Wie weit geht das 'Vorfahrtsrecht' der Busse?

Hallo!

Ich habe da mal eine Frage:

In der Innenstadt gibt es eine Kreuzung. 50 Meter vor der Kreuzung teilt sich die normale Fahrspur und rechts neben ihr eröffnet sich eine Busspur (auch als solche gekennzeichnet). Auf dieser Busspur ist eine Bushaltestelle. Die Kreuzung wird durch Ampeln geregelt, wobei die Busspur so eine unleserliche Busampel hat.

Das Szenario: A steht an der roten Ampel auf der „Autospur“. An der Bushaltestelle hält ein Bus (blinkt rechts). Die Ampel wird grün und A fährt los. Im gleichen Moment blinkt der Bus links und fährt an. Der Bus will links abbiegen (keine Linksabbiegerspur), A will geradeaus. Der Bus fährt über die Ampel und ordnet sich vor A ein (was diesen sehr erschreckt, denn A wollte geradeaus über die Kreuzung fahren und hatte überhaupt nicht mit einem sich vor ihm einordnenden Linksabbiegerbus gerechnet).

Ist das korrekt so? Muss man trotz grüner Ampel noch schauen, ob ein Bus von der Busspur kommt? Oder hat der Busfahrer hier sein eigenes Signal nicht richtig gelesen und A die Vorfahrt genommen?

LG
die Lidscha

*Grins*
Waagerechter Strich heißt rot. Senkrechter Strich heisst grün soviel zur Busampel :stuck_out_tongue:. Busse haben besondere Vorfahrtsrechte, wenn sie aus einer Haltestellenbucht ausfahren oder auch wenn sie auf der Strasse an der Haltestelle anhalten und wieder losfahren. Beim Wechsel von einer Busspur auf eine andere eigentlich nicht. Doch selbst wenn, würde keinen Unterschied machen, denn im Straßenverkehr zählt das Rüchsichtnahmegebot. Würde heissen selbst wenn er Vorfahrt hatte darf er einem nicht einfach mit Gottvertrauen vor die Nase fahren. Im Zweifelsfall würde ich ihn aber immer zuerst fahren lassen denn er hat erstens mehr Masse und zweitens haste immer 10 Leutchen drin sitzen die zwar nix gesehen haben aber beim Unfall schwören, dass du allein die Schuld hattest :stuck_out_tongue:.

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Hallo!

*Grins*
Waagerechter Strich heißt rot. Senkrechter Strich heisst grün
soviel zur Busampel :stuck_out_tongue:.

Wieder was gelernt :wink:

Würde heissen selbst wenn er Vorfahrt hatte darf er einem
nicht einfach mit Gottvertrauen vor die Nase fahren.

Die Frage ist ja: Hat er die?

Im
Zweifelsfall würde ich ihn aber immer zuerst fahren lassen
denn er hat erstens mehr Masse und zweitens haste immer 10
Leutchen drin sitzen die zwar nix gesehen haben aber beim
Unfall schwören, dass du allein die Schuld hattest :stuck_out_tongue:.

Ja, zumal „A“ schlecht gewählt war, man sollte es lieber „F“ nennen. Du kannst dir nicht vorstellen, wie schnell man von seinem Fahrrad springen kann, wenn sich da plötzlich ein Bus von rechts reinschiebt. Um nicht zu sagen: Da kriegt man Existenzängste :wink:)

LG
die Lidscha

Seit wann hat ein Bus eine besondere Vorfahrt?

Ein Bus ist ein Verkehrsteilnehmer wie jeder andere auch und wenn ein Bus die Spur wechselt, dann muss er Rücksicht auf die auf dieser Spur fahrenden Verkehrsteilnehmer nehmen.

Mancher Busfahrer vergisst dies leicht.

Allerdings waren dort Ampeln. Busampeln haben dich nicht zu interessieren. Eine normale grüne Ampel für deine Spur sagt dir, dass du fahren darfst. Der Bus hätte also „rot“ ->waagerrechter Strich, oder „vorfahrt gewähren“ -> Dreieck auf Spitze stehend, haben müssen.

Die Frage ist: Was zeigten die Ampeln wirklich?

*Grins*
Waagerechter Strich heißt rot. Senkrechter Strich heisst grün

Und ein Dreieck mit Spitze nach unten heißt „Vorfahrt achten“, wie das Schild mit dem gleichen Aussehen. Es gibt dann Bus-Ampeln, die einen senkrechten Strich und das Dreieck zeigen, da muss der Bus „Vorfahrt achten“.

Gruß,
-Efchen

Seit wann hat ein Bus eine besondere Vorfahrt?

Noch nicht immer, aber schon seit einiger Zeit.

Noch in den 80ern hatten die Busse hinten das „Danke“-Schild, womit sie sagen wollten, „Bitte bitte, lasst uns aus der Haltestelle raus“. Heute steht es IMHO in der StVO, dass Busse beim Ausfahren aus der Haltestelle Vorrang haben.

Ein Bus ist ein Verkehrsteilnehmer wie jeder andere auch

Nein. Wenn ich Warnblinker an habe, müssen die anderen auch nicht in Schrittgesschwindigkeit an mir vorbei fahren :wink:

Mancher Busfahrer vergisst dies leicht.

Er kann es sich leisten :wink:

Allerdings waren dort Ampeln. Busampeln haben dich nicht zu
interessieren. Eine normale grüne Ampel für deine Spur sagt
dir, dass du fahren darfst. Der Bus hätte also „rot“
->waagerrechter Strich, oder „vorfahrt gewähren“ ->
Dreieck auf Spitze stehend, haben müssen.

Die Frage ist: Was zeigten die Ampeln wirklich?

Es gibt auch genug Bus-Ampeln, die das Dreieck nicht haben. Aber üblicherweise werden diese Ampeln schon kurz vor den Autos grün.

Gruß,
-Efchen

Es ist ja wohl selbstverständlich, dass man den Linienverkehr sich wieder in den Verkehr einfädeln lasst, damit er nicht erst eine Kolonne von 20 Autos abwarten muss.
Denn wenn an jeder zweiten Haltestelle trantütige Autofahrer den Bus nicht vorlassen, dann sammelt der Ruckzuck eine schöne Verspätung.
Außerdem würde ich mich nicht mit der Masse eines Busses anlegen wollen - du wirst den kürzeren ziehen.

Noch in den 80ern hatten die Busse hinten das „Danke“-Schild,
womit sie sagen wollten, „Bitte bitte, lasst uns aus der
Haltestelle raus“. Heute steht es IMHO in der StVO, dass Busse
beim Ausfahren aus der Haltestelle Vorrang haben.

Welcher §?

Nein. Wenn ich Warnblinker an habe, müssen die anderen auch
nicht in Schrittgesschwindigkeit an mir vorbei fahren :wink:

Wenn ein Bus an einer Haltestelle mit Warnblinkanlage hält, so gehe ich davon aus, dass der Bus defekt sein mag.

Erst dieses kleine rote Dreieck am Schild der Bushaltestelle zwingt mich nach StVO dazu, an einem haltenden Bus in Schrittgeschwindigkeit vorbei zu fahren. Dabei ist es sogar unerheblich, ob die Warnblinkanlage an ist oder aus. Zur besseren Kenntlichmachung, schaltet der Busfahrer die Warnblinkanlage an. Tut er es nicht, verstößt er übrigens gegen die StVO, die das Einschalten der Warnblinkanlage vorschreibt.

Die Warnblinkanlage alleine ist und bleibt also ein Zeichen des defekten Fahrzeuges. Sowohl bei einem Bus, wie auch bei mir.

Es gibt auch genug Bus-Ampeln, die das Dreieck nicht haben.

Stimmt, aber was ändert das jetzt?

Aber üblicherweise werden diese Ampeln schon kurz vor den
Autos grün.

Nochmal, wenn zwei Ampeln (PKW und Bus) von zwei Spuren auf eine gehen und beide „grün“ zeigen, dann ist es so, wie wenn an einer Kreuzung beide Richtungen grün haben. Dann knallt es gewaltig.
Spätestens mit der grünen PKW Ampel muss die Busampel entweder „Vorfahrt gewähren“, und wenn das nicht da ist, ROT zeigen. Alternativ ist die schaltung falsch und gemeingefährdend.

Schließlich kann von einem normalen Menschen nicht erwartet werden, Busampeln zu interpretieren. Busfahrer andersrum hingegen schon.

Es ist ja wohl selbstverständlich, dass man den Linienverkehr
sich wieder in den Verkehr einfädeln lasst, damit er nicht
erst eine Kolonne von 20 Autos abwarten muss.

Ja, nett ist das woh, und sogar verständlich. Aber nicht Pflicht.

Denn wenn an jeder zweiten Haltestelle trantütige Autofahrer
den Bus nicht vorlassen, dann sammelt der Ruckzuck eine schöne
Verspätung.

Und wenn ich in der Kolonne hinter dem Bus hänge, dann habe ich und 20 andere Autofahrer ganz schnell eine Verspätung.

Außerdem würde ich mich nicht mit der Masse eines Busses
anlegen wollen - du wirst den kürzeren ziehen.

da magst du recht haben, aber wir leben hier nicht in einer Anarchie. Zumindest nicht immer. :wink:

Wenn ein Bus an einer Haltestelle mit Warnblinkanlage hält, so
gehe ich davon aus, dass der Bus defekt sein mag.

Oh. Dann machst Du was falsch.
Denn wer die Verkehrsregeln kennt, weiß, dass er dann nur mit Schrittgeschwindigkeit am Bus vorbei fahren darf, auch wenn der Bus auf der anderen Straßenseite steht, aber nicht, wenn die Fahrspuren baulich getrennt sind.

Erst dieses kleine rote Dreieck am Schild der Bushaltestelle

Da gibts kein Dreieck.
Aber stimmt, die Haltestelle ist markiert.

Aber was auch nicht klar ist, was macht man bei einem Bus mit Warnblinker an einer nicht gekennzeichneten Haltestelle (oft sieht man diese ohnehin nicht), und was macht man bei z.B. Schulbussen, die nicht an einer Haltestelle aber mit Warnblinker stehen…

zwingt mich nach StVO dazu, an einem haltenden Bus in
Schrittgeschwindigkeit vorbei zu fahren. Dabei ist es sogar
unerheblich, ob die Warnblinkanlage an ist oder aus.

Das höre ich zum ersten Mal. Keine Warnblinkanlage = keine Schrittgeschwindigkeit. Man kann wohl nicht vom Autofahrer verlangen, dass er die Haltestelle sucht und darauf die Markierung.

Spätestens mit der grünen PKW Ampel muss die Busampel entweder
„Vorfahrt gewähren“, und wenn das nicht da ist, ROT zeigen.
Alternativ ist die schaltung falsch und gemeingefährdend.

Vorschrift und Praxis weichen ja oft genug voneinander ab…
Sonst würden hier nicht so viele Leute Fragen stellen :smile:

Gruß,
-Efchen

Hi,

Aber was auch nicht klar ist, was macht man bei einem Bus mit
Warnblinker an einer nicht gekennzeichneten Haltestelle (oft
sieht man diese ohnehin nicht), und was macht man bei z.B.
Schulbussen, die nicht an einer Haltestelle aber mit
Warnblinker stehen…

Gute Frage. Gerade im ländlichen Bereich (aber auch im Hamburger Stadtverkehr) hält der Bus auch mal an einer Strasse wo keine Haltestelle ist. Im ländlichen Bereich (besonders in den Abendstunden) ist das nicht unüblich.

Das höre ich zum ersten Mal. Keine Warnblinkanlage = keine
Schrittgeschwindigkeit. Man kann wohl nicht vom Autofahrer
verlangen, dass er die Haltestelle sucht und darauf die
Markierung.

Hier in unserem Landkreis wurde die Regelung mit dem Warnblinker wieder gekippt. Die Begründung war damals das es nur den übrigen Verkehr irritiert. Scheint also auf Kreisebene unterschiedliche Regelungen zu geben.

Gemäss §20StVO gilt das Langsamfahren auch ohne eingeschalteten Warnblinker. Das Einschalten des Warnblinkers ist für Linienbusse an Haltestellen auch nicht vorgeschrieben.
Wie gesagt, hier bei uns wird der Warnblinker auch nicht eingeschaltet.

Gruss Jakob

Hier in unserem Landkreis wurde die Regelung mit dem
Warnblinker wieder gekippt. Die Begründung war damals das es
nur den übrigen Verkehr irritiert. Scheint also auf Kreisebene
unterschiedliche Regelungen zu geben.

Das kann ich mir kaum vorstellen, Verkehrsregeln sind sicher nicht Sache eines Landkreises und sicher auch nicht eines Bundeslandes.
Was das erst für Irritierung bringt, wenn ich zu Dir käme und dann plötzlich Schritt fahren würde. Ich kann mir kaum jedesmal, wenn ich in einen neuen Kreis einfahre, erstmal die Verkehrsregeln für diesen Kreis verinnerlichen.

Gemäss §20StVO gilt das Langsamfahren auch ohne
eingeschalteten Warnblinker.

Woran soll man dann erkennen, ob es sich bei einer Haltestelle um eine besonders gekennzeichnete handelt? Das Schild wird oft genug vom Bus verdeckt. Das ist nicht praktikabel.

Gruß,
-Efchen

Hi,

Das kann ich mir kaum vorstellen, Verkehrsregeln sind sicher
nicht Sache eines Landkreises und sicher auch nicht eines
Bundeslandes.

Richtig. Aber §20 sagt ja auch nicht aus dass der Warnblinker eingeschaltet werden muss, lediglich was zu tun ist wenn er denn doch eingeschaltet wird :wink:

Was das erst für Irritierung bringt, wenn ich zu Dir käme und
dann plötzlich Schritt fahren würde. Ich kann mir kaum
jedesmal, wenn ich in einen neuen Kreis einfahre, erstmal die
Verkehrsregeln für diesen Kreis verinnerlichen.

Ähem, Schrittgeschwindigkeit ist, unabhängig vom Warnblinker, in §20 geregelt und immer angesagt.
(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.
Was bei uns weggefallen ist, ist das Einschalten des Warnblinkers.
Der Warnblinker signalisiert lediglich ein Überholverbot.
3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

Gemäss §20StVO gilt das Langsamfahren auch ohne
eingeschalteten Warnblinker.

Woran soll man dann erkennen, ob es sich bei einer Haltestelle
um eine besonders gekennzeichnete handelt? Das Schild wird oft
genug vom Bus verdeckt. Das ist nicht praktikabel.

Wem sagst Du das? Ich finde diese Regelung auch nicht gut. Aber ich kann wenigstens sagen „Ich wars nicht“.

Gruss Jakob

Ähem, Schrittgeschwindigkeit ist, unabhängig vom Warnblinker,
in §20 geregelt und immer angesagt.

In Absatz (2), den Du zitierst, steht aber was anderes. Da geht es um das RECHTS vorbeifahren, dass da IMMER Schrittgeschwindigkeit gilt. Nicht aber beim links vorbei fahren, was bei Bussen wohl der übliche Weg ist. Das rechts vorbei fahren passt eher zur Straßenbahn.

Aber Absatz (4) steht, dass mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss, wenn der Bus den Warnblinker eingeschaltet hat.

„Eure“ Regelung bedeutet also, dass ich an Bussen ohne Warnblinker NICHT Schrittgeschwindigkeit fahren muss.

Der Warnblinker signalisiert lediglich ein Überholverbot.

Dem widerspricht Absatz (4).

Gemäss §20StVO gilt das Langsamfahren auch ohne
eingeschalteten Warnblinker.

Nein. Siehe Absatz (4).

Wem sagst Du das? Ich finde diese Regelung auch nicht gut.
Aber ich kann wenigstens sagen „Ich wars nicht“.

Ich habe nichts gegen die Regelung.

Hallo!

Da aber beide Spuren baulich getrennt sind (es handelt sich nicht um eine Bushaltebucht, sondern um einen Busstreifen) und beide Streifen getrennte Ampeln haben, muss man dann wirklich bei Lichtzeichen „grün“ als Autofahrer schauen, ob der Bus auch „grün“ hat?! Das kann ich mir nicht vorstellen! Es sagt ja niemand, dass man als Fahrer auf der normalen Fahrspur nicht auch ein wenig aufmerksam ist (das war ich, sonst wäre ich jetzt tot oder zumindest sehr eingeschränkt in meiner Handlungsfähigkeit (und Danke an meine schwergängige Gangschaltung, die mich dazu zwang, sehr langsam anzufahren)), aber wenn ich grün habe, dann fahre ich los und denke nicht noch darüber nach, ob vielleicht ein Bus von rechts reinziehen könnte (wo der doch eine eigene Ampel hat).

Ich werde heute mal genau schauen, auf welchem Zeichen die Busampel steht, wenn die Autofahrer grün kriegen. Eventuell ist das ja wirklich dieses Dreieck und der Busfahrer dachte sich „Na vor dieser Radfahrerin komme ich schon noch rein.“ Allerdings war ER damit der, der die gesamte Spur verstopft hat, weil er Linksabbieger war und nach ihm nur noch ich über die grüne Ampel kam.

