielleicht etwas eigenartig erscheint, aber sowohl der Druck als auch die Temperatur an dieser Stelle sprechen nicht ausdrücklich dagegen. Ich vermute, daß der Auslaufhahn ein Rückschlagoberteil hat, von welchem der Ventilteller am Sitz festgeklebt ist. Einfach mal Schlauch abmontieren, Auslaufhahn öffnen und wenn kein Wasser kommt, SANFT mit einem KLEINEN Hammer dagegenklopfen. In den meisten Fällen löst sich das Oberteil. Wenn nicht, Wasser abstellen und Oberteil ausbauen, Ventilteller lockern und alles wieder zusammenbauen.

  2. Die vorher beschriebene Sicherungskombination aus Rückflussverhinderer und Rohrbelüfter reicht als Absicherung gegen Rückfließen von Heizungswasser NICHT aus. Der Gerätehahn ist, wie der Nahme schon sagt, Für Wasch - und Spülmaschinen im HÄUSLICHEN BEREICH.
    Die DIN EN 1717 schreibt, abhängig davon, ob dem Heizungswasser Inhibitoren ( z.B. Sauerstoffbindemittel, PH - Wert Anheber…) zugefügt sind oder nicht einen Systemtrenner TYP CA bei Wasser ohne Zusätze und einen Systemtrenner TYP BA bei Wasser mit Zusätzen vor. Wer anderes behauptet, verbreitet Unwahrheiten, und ich kann mich wieder mit Kunden rumärgern, die sagen: Aber im Internet (das ja allwissend ist ) hab ich gelesen, daß…
    manchmal echt zum kot…

Die DIN EN 1717 schreibt, abhängig davon,

manchmal echt zum kot…

Letztens las ich dazu einen Aufsatz eines renommierten Kollegen.

Tenor: Man kann ALLES überregulieren.
Und für alte Bestandsanlagen gibt es keinen Nachrüstzwang.
Das ist doch schon bezeichnend genug.

Und für alte Bestandsanlagen gibt es keinen Nachrüstzwang.
Das ist doch schon bezeichnend genug.

Hallo,
das kann ich so leider nicht stehen lassen. nur mal kurz zum Verständnis:Es ist stand heute nicht mehr erlaubt, die Heizungsanlage mit einem Schlauch mit der Trinkwasseranlage zu verbinden. Die alte DIN 1988 hat eine KURZZEITIGE Verbindung unter Aufsicht zugelassen. Diese Norm wurde teilweise schon zurückgezogen und der Rest wird heuer noch zurückgezogen. Es geht auch nicht um den Systemtrenner. Lass Wasser in einen Eimer und Pumps mit einer Pumpe in die Heizung. Daswäre umständlich, aber theoretisch zugelassen. Im grunde geht es um die Schlauchverbindung ohne Absicherung. Es geht auch nicht darum, ob der Installateur oder sonst irgend jemand der Meinung ist, daß ein Systemtrenner übertrieben wäre. Die Norm sagt eben was anderes. Fakt ist: Nachrüstpflicht für einen Systemtrenner gibt es so nicht. Aber es ist verboten, die beiden Anlagen ohne zuverbinden. Jetzt erklär mir mal, wie du deine Heizung nachfüllen willst. gut, die Möglichkeit mit dem Eimer gibts noch:smile:)
Aber mal im Ernst: Als Installateur hast du die Pflicht, deine Kunden auf die neue Rechtslage hinzuweisen. Er als Betreiber ist für seine Anlagen verantwortlich. Im Schadensfall schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Wer Auto fährt, muss die STVO kennen. Wer eine Trinkwasseranlage betreibt, muss wissen, was er darf und was nicht.
Ach übrigens, hab ich mal so mitbekommen in meiner Umgebung:
Verkeimte Trinkwasserleitung im Versorgungsnetz. Ursachensuch durch den Wasserversorger. Kunden, die ihn nicht in´s Haus gelassen haben, wurden in Begleitung der Polizei nochmals aufgesucht. Verursacher war ein Landwirt, der über eine ungesicherte Armatur Regenwasser in´s Trinkwassernetz gebracht hat. Schaden: Straßennnetz desinfizieren: ca. 30000 €, Anzeige wegen VORSÄTZLICHER Körperverletzung.
Und das alles, weil Sicherungsarmaturen ja übertrieben sind. Ich weiss nicht, was billger ist. Sicherlich kann den Kunden keiner zwingen, aber die Hinweispflicht liegt beim Fachmann ( Installateur ).
Und es tut dir doch nicht weh, deine Kunden auf die veränderte Norm hinzuweisen.