Wie weit darf man heut zu tage sich legal wehren?

hi, ihr wisst heut zu tage ist Gewalt in der Öffentlichkeit immer schlimmer geworden, jetzt meine frage wie weit darf ich mich persönlich in der Öffentlichkeit legal wehren angenommen z.b. :

„Ein Täter Mann greift eine 82j. alt Dame an und schlägt sie im kopf ein, und du bist heut zu tage bei sowas einzugreifen um die Dame zu helfen und zu retten oder?“
Du gehst dazwischen und rettest die Dame und hilfst sie raus aus der Gewalt, und inzwischen der Täter Mann kommt zu dir und greift mit ein Messer an!"

Wie verhält man sich dagegen legal sich selbst zu wehren und zu verteidigen???

Stell dir vor der Täter mann kann man nicht stoppen und reden geht auf dich voller Wucht zu mit dem Messer, du hast neben dir als Verteidigung auf der Straße ein Kopfstein Pflaster ihm ein zu hauen bis er nicht mehr bewegtoder du hast im Rucksack ein Taschen Messer dabei ihm ein zu stechen welche Wahl hast du, welche überleben Chance hast du und nehmSt du wie weit willst du wehren und legal gehen wehren??

Wie ist man heut zu tage bei sowas noch sicher und bei sowas zu schützen um zu überleben???

Was machst Du die polizei anrufen und warten bis die kommen, und sie nicht helfen ist auch strafbar unter lassende hilfe leistung nennt sich sowas heut zu tage, wenn raus kommt das du nicht sie nicht aus der Gewalt gezogen hast und nicht ein gesprungen bist oder?

Lg. Micha

Hallo,
in der „Frage“ wird sich selber wehren mit verteidigen einer anderen Person vermischt.
Ansonsten koennten einige Rechtsanwaelte hier mal paar hundert Seiten dazu schreiben, ein weitlaeufiges Thema.

ummm, hat der §32 StGB den Absatz „von sich oder einem anderen abzuwenden“ nicht mehr? Notwehr und Nothilfe sind weiterhin straffrei.

Das „wie weit darf man sich wehren“, also welche Mittel und wie lange, ist nicht exakt spezifiziert. Man setze also die Notwehr bzw. die Nothilfe angemessen ein, sofern man denn in einer Lage kommt, die dieses erfordert. Stehen mehrere Mittel zur Verfügung, so sollte dasjenige verwendet werden, welches den Täter am wenigsten schädigt.

Gruß
BW

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angenommen du hilfst der alten Dame, und der Täter wird dir gegenüber aggressiv und gewalttätig.
Im Falle dessen, dass du den Angreifer nicht nur „abwehrst“, sondern mehr Schaden zufügst als nötig (Stichwort Kopfsteinpflaster) - hilft es im Falle einer Anklage auf jeden Fall zu sagen, dass du Angst um dein Leben hattest - und dich der Angreifer mit deinem Leben bedroht hat.

Wie die genaue Rechtslage exakt dazu aussieht kann ich dir leider auch nicht beantworten, jedoch hat dieses Aussage einen guten Freund von mir vor einer schlimmeren Strafe bewahrt.
Auch er wurde angegriffen (ein klassischer Disco-Streit). Der mit Steroiden aufgepumpte Angreifer äußerte sich tatsächlich mit der Aussage: „ich bring dich um du… den Rest kannst du dir denken“…
Was der Angreifer nicht wusste war, dass mein Kollege ein erfahrener Kampfsportler ist.

Da mein Kollege die Kampfkunst beherrschte, wurde dieser Fall besonders kritisch gehandhabt… da er jedoch um sein Leben fürchtete wurde er freigesprochen und bekam keine Strafe.

Ist natürlich kein Allgemeinrezept, aber geholfen hat es ihm definitiv.

Zunächst einmal bringt es nichts, allein einer angegriffenen Person zu helfen, die Wahrscheinlichkeit, dass man dann selbst zum Opfer wird, ist zu hoch. Wenn du Hilfe benötigst, immer jemanden direkt ansprechen, also statt des allgemeinen Hilfe, eher ein ‚sie da, in der roten Jacke…‘

Wenn es wirklich soweit kommt, dass man angegriffen wird, sollte man bei der Gegenwehr maßhalten, übertrieben gesagt, wenn mir einer eine Ohrfeige gibt, darf ich ihn nicht erschießen.
Dazu hilft es schon, Mal in Gedanken den Inhalt der Taschen durchzugehen. Ein Schlüsselbund oder ein Deo können wirksam zur Verteidigung eingesetzt werden.

Wenn ich eine Eskalation ahne, würde ich (Frau) allerdings vor eines Eingreifens gegen 3 Kleiderschränke allerdings die Polizei rufen. Es hängt immer von der Situation ab…

Gruß,
Little.

