Hallo zusammen,
der Ministerpräsident von Bayern möchte einen Griechen aus Deutschland ausweisen. Deutschland und Griechenland sind Mitgliedsstaaten der EU.
Geht das dann überhaupt?
Liebe Grüße
Jürgen Thomas
Hallo zusammen,
der Ministerpräsident von Bayern möchte einen Griechen aus Deutschland ausweisen. Deutschland und Griechenland sind Mitgliedsstaaten der EU.
Geht das dann überhaupt?
Liebe Grüße
Jürgen Thomas
der Ministerpräsident von Bayern möchte einen Griechen aus
Deutschland ausweisen. Deutschland und Griechenland sind
Mitgliedsstaaten der EU.
Geht das dann überhaupt?
Gehen tut das schon, das „Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern“ setzt allerdings sehr hohe Grenzen und deshalb darf man diese Äußerungen als hohles Wahlkampfgeklapper abtun.
"§ 6
Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt
(1) Der Verlust des Rechts nach § 2 Abs. 1 kann unbeschadet des § 5 Abs. 5 nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit (Artikel 39 Abs. 3, Artikel 46 Abs. 1 des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft) festgestellt und die Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht oder über den Daueraufenthalt eingezogen und die Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte widerrufen werden. Aus den in Satz 1 genannten Gründen kann auch die Einreise verweigert werden. Die Feststellung aus Gründen der öffentlichen Gesundheit kann nur erfolgen, wenn die Krankheit innerhalb der ersten drei Monate nach Einreise auftritt.
(2) Die Tatsache einer strafrechtlichen Verurteilung genügt für sich allein nicht, um die in Absatz 1 genannten Entscheidungen oder Maßnahmen zu begründen. Es dürfen nur im Bundeszentralregister noch nicht getilgte strafrechtliche Verurteilungen und diese nur insoweit berücksichtigt werden, als die ihnen zu Grunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt. Es muss eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt.
(3) Bei der Entscheidung nach Absatz 1 sind insbesondere die Dauer des Aufenthalts des Betroffenen in Deutschland, sein Alter, sein Gesundheitszustand, seine familiäre und wirtschaftliche Lage, seine soziale und kulturelle Integration in Deutschland und das Ausmaß seiner Bindungen zum Herkunftsstaat zu berücksichtigen.
(4) Eine Feststellung nach Absatz 1 darf nach Erwerb des Daueraufenthaltsrechts nur aus schwerwiegenden Gründen getroffen werden.
(5) Eine Feststellung nach Absatz 1 darf bei Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen, die ihren Aufenthalt in den letzten zehn Jahren im Bundesgebiet hatten, und bei Minderjährigen nur aus zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit getroffen werden. Für Minderjährige gilt dies nicht, wenn der Verlust des Aufenthaltsrechts zum Wohl des Kindes notwendig ist. Zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit können nur dann vorliegen, wenn der Betroffene wegen einer oder mehrer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheitsoder Jugendstrafe von mindestens fünf Jahren verurteilt oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, wenn die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland betroffen ist oder wenn vom Betroffenen eine terroristische Gefahr ausgeht.
(6) Die Entscheidungen oder Maßnahmen, die den Verlust des Aufenthaltsrechts oder des Daueraufenthaltsrechts betreffen, dürfen nicht zu wirtschaftlichen Zwecken getroffen werden.
(7) Wird der Pass, Personalausweis oder sonstige Passersatz ungültig, so kann dies die Aufenthaltsbeendigung nicht begründen.
(8) Vor der Feststellung nach Absatz 1 soll der Betroffene persönlich angehört werden. Die Feststellung bedarf der Schriftform."
Gruß Andi
Hi,
ich habe gehört, dass wenn er eine Haftstrafe von mindestens 5 Jahren bekommt, er auch innerhalb der EU aus Deutschland ausgewiesen werden kann. Da er 8 Jahre bekommen hat, dürfte das kein Problem sein.
Und schwerwiegende Gründe sind’s auf jeden Fall. Der Mann ist ein enormes Sicherheitsrisiko.
Gruß
Tilo
Und schwerwiegende Gründe sind’s auf jeden Fall. Der Mann ist
ein enormes Sicherheitsrisiko.
Äh, nö. Ich konstatiere, dass du meinen Beitrag nicht gelesen hast (schade) und weise darauf hin, dass deine „Meinung“ keinen rechtlich bindenden Charakter für irgendjemanden hat (zum Glück).
