Wie werde ichals Koch Freiberufler

Guten Tag,kann mir jemand sagen wie maln als gelernter Koch freiberuflich arbeiten kann.

Guten Tag,kann mir jemand sagen wie maln als gelernter Koch
freiberuflich arbeiten kann.

Hallo Arnos43,

das ist zwar nicht mein Hauptthema, aber rel. leicht zu beantworten:

  1. Kochen als Einzelunternehmer ist als einfache gewerbliche gastronomische Dienstleistung beim Gewerbeamt anzumelden. Freiberuflichkeit würde ich hier ausschließen, wenn es sich nicht um „künstlerisches Kochen“ handelt.
    Bei der Gewerbetätigkeit fällt dann im Unterschied zur Freiberuflichkeit die Gewerbesteuer an.
    Das wird sich m.E. nicht vermeiden lassen.
    Das kann aber exakt das Gewerbeamt sagen.
  2. steuerlich muß ebenfalls eine Anmeldung beim Ortsfinanzamt erfolgen.
  3. wenn es sich um eine Existenzgründung handelt und z.Z. Leistungen der Arbeitsagentur in Anspruch genommen werden, dann kann es einen Existenzgründnugszuschuss geben (siehe Internetseiten der AA)
  4. Zuvor sollte aber der Kreis potentieller Auftraggeber abgeklopft werden.
    Ziel: Jeden Verdacht auf Scheinselbständigkeit ausräumen! + Mehrere Auftraggeber sichern auch eine bessere Unabhängigkeit.
    Mehr dazu bitte unter "Scheinselbständigkeit"im Netz!
  5. Dann kann das Unternehmertum schon losgehen.

    Hoffe, das ist erst einmal für den Anfang hinreichend!
    Bitte die eiegene Berufsaftpflichtversicherung nicht vergessen! Hier könnten wir dann gern enbieten.

Beste Grüße

Hans-Peter Schwandt

Hallo,

meiner Ansicht nach nur in einer erzieherisch-ausbildenden Tätigkeit - ansonsten ist die „Selbstvermietung der eigenen Person“ als Dienstleister eine gewerbliche Tätigkeit.

genaueres zur freiberuflichen Tätigkeit kannst du unter
http://bundesrecht.juris.de/estg/__18.html nachlesen, bzw. für eine gewerbliche Tätigkeit unter
http://bundesrecht.juris.de/estg/__15.html

Du solltest auch diese Anfrage aus Beweisgründen schriftlich an dein zuständiges Finanzamt richten, mit detaillierter Tätigkeitsbeschreibung, damit du für eine mögliche Betriebsprüfung ein Beweismittel hast.

DIES IST KEINE RECHTSAUSKUNFT!

Alles Gute,
Uwe