Hallo,
da bekomm ich echt Schweißperlen auf der Stirn, weil mit der Sinn der Antwort
wenn ein gemeinsames Sorgerecht vereinbart wurde, kann der
Vater Deiner Kinder dieses auf Grund nicht geleisteter
Unterhaltszahlungen verlieren.
absolut nicht verständlich ist. Wenn diese Antwort nämlich stimmen würde, würden ja die Eltern, die wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder auch weil sie Geringverdiener sind alle das Sorgerecht verlieren.
Im Umkehrschluss bekommen dann wohl Elternteile, die viel Unterhalt bezahlen können, viel Mitsprache beim Sorgerecht?
Es ist echt erstaunlich, welche krude Latrinenparolen durch die Lande geistern.
Bei manchen (eigentlich schon relativ vielen) Gerichten ist es nämlich genau umgekehrt. Wenn der Vater mangels ausreichender Geldmittel den weit entfernten Umgang nicht finanzieren kann, verweigert das Gericht - weil der Umgang der Kinder mit dem Vater, für die Kinder wichtig ist - deren Umzug.
Übrigens, immer häufiger wird auch ohne gemeinsamen Sorgerecht das weite Wegbringen der Kinder von den Gerichten untersagt. Das Umgangsrecht hat überhaupt nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Es ist nämlich auch ein Recht der Kinder ihren anderen Elternteil zu sehen. Wenn durch den Umzug der Kinder dieses Recht auf Umgang unterminiert wird, kann es dazu kommen, dass die Kinder eben nicht umziehen dürfen.
Hinzu kommt, dass die Kinder wegen des Umzuges aus ihrem sozialen Umfeld (Schule, Kindergarten, Freunde und nahe wohnende Verwandte usw.) herausgerissen werden. Auch gibt es ja keine Garantie, dass diese neue Beziehung der Mutter haltbarer ist, als die vorherige.
Gruß
Ingrid