Wie weit geht das 'Vorfahrtsrecht' der Busse?

Hi,

ohne die jeweilige Situation zu kennen kann man das von hier aus nicht beurteilen. Es gibt Kreuzungen wo die Haltelinie für PKW entsprechend weiter zurückliegt.
Hier ist es sogar Sinn de Sache. Der Busfahrer bekommt etwas früher als die übrigen das Signal für freie Fahrt und kann somit vor allen anderen quer über die Kreuzung nach links ziehen.
Bekommt nun „der Rest“ grün, so fährt der Bus nach links und niemand wird behindert.

Gruss Jakob

Kennzeichnung an der Haltestelle

Woran soll man dann erkennen, ob es sich bei einer Haltestelle
um eine besonders gekennzeichnete handelt? Das Schild wird oft
genug vom Bus verdeckt. Das ist nicht praktikabel.

Also ich kenne diese lustigen kleinen roten Dreiecke auch. Die ärgern mich oft, denn nachts im Dunkeln wirken die ab und zu im Scheinwerferlicht wie das innenleben einer geladenen Blitze. :smile:

Aber habt ihr mal überlegt, ob die Dreiecke vielleicht gar nicht für die Autofahrer sind, sondern daß sie viel eher dem Busfahrer sagen könnten „hey, an dieser Haltestelle musst Du den Warnblinker anmachen“?

Ob das wirklich so ist, weiß ich nicht, ist für mich aber eine viel logischere Erklärung.

Anmerkung o.T.
Hallo,

Also ich kenne diese lustigen kleinen roten Dreiecke auch. Die
ärgern mich oft, denn nachts im Dunkeln wirken die ab und zu
im Scheinwerferlicht wie das innenleben einer geladenen
Blitze. :smile:

Die leuchten nicht. Kannst also beruhigt sein.
Gruß
loderunner

Also ich kenne diese lustigen kleinen roten Dreiecke auch.

Ich nicht. Bei uns sind das keine Dreiecke, sondern rot-weiße Streifen. Und das Aussehen wurde dieses oder letztes Jahr schonmal geändert.

Aber habt ihr mal überlegt, ob die Dreiecke vielleicht gar
nicht für die Autofahrer sind, sondern daß sie viel eher dem
Busfahrer sagen könnten „hey, an dieser Haltestelle musst Du
den Warnblinker anmachen“?

Ja, das ist so :smile:

Für den Fahrer gilt schließlich nur, wenn der Bus Warnblinker an hat, während er eine Haltestelle anfährt (und noch danach), hat das eine bestimmte Bedeutung.

Wobei sich für mich immer noch die Frage stellt, was man als Autofahrer zu tun hat an einer gekennzeichneten Haltestelle (weil man die Markierung sieht oder die Haltestelle kennt und weiß, dass sie markiert ist), wo der Bus keinen Warnblinker setzt (tendenziell auch nicht langsamer fahren). Oder was man tut bei Bussen, oft gesehen bei Schul- oder Reisebussen, die auf freier Strecke Warnblinker setzen, um Leute aussteigen zu lassen (noch tendenzieller :smile: nicht langsamer fahren).

Ob das wirklich so ist, weiß ich nicht, ist für mich aber eine
viel logischere Erklärung.

Nachdem die Markierung
a) überall anders zu sein scheint und
b) nicht als Verkehrszeichen deklariert ist,
ist das die einzige Erklärung.

Gruß,
-Efchen

Hallo,

An diesen besagten roten Dreiecken, die es scheinbar nur hier
gibt.

Diese „Dreiecke“ sind nur dafür da, damit der Busfahrer weiss dass er an dieser Haltestelle die Warnblinkanlage anzuschalten hat. In anderen Städten können das auch Kreise oder Streifen sein. Das heißt, diese Zeichen sind nur für den Busfahrer! Als Autofahrer muß man an einem Bus mit Warnblinker IMMER in Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren. So steht es in der StVO.

Gruß
Torsten

Als Autofahrer muß man an einem Bus mit Warnblinker
IMMER in Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren. So steht es in
der StVO.

IMMER? :smile:
Nicht, wenn man auf der Gegenfahrbahn fährt und diese baulich voneinander getrennt sind :smile:

SCNR,
-Efchen

Wobei sich für mich immer noch die Frage stellt, was man als
Autofahrer zu tun hat an einer gekennzeichneten Haltestelle
(weil man die Markierung sieht oder die Haltestelle kennt und
weiß, dass sie markiert ist), wo der Bus keinen Warnblinker
setzt (tendenziell auch nicht langsamer fahren). Oder was man
tut bei Bussen, oft gesehen bei Schul- oder Reisebussen, die
auf freier Strecke Warnblinker setzen, um Leute aussteigen zu
lassen (noch tendenzieller :smile: nicht langsamer fahren).

Also ich denke, wenn kein Warnblinker an ist, muss man auch nicht langsamer fahren. Ich vermute einfach mal, daß es im Ermessen des Busfahrers liegt, ob er den einschaltet oder nicht. Wozu soll ich nachts um drei an einer Bushaltestelle mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn nur ein einziges armes Würstchen in den Bus einsteigen will? Das wäre sinnlos. Da ist es doch viel logischer, wenn der Busfahrer bei der Anfahrt die Situation einschätzt und spontan entscheidet.

