Wie weit sind die 4 Freiheiten der EU erfüllt?

Wieweit wurden die 4 Freiheiten des Europäischen Binnenmarktes(Keine Grenzen für Menschen, Waren, Kapital und Dienstleistungen) erfüllt/verwirklicht?

Würde mich sehr auf Antwort freuen.
Liebe Grüße
Mimi

Hallo Mimi,

die Art der Fragestellung sieht mir sehr nach Hausaufgabe aus. Ehrlich gesagt, mache ich nicht gerne die Hausaufgaben anderer. Die Eigeninitiative sollte sich nicht darin erschöpfen, dass in solchen Foren eine Anfrage gestellt wird.

Wie auch immer. Die 4 Freiheiten sind m.E. weitgehend verwirklicht worden, mit gewissen Einschränkungen je nach Art der „Freiheit“. Waren, Kapital und Dienstleistungen können ungehindert über die Binnengrenzen fließen. Eine einseitige Beschränkung dieser Ströme ist nur aufgrund außerordentlicher Umstände (etwa Gefahr für die Gesundheit von Mensch, Tier oder Pflanzen) möglich. Die Freizügigkeit von Unionsbürgern ist soweit eingeschränkt, als diese sich nur dann in einem anderen EU-Staat niederlassen dürfen, wenn sie für ihr Lebensunterhalt selbst aufkommen können und insbesondere keine Sozialleistungen des Ziellandes in Anspruch nehmen. Ansonsten ist die Personenfreizügigkeit ebenfalls weitestgehend verwirklicht. Eine Ausnahme hiervon bilden Staaten, die der EU neu beitreten, da für sie gewisse Übergangsregelungen gelten (etwa die 2+3+2-Regel), d.h. etwa dass deren Staatsangehörige erst spätestens nach Ablauf von 7 Jahren nach Beitritt uneingeschränkten Zugang zum EU-Arbeitsmarkt haben.

Soviel als Anregung.

MfG

Hans Wurst

Hallo Mimi,
der Binnenmarkt gehört nach Titel III des Vertrages von Lissabon zu den internen Politikbereichen und Maßnahmen.
Die in den Artikeln 130 bis 184 festgeschriebenen Maßnahmen definieren die geplante Fortentwicklung der von Dir genannten vier Politikfelder im Binnenmarkt.
Kritisch ist m.E.anzumerken, dass gerade in den Handlungsfeldern der sozialen Sicherheit und der Beschränkungen für Selbstständige noch viel zu tun ist. Sozialversicherungssysteme müssen besser verzahnt werden. Es ist nach wie vor ein großes soziales Gefälle innherlab der EU zu beobachten und ein Unterbietungswettbewerb bei Dienstleistungen. Der Einfluss der Wirtschaftslobby bedarf einer größeren Kontrolle. Der Abbau von Subventionen zur Förderung der Niederlassung in einem bestimmten Staat sollte unterbunden werden.

Nicht alle EU-Staaten sind dem sogenannten „Schengen-Raum“ beigetreten. Dies gilt zum Beispiel für das vereinigte Königreich, wo ein freier Binnenmarkt für Menschen im Bereich Zoll noch nicht verwirklicht worden ist.

Der Binnemarkt ist auch nicht nur als reiner Markt zu verstehen. Freiheit, Vielfalt und Recht gehören ebenso zu einem grenzenlosen Europa wie eine soziale Balance, die eine Teilhabe aller beinhaltet. Nach wie vor sind Frauen, Schwerbehinderte und Menschen mit geringem Bildungsgrad nicht angemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung beteiligt.

Das Kapital ist kaum Grenzen und einer wirksamen Kontrolle unterworfen. Es herrscht immer noch der Interessensgegensatz zwischen Arbeit und Kapital. Diese Interessen werden auf der europäischen Bühne nicht gleichberechtigt vertreten. Nach wie vor verweigeren multinationale Konzerne europaweit gültige Tarifverträge zu unterschreiben. Der europäische Gewerkschaftsbund mit Sitz in Brüssel hat zu viele Interessen aufgrund der verschiedenen Intention seiner Mitgliedsgewerkschaften.

Zur vollkommenen Verwirklichung des Binnenmarktes würde m.E. auch eine größere Transparenz des EU-Ministerrates sowie eine wirkliche demokratische Zusammensetzung der Kommission gehören, die ja auch nach Lissabon nach wie vor von den Regierungen benannt wird (die Kommissare), gleichwohl das Parlament einzelne KommissarInnen ablehnen kann.

Im Ergebnis ist es noch ein weiter Weg, bis alle Kriterien des Binnenmarktes erfüllt sind. Lissabon ist nur eine Etappe, der weitere folgen müssen. Die Kriterien müssen meiner Meinung nach wesentlich weiter gefasst werden und die Beteiligung der EU-Bürger muss demokratischer und weiter gefasst werden !

Viele Grüße

Thomas Bente

Riesige Frage, die man so schnell nicht beantworten kann.

Infos zu Menschen:
http://europa.eu/eu-life/index_de.htm
http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freed…
Hier gehts ums Aufenthaltsrecht, Arbeit, Studieren etc.

Infos zu allen anderen:
http://europa.eu/legislation_summaries/internal_mark…

Da kann man sich dann ja seine eigene Meinung bilden ob es das ist was man selbst unter Freiheiten versteht.

Viel Erfolg beim Stöbern.
Viele Grüße
Ulrike

Wieweit wurden die 4 Freiheiten des Europäischen

Binnenmarktes(Keine Grenzen für Menschen, Waren, Kapital und
Dienstleistungen) erfüllt/verwirklicht?

Würde mich sehr auf Antwort freuen.
Liebe Grüße
Mimi