Hallo zusammen,
Der Streitwert seitens Mandant war 3.139,95 €, Der Anwalt hat angeschrieben und aufgefordert die die Forderung zu begleichen. Nach der Prüfung der Rechnung wurde die forderung berichtigt und aktuell stehen 2849,89 € offen dazu kommen 23,45 € Verzugszinsen berechnet. Meine Frage ist: der Anwalt rechnete bei 3.139,95 € ein RA-Gebühren als Verzugsschaden 1,3 327,60 €, wieviel werden die Gebühren für den neuen Betrag 2.849,89 € berechnet?
wäre für jede Erklärung dankbar.
Der Gebührenanfall an sich ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, die genaue Höhe ergibt sich aus dem zugehörigen Vergütungsverzeichnis (VV RVG).