IMMER? :smile:
Nicht, wenn man auf der Gegenfahrbahn fährt und diese baulich
voneinander getrennt sind :smile:

OK, Du hast Recht, diesen Sonderfall hatte ich übersehen.:wink:

Gruß
Torsten

Hallo Ben,

Es ist ja wohl selbstverständlich, dass man den Linienverkehr
sich wieder in den Verkehr einfädeln lasst, damit er nicht
erst eine Kolonne von 20 Autos abwarten muss.

Ja, nett ist das woh, und sogar verständlich. Aber nicht
Pflicht.

echt? Und was ist mit §20 StVO Ziffer 5? http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_20.php

da magst du recht haben, aber wir leben hier nicht in einer
Anarchie. Zumindest nicht immer. :wink:

Deshalb sollten auch die Fahrzeuge an der Haltestelle die StVO beachten.

Gruß, Karin

Hallo,

Seit wann hat ein Bus eine besondere Vorfahrt?

in bestimmten situationen haben linienbusse (z.b. des öffentlichn nahverkehrs) vorrang!!! z.b. wenn sie eine haltbucht verlassen wollen und links blinken; dann muss der verkehr auf der „eigentlichen auto-spur“ warten. änliches gilt an einer linienhaltestlle, wenn keine extra bucht vorhanden ist. so hat es mir mein fahrlehrer erklärt. aber IANAL, also nix mit gewähr und so weiter…

Noch in den 80ern hatten die Busse hinten das „Danke“-Schild,
womit sie sagen wollten, „Bitte bitte, lasst uns aus der
Haltestelle raus“.

dieses schild sehe ich heute noch an manchen bussen! soll man da jetzt auf das alter dieser vehicel schließen :wink:

Heute steht es IMHO in der StVO, dass Busse
beim Ausfahren aus der Haltestelle Vorrang haben.

das denke ich auch

Birgit

Es ist ja wohl selbstverständlich, dass man den Linienverkehr
sich wieder in den Verkehr einfädeln lasst, damit er nicht
erst eine Kolonne von 20 Autos abwarten muss.

Ja, nett ist das woh, und sogar verständlich. Aber nicht
Pflicht.

das ist meiner meinung nach aber ein großer irrtum:
„(5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.“
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_20.php

Denn wenn an jeder zweiten Haltestelle trantütige Autofahrer
den Bus nicht vorlassen, dann sammelt der Ruckzuck eine schöne
Verspätung.

Und wenn ich in der Kolonne hinter dem Bus hänge, dann habe
ich und 20 andere Autofahrer ganz schnell eine Verspätung.

dann solltest du aber mal berücksichtigen, dass in einem bus weitaus mehr leute sitzen (können) als in den vermeintlichen 20 pkws; und dann macht diese regelung auch sinn!

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Noch in den 80ern hatten die Busse hinten das „Danke“-Schild,
womit sie sagen wollten, „Bitte bitte, lasst uns aus der
Haltestelle raus“. Heute steht es IMHO in der StVO, dass Busse
beim Ausfahren aus der Haltestelle Vorrang haben.

Welcher §?

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_20.php

Nein. Wenn ich Warnblinker an habe, müssen die anderen auch
nicht in Schrittgesschwindigkeit an mir vorbei fahren :wink:

bei dir nicht, beim omnibus des linienverkehrs schon

Wenn ein Bus an einer Haltestelle mit Warnblinkanlage hält, so
gehe ich davon aus, dass der Bus defekt sein mag.

das ist blanker blödsinn:
„(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.“
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_20.php
und:
„(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. […]“
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php
gelbes blinklicht heißt nicht gleichzeitig kaputtes auto, so’n quatsch.

Erst dieses kleine rote Dreieck am Schild der Bushaltestelle
zwingt mich nach StVO dazu, an einem haltenden Bus in
Schrittgeschwindigkeit vorbei zu fahren. Dabei ist es sogar
unerheblich, ob die Warnblinkanlage an ist oder aus. Zur
besseren Kenntlichmachung, schaltet der Busfahrer die
Warnblinkanlage an.

siehe oben, das stimmt nicht

Tut er es nicht, verstößt er übrigens
gegen die StVO, die das Einschalten der Warnblinkanlage
vorschreibt.

und wo steht das? (welcher §?)

Die Warnblinkanlage alleine ist und bleibt also ein Zeichen
des defekten Fahrzeuges. Sowohl bei einem Bus, wie auch bei
mir.

siehe oben: eben nicht!!!

Schließlich kann von einem normalen Menschen nicht erwartet
werden, Busampeln zu interpretieren. Busfahrer andersrum
hingegen schon.

eben drum sind doch diese busampeln so konzipiert und aufgestellt, dass es nicht zur kollision kommt (und nicht „zwei gleichzietig“ „grün“ haben)

aber ist es nicht so, dass NIEMAND sein vorfahrtsrecht (bzw seinen vorrang) erzwingen darf…

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