Naja, wenn die Oma im Lebensgefahr besteht und fast Tod ist warte ich bestimmt nicht bis die polizei in 3 Std kommt bis da hin ist der Täter weg und keiner hat was gesehen und ich könnte die Dame nicht in Hilfenot ein springen, rum stehen und nix machen ist falsch Täter sagen das er aufhören soll bringt nix wenn er sie in der zeit denn Kopf Matsch macht was soll das für eine hilfe sein???

Kommt drauf an ob Du was davon verstehst, sonst muß man lediglich zwei Leichen anstatt einer einsammeln…

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Wenn die Oma tatsächlich in Lebensgefahr ist, sollte die Polizei auch deutlich schneller da sein. Muss man natürlich bei der Meldung auch sagen…

Ansonsten: wenn es wirklich um das Leben geht, bringt es nichts sich Hals über Kopf unüberlegt mit in das Geschehen zu werfen. Klingt böse, ist es aber nicht. Möglicherweise ist die genaue Beschreibung des Tathergangs und der Täter aber sinnvoller, als auch tot in der Ecke zu liegen.

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Hi Helmut - das was Du schreibst ist ist im Prinzip auch ganz richtig!
Bei der s.g. Notwehr habe ich auf der rechtlichen Seite generell die Verletzung eines Rechts so wie es noch im Kopf habe ob Diebstahl, Überfall, Beleidigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung usw. wenn es umtitelbar bevorsteht, stattfindet oder andauert dann ist es generell ein Bruch/Verletzung eines Rechtsgut´s und dagegen darf ich ja in vielen Fällen muss ich sogar Reagieren/eingreifen/helfen/verhindern!
Denke gerade an eine Situation als ich dabei war, als eine Mutter Ihr Kind geschlagen hat. Ich musste gegen die Frau sogar „Handgreiflich“ werden. Das ausschlaggebende in der ganzen Thematik ist aber die Praxis - und hier die Verhältnismäßigkeit in der Wahl der Mitel. Es ist ein Unterschied wie ich mich gegen einen Rechtsbruch wehre, diesen unterbinde/verhindere. Einen Kaufhausdieb z,.Bsp. oder wenn mir jemand nur einen Apfel entwendet - so festzuhalten das ihm vielleicht der Arm ausgerenkt wird, wird in d. R. vor Gericht (hier auch wegen eines geringen Wertes) bestimmt als reine Notwehr nicht durchgehen!
Aber andersherum gefragt-wenn mir jemand einen Kronkorken, der wirklich „fast“ nichts kostet klaut - dieser aber wiederum zu einer Sammlung gehört die nur komplett mehrer 1000 Euro wert ist - sieht die Sache doch anders aus nicht wahr. Nun - als ich selbst mal in einem Amt bei einer Sachkundeprüpfung dabei war konnte dieses Beispiel damals von den Anwesenden Beamten im Sachverhalt nicht eindeutig und schlüssig beantwortet werden. Warum wird z.Bsp. bei einem Tankstellenpächter der bei einem Überfall den Täter erschießt die Tötung als Notwehr mit Freispruch gewertet - der Besitz der Tatwaffe aber strafrechtlich geahndet Müsste nicht auch in der Anwendung des Gestzes eine gewisse Wichtung (Tötung ist doch schlimmer als der unerlaubte Besitz einer Waffe) gelten
„Unserem“ Fragesteller würde ich so antworten, zumal auch die reine Angst allein, keine Rechtfertigung für das sich vorsorglich „Bewaffnen“ darstellt. Jede Verhinderung eines Rechtsbruchs ist prinzipiell-Notwehr und auch immer ein Einzelfall zu sehen. Daher ist eine pauschale Antwort: was ist wenn… hier nicht möglich. Ein Gericht wird immer versuchen alle Umstände des Falles zu beleuchten. Ein zu Gewalt neigender Mensch der womöglich dahin gehend schon aufgefallen ist wird anders bewertet als jemand der z. Bsp schon mal überfallen wurde. -Ich für mich habe mir eingeredet das ich im Falle einer Notwehrsituation immer zuerst weitere Personen, soweit das möglich ist, versuche werde mit ein zu beziehen, -und mich laut und bestimmt bemerkbar zu machen. Das ist meine grundsätzliche Einstellung.
Alle weiteren Reaktionen müssen und werden aus der realen Situation heraus sein. Was ist mit den Angehörigen das Täter, den Kindern, der Ehefrau, Mutter, Vater - die können doch nichts dafür die sind doch an der Tat des Täters Unschuldig. Ich bete - möge unser Schöpfer micht bewahren niemals in so eine Situation kommen zu müssen wo auch Unschuldigen durch mich ob zu recht oder nicht Leid und Schaden zugefügt wird. LG.

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Hi- wie würdest Du bei einem Unfall oder Feuer ich meine richtig schlimm reagieren? Was für Verhaltensregeln gelten da? Immer als

  1. Ruhe bewahren!
  2. Soforthilfe nur soweit möglich und man selbst und andere nicht zusätzlich gefärdet.
    3 Hilfe holen: Polizei, Feuerwehr, andere Personen.
    Wenn dieser Grundsatz für Rettungskräfte gilt - dann erst recht für einen „Laien“