Wie weit darf kindsmutter mit kinder wegziehen nach neu-heirat?

guten abend,

angenommen eine mutter hat 3 kinder von einem ex-freund (nie zusammengelebt, er zahlt seit 8 jahren kein unterhalt, holt aber regelmäßig die kinder ab) und muss aufgrund vom neuen ehemann seinem job (militär) in eine ander stadt ziehen (von baden-württemberg nach bayern)…kann der vater seine zustimmung für schul und ortswechsel verweigern?

grüße
nina

Hallo Nina,

also wenn ich das richtig verstehe, wart ihr nicht verheiratet. Habt ihr das Sorgerecht geteilt? Denn dann hat der Kindsvater sehr wohl Mitspracherecht was Schulwechsel /Ortswechsel betrifft. (Aufenthaltsbestimmungsrecht). Wenn nicht, sollte überlegt werden, ob ein Schulwechsel der Kinder jetzt sinnvoll ist. Derjenige, der mit den Kindern wegzieht, darf dies erstens nicht grundlos machen und dem anderen Elternteil somit den Kontakt zu den Kind/Kindern entziehen bzw. erschweren. Sollte der WEgzu tatsächlich begründet werden können, dann ist dem anderen Elternteil ein Teil der Fahrtkosten zu erstatten bzw. die Fahrtkosten der Kinder zum Kindsvater müssen übernommen werden - dies ´kann der Kindsvater notfalls auch gerichtlich einforndern, wenn ihm die finanziellen Mittel fehlen, die zusätzlich durch den Wegzug der Mutter entstehenden Fahrtkosten aufzubringen.

Alles Gute
Ralf

Hallo,

angenommen eine mutter hat 3 kinder von einem ex-freund (nie zusammengelebt, er zahlt seit 8 jahren kein unterhalt, holt aber regelmäßig die kinder ab) und muss aufgrund vom neuen ehemann seinem job (militär) in eine ander stadt ziehen (von baden-württemberg nach bayern)…kann der vater seine zustimmung für schul und ortswechsel verweigern?

Ja, dann entscheidet notfalls das Familiengericht über den Antrag der Mutter auf das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht. Dabei würde dann auch das Jugendamt beteiligt und geprüft, ob das nur reine Selbstverwirklichung der Mutter ist oder ob es auch dem Kindeswohl zuträglich wäre.
Tendenziell hat hier die Mutter die besseren Karten, selbst wenn sie bereits Fakten geschaffen hat.

Grüße

Hallo,

Derjenige, der mit den Kindern wegzieht,
darf dies erstens nicht grundlos machen

muss aufgrund vom neuen
ehemann seinem job (militär) in eine ander stadt ziehen (von
baden-württemberg nach bayern)

Das sieht für mich ganz und gar nicht nach „grundlos“ aus.

Viele Grüße
Christa

Hi Nina,

wenn ein gemeinsames Sorgerecht vereinbart wurde, kann der Vater Deiner Kinder dieses auf Grund nicht geleisteter Unterhaltszahlungen verlieren.
Behält er das Sorgerecht kann er gegen den Wegzug der Kinder -wahrscheinlich mit Erfolg- klagen.
LG
S.

Hallo,

da bekomm ich echt Schweißperlen auf der Stirn, weil mit der Sinn der Antwort

wenn ein gemeinsames Sorgerecht vereinbart wurde, kann der
Vater Deiner Kinder dieses auf Grund nicht geleisteter
Unterhaltszahlungen verlieren.

absolut nicht verständlich ist. Wenn diese Antwort nämlich stimmen würde, würden ja die Eltern, die wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder auch weil sie Geringverdiener sind alle das Sorgerecht verlieren.

Im Umkehrschluss bekommen dann wohl Elternteile, die viel Unterhalt bezahlen können, viel Mitsprache beim Sorgerecht?

Es ist echt erstaunlich, welche krude Latrinenparolen durch die Lande geistern.

Bei manchen (eigentlich schon relativ vielen) Gerichten ist es nämlich genau umgekehrt. Wenn der Vater mangels ausreichender Geldmittel den weit entfernten Umgang nicht finanzieren kann, verweigert das Gericht - weil der Umgang der Kinder mit dem Vater, für die Kinder wichtig ist - deren Umzug.

Übrigens, immer häufiger wird auch ohne gemeinsamen Sorgerecht das weite Wegbringen der Kinder von den Gerichten untersagt. Das Umgangsrecht hat überhaupt nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Es ist nämlich auch ein Recht der Kinder ihren anderen Elternteil zu sehen. Wenn durch den Umzug der Kinder dieses Recht auf Umgang unterminiert wird, kann es dazu kommen, dass die Kinder eben nicht umziehen dürfen.

Hinzu kommt, dass die Kinder wegen des Umzuges aus ihrem sozialen Umfeld (Schule, Kindergarten, Freunde und nahe wohnende Verwandte usw.) herausgerissen werden. Auch gibt es ja keine Garantie, dass diese neue Beziehung der Mutter haltbarer ist, als die vorherige.

Gruß
Ingrid

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