Und für alte Bestandsanlagen gibt es keinen Nachrüstzwang.
Das ist doch schon bezeichnend genug.
Hallo,
das kann ich so leider nicht stehen lassen. nur mal kurz zum Verständnis:Es ist stand heute nicht mehr erlaubt, die Heizungsanlage mit einem Schlauch mit der Trinkwasseranlage zu verbinden. Die alte DIN 1988 hat eine KURZZEITIGE Verbindung unter Aufsicht zugelassen. Diese Norm wurde teilweise schon zurückgezogen und der Rest wird heuer noch zurückgezogen. Es geht auch nicht um den Systemtrenner. Lass Wasser in einen Eimer und Pumps mit einer Pumpe in die Heizung. Daswäre umständlich, aber theoretisch zugelassen. Im grunde geht es um die Schlauchverbindung ohne Absicherung. Es geht auch nicht darum, ob der Installateur oder sonst irgend jemand der Meinung ist, daß ein Systemtrenner übertrieben wäre. Die Norm sagt eben was anderes. Fakt ist: Nachrüstpflicht für einen Systemtrenner gibt es so nicht. Aber es ist verboten, die beiden Anlagen ohne zuverbinden. Jetzt erklär mir mal, wie du deine Heizung nachfüllen willst. gut, die Möglichkeit mit dem Eimer gibts noch:smile:)
Aber mal im Ernst: Als Installateur hast du die Pflicht, deine Kunden auf die neue Rechtslage hinzuweisen. Er als Betreiber ist für seine Anlagen verantwortlich. Im Schadensfall schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Wer Auto fährt, muss die STVO kennen. Wer eine Trinkwasseranlage betreibt, muss wissen, was er darf und was nicht.
Ach übrigens, hab ich mal so mitbekommen in meiner Umgebung:
Verkeimte Trinkwasserleitung im Versorgungsnetz. Ursachensuch durch den Wasserversorger. Kunden, die ihn nicht in´s Haus gelassen haben, wurden in Begleitung der Polizei nochmals aufgesucht. Verursacher war ein Landwirt, der über eine ungesicherte Armatur Regenwasser in´s Trinkwassernetz gebracht hat. Schaden: Straßennnetz desinfizieren: ca. 30000 €, Anzeige wegen VORSÄTZLICHER Körperverletzung.
Und das alles, weil Sicherungsarmaturen ja übertrieben sind. Ich weiss nicht, was billger ist. Sicherlich kann den Kunden keiner zwingen, aber die Hinweispflicht liegt beim Fachmann ( Installateur ).
Und es tut dir doch nicht weh, deine Kunden auf die veränderte Norm hinzuweisen.