Gruß Andreas
Und schwerwiegende Gründe sind’s auf jeden Fall. Der Mann ist
ein enormes Sicherheitsrisiko.Äh, nö. Ich konstatiere, dass du meinen Beitrag nicht gelesen
hast (schade) und weise darauf hin, dass deine „Meinung“
keinen rechtlich bindenden Charakter für irgendjemanden hat
(zum Glück).
Obwohl ich vorher Deinen Beitrag nur überflogen hatte, steht das was ich geschrieben habe genau da im Absatz 5:
„Zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit können nur dann vorliegen, wenn der Betroffene wegen einer oder mehrer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheitsoder Jugendstrafe von mindestens fünf Jahren verurteilt oder…“
Also wenn die Gesetze richtig angewandt werden, gibt’s keine Probleme. Das Problem ist meistens nur, dass die Gesetze zu weich ausgelegt werden (was glücklicherweise in diesem Fall bis jetzt noch nicht der Fall war).
Gruß
Tilo
Hallo!
„Zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit können nur dann
vorliegen, wenn der Betroffene wegen einer oder mehrer
vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheitsoder
Jugendstrafe von mindestens fünf Jahren verurteilt oder…“
Zur richtigen Rechtsanwendung ist zunächst einmal die erste Voraussetzung, dass man lesen kann. Sinnvollerweise sollte man sich diese Eigenschaft auch aneignen, wenn man hier postet und das ganze sinnvoll sein soll.
Hier steht, dass derartige zwingende Gründe nur vorliegen können wenn, nicht dass diese dann immer vorliegen. Das hat also mit zu weicher Gesetzesauslegung nichts zu tun. Griechen können also grundsätzlich ausgewiesen werden, allerdings gibt es da strengere Voraussetzungen als bei Drittstaatsangehörigen. Ohne Kenntnis des Einzelfalles kann man sich daher dazu überhaupt nicht äußern, alles andere ist populistisches Blabla.
Gruß
Tom
Hallo!
Ohne Kenntnis des Einzelfalles…
Der war gut…, der Tathergang, der Prozessverlauf und die Urteilsbegründung sind doch bis ins kleinste dokumentiert. Die Richter (und nicht ich) sind ja zu dem Schluss gekommen, dass es ein niederträchtiger Mordversuch war. Wenn man dieses Urteil jetzt auf die Gesetze bezüglich der Abschiebung anwendet, was ist denn daran bitteschön populistisch.
Meine Aussage, dass dieser Mann gefährlich ist, hat mit meiner Meinung erstmal gar nichts zu tun, sondern das ist die Meinung der Richter. Und aus dieser Meinung der Richter, dem Urteil und der Gesetzeslage geschlußfolgert, halte ich es nur für wahrscheinlich, dass er abgeschoben wird.
Gruß
Tilo
Und aus dieser Meinung der Richter, dem Urteil
und der Gesetzeslage geschlußfolgert
Eben…von dir geschlussfolgert. Und nein, du kennst den Sachverhalt und die Fakten auch nach intensivster Bildlektüre nicht. Aber keine Sorge, da stehst du nicht alleine, sondern z.B. auf einer Stufe mit dem bayrischen Innenminister.
Recht sprechen in Deutschland Richter, keine Politiker oder Stammtischpropheten/-leten.
halte ich es nur für wahrscheinlich, dass er abgeschoben wird.
Und jeder auch nur ein wenig mit dem entsprechenden Recht Kundige wird diese Wahrscheinlichkeit für verschwindend gering halten.
Man erinnere sich an die ewig lange Diskussion des Falles „Mehmet“ und diverse nachträglich für unrechtmäßig erklärte Abschiebungen und Abschiebungsversuche - und der Junge war noch nicht mal EU-Bürger.
Gruß Andreas
Hallo!
Der war gut…, der Tathergang, der Prozessverlauf und die
Urteilsbegründung sind doch bis ins kleinste dokumentiert.
Das möchte ich hoffen dass das so ist!
Die
Richter (und nicht ich) sind ja zu dem Schluss gekommen, dass
es ein niederträchtiger Mordversuch war.
Gott sei Dank waren es Richter.
Wenn man dieses
Urteil jetzt auf die Gesetze bezüglich der Abschiebung
anwendet, was ist denn daran bitteschön populistisch.
Hast du das Urteil gelesen? Ich vermute mal nein.
Meine Aussage, dass dieser Mann gefährlich ist, hat mit meiner
Meinung erstmal gar nichts zu tun, sondern das ist die Meinung
der Richter. Und aus dieser Meinung der Richter, dem Urteil
und der Gesetzeslage geschlußfolgert, halte ich es nur für
wahrscheinlich, dass er abgeschoben wird.
…was schließen lässt, dass du die Rechtslage nicht kennst. Das Urteil alleine reicht nämlich für eine Ausweisung eben nicht aus. Das hat nichts mit zu milder Rechtsanwendung zu tun, sondern ist (im Übrigen vollkommen zu Recht) so vorgesehen.
Gruß
Tom
Recht sprechen in Deutschland Richter, keine Politiker oder
Stammtischpropheten/-leten.
Genau das war ja meine Rede. Und wenn diese, wie in diesem Fall das Gesetzt richtig anwenden, dann kommt auch wie geschehen ein vernünftiges Urteil raus.
Woher willst Du denn wissen, welche Lektüre ich lese? Wenn die Richter ihr Urteil allen Medien verkünden, dann ist es wohl auch wahrscheinlich, dass es bekannt wird. Wenn bei Dir einige Sachen nicht ankommen, da herrscht da wohl ein Informationsdefizit. Genauso scheint Dir (Euch) entgangen zu sein, dass es Vorstrafen gibt und dass es Gutachten gibt, die den beiden ein hohes Aggressionspotenzial bescheinigen. Das heißt, ich bin nicht alleine von dem Urteil ausgegangen, sondern man muss das Ganze im Zusammenhang sehen, was Du (und Tom) anscheinend nicht machst.
Hier nochmal etwas Nachhilfe:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/394/184814/
http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,3469099,00…
http://www.morgenweb.de/meinung/kommentar/20080709_s…
Deine Leistung in dem Thread war bisher nur, auf vergangene Fälle zu verweisen, in denen die Gesetze weicher ausgelegt wurden (was anscheinend in Deinem Sinne ist). Daraus zu schlussfolgern, dass es diesmal wieder so ist, ist auch nur Deine persönliche Sicht. Ich sehe jedenfalls ein, wenn auch langsames, Umdenken in der Anwendung der Gesetze.
Gruß
Tilo
Weniger in Beiträge anderer hineininterpretieren und mehr auf Fakten konzentrieren.
Schon alleine die fast ausschließliche Sozialisation BEIDER Täter in Deutschland schließt die Abschiebung auch nur eines Täters annähernd aus.
Man könnte es auch in einfachen Worten formulieren: An der ENtwicklung der Täter ist die deutsche Gesellschaft schuld, nicht die griechische, nicht die türkische.
Gruß Andreas
Schon alleine die fast ausschließliche Sozialisation BEIDER
Täter in Deutschland schließt die Abschiebung auch nur eines
Täters annähernd aus.
Sicher, sie waren so gut sozial integriert. Und ihre Dankbarkeit dafür haben sie auch gleich zum Ausdruck gebracht.
Man könnte es auch in einfachen Worten formulieren: An der
ENtwicklung der Täter ist die deutsche Gesellschaft schuld,
nicht die griechische, nicht die türkische.
Nein, man kann nicht alles auf die Gesellschaft schieben. Für ihre Taten sind sie ganz alleine verantwortlich. Bei den beiden ist weder der Wille zur Integration vorhanden, noch bereuen sie ihre Tat aufrichtig. Sie würden es beim nächsten mal wieder tun. (Wie gesagt, das sage nicht ich, sondern Gutachten.)
Gruß
Tilo
Hallo!
Ich meine wirklich gefährlich für unsere Gesellschaft sind Leute, die solchen Müll schreiben wie du.
Gruß
Tom
Hallo!
Ich meine wirklich gefährlich für unsere Gesellschaft sind
Leute, die solchen Müll schreiben wie du.
…oder solchen wie Du!
Gruß
Tilo
Wie sagt man es ihm am besten?
Es lohnt nicht mit ihm zu „diskutieren“. Er ist der Meinung am Stammtisch etwas wahnsinnig richtiges gehört zu haben und wird sich hier offenkundig nicht eines Besseren belehren lassen.
Der größte Feind der Demokratie ist der uniformierte Bürger, der sich für informiert hält - von nichts eine Ahnung, aber zu allem eine Meinung.
Dass das Recht auf freie Meinungsäußerung keine Pflicht ist auch eine Meinung zu haben und zu vertreten, das vergessen aber mehr und mehr Mitbürger - oder sie wussten es nie.
Gruß Andreas
Hallo!
Der größte Feind der Demokratie ist der uniformierte Bürger,
-))
Gruß
Tom
Der größte Feind der Demokratie ist der uniformierte Bürger,
)
Gruß
Tilo
…das hat was.
…das hat was.
…na bitte, sind wir uns doch einig.