LG
die Lidscha

P.S.: Es handelt sich dabei übrigens um eine „Modellkreuzung“ in dieser Stadt. Man hatte zuviel Geld übrig und dachte sich, man lässt mal was konstruieren, wo die Busse praktisch immer Vorfahrt haben. Sobald ein Bus auch nur in die Nähe der Ampel kommt, wird es für ihn „grün“ (ansonsten sehr geringe Wartezeiten für den ÖV, wohingegen die Fußgänger dort minutenlang stehen können). Vielleicht ging das Umschalten auch zu schnell und der Bus ist bei „orange“ noch drübergehuscht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

aber wenn ich grün habe, dann fahre ich los und denke nicht
noch darüber nach, ob vielleicht ein Bus von rechts reinziehen
könnte (wo der doch eine eigene Ampel hat).

Dann hast Du aber nicht genug Vorsicht walten lassen. Denn auch wenn DU grün hast, könnte ein Fußgänger die Straße unerlaubt queren oder ein Auto und dann kann man Dir nachsagen Du hast deine Verkehrssicherungsplicht verletzt und Dich mitschuldig machen. Wer einfach nur fährt und nicht nachdenkt, macht was falsch :smile:

Gruß,
-Efchen

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Gemäss §20StVO gilt das Langsamfahren auch ohne
eingeschalteten Warnblinker.

Langsam ja, aber nicht Schrittgeschwindigkeit.

Woran soll man dann erkennen, ob es sich bei einer Haltestelle
um eine besonders gekennzeichnete handelt?

An diesen besagten roten Dreiecken, die es scheinbar nur hier gibt.

Habe noch etwas aus einem Urteil gefunden:

„Sein Vorfahrtsrecht darf ein abfahrender Busfahrer an einer Haltestelle nicht erzwingen. Er hat sich vielmehr ausreichend davon zu überzeugen, dass andere Fahrzeugführer sein Blinklicht erkennen und auch darauf reagieren (AG Erfurt 28 C 2263/00).“

Diskussion beendet, siehe da:

„Sein Vorfahrtsrecht darf ein abfahrender Busfahrer an einer Haltestelle nicht erzwingen. Er hat sich vielmehr ausreichend davon zu überzeugen, dass andere Fahrzeugführer sein Blinklicht erkennen und auch darauf reagieren (AG Erfurt 28 C 2263/00).“

Hi,

In Absatz (2), den Du zitierst, steht aber was anderes. Da
geht es um das RECHTS vorbeifahren, dass da IMMER
Schrittgeschwindigkeit gilt. Nicht aber beim links vorbei
fahren, was bei Bussen wohl der übliche Weg ist. Das rechts
vorbei fahren passt eher zur Straßenbahn.

Stimmt. Also einigen wir uns wie in Abs.1 genannt auf „Vorsichtig fahren“, was auch immer das in der Praxis bedeutet (30km/h? 20 km/h?)

Aber Absatz (4) steht, dass mit Schrittgeschwindigkeit
gefahren werden muss, wenn der Bus den Warnblinker
eingeschaltet hat.

„Eure“ Regelung bedeutet also, dass ich an Bussen ohne
Warnblinker NICHT Schrittgeschwindigkeit fahren muss.

Ich sach doch die Regelung ist Mist :wink:

Der Warnblinker signalisiert lediglich ein Überholverbot.

Dem widerspricht Absatz (4).

Dafür spricht aber Absatz 3 :wink:

Gemäss §20StVO gilt das Langsamfahren auch ohne
eingeschalteten Warnblinker.

Nein. Siehe Absatz (4).

Ok. da steht „Vorsichtig vorbeifahren“.
Also in einem einzigen § von „Vorsichtig fahren“ Langsam fahren" und „Schrittgeschwindigkeit“ zu sprechen trägt nicht gerade zur Vereinfachung bei.

Wem sagst Du das? Ich finde diese Regelung auch nicht gut.
Aber ich kann wenigstens sagen „Ich wars nicht“.

Ich habe nichts gegen die Regelung.

Ich schon. Da die Busse hier im Kreis auch mal nach Hamburg reinfahren, wo die „übliche“ Regelung gilt. Das verwirrt nicht nur den Fahrer, sondern auch die Verkehrsteilnehmer an der Stadtgrenze.

Gruss Jakob

der durchschnittliche busfahrer darf auch nicht alles was er macht, er beruft sich wie bereits geschrieben sehr gerne auf das recht des stärkeren gegenüber dem radler.

wenn er links abbiegen will, hat auch er sich links einzuordnen und nicht auf seiner rechts gelegenen busspur bis vorne hin zu fahren und dann alle anderen verkehrsteilnehmer zu schneiden.

zeugen sammeln und anzeige erstatten ist das einzige was du machen kannst.