Wie Wert von Haus schätzen (lassen)?

Hallo,

gibt es z. B. im www Möglichkeiten, den Wert eines Hauses inkl. Grundstück schätzen zu lassen (nach Eingabe von Alter, Größe, Bauweise, PLZ …)?

Oder wie lässt man das am genausten machen? Was kostet sowas?

Danke Euch.

GLG

Hallo,

Ich kenne keine die hinreichend genau ist. Ohne das „Objekt“ -wie man so schon sagt - gesehen zu haben, wird kein vernünftiger Wert herauskommen.

Dazu gibt es Gutachter, die ihren Preis kosten.
z. B. hier:
http://www.gutachterausschuesse-online.de/

Was genau brauchst Du für welchen Zweck?

Gruss
Jörg Zabel

Hallo,

vielleicht, aber sie taugen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit rein gar nichts. Es müsste ja sonst eine Datenbank mit allen Häusern in Deutschland geben. Und wer soll sie geschätzt haben und auf welcher Grundlage? Never ever!

Für so etwas gibt es Gutachter. Als wir das Haus kaufen wollten, hat uns die Postbank den eigenen Gutachter geschickt, den wir dann bezahlen durften. Also kommt’s darauf an: wenn ihr finanzieren lassen wollt, solltet ihr euch erkundigen, sonst zahlt ihr u. U. doppelt, wenn ihr erst einen beauftragt und dann die Bank doch auf einen eigenen besteht.

Gruß
Christa

2 Dinge:

Eltern wollen großes Haus verkaufen und kleines Haus kaufen. Im letztgenannten Fall haben Sie bereits welche gefunden, die Preise erscheinen ihnen aber zu hoch.

Hallo,

Solche Preiserichten sich normalerweise nach der örtlichen Nachfrage. In gesuchten Lagen werden auch „Wucherpreise“ (Worte einer mir bekannten Notariatsangestellten) gezahlt.

Auf der anderen Seite haben Verkäufer auch gerne überhöhte Vorstellungen vom Wert ihrer Immobilie. Allerdings geht es immer darum , dass sich Käufer und Verkäufer auf einen Preis einigen - oder auch nicht.
Wie werden denn vergleichbare Immobilien bei ortsansässigen Maklern angeboten?

Mein erster Ansatz wäre ein nettes Gespräch mit dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss.

Gruss
Jörg Zabel

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Hallo,

die Frage ist doch, wofür man einen vernünftig ermittelten Wert braucht. Da fallen mir nicht allzu viele Umstände ein: Erbfall oder Trennung/Scheidung, Finanzierung für Kauf oder Neubau oder das Finanzamt unterstellt beim Kauf einen falschen, zu weit vom Verkehrswert abweichenden Preis und man muß mit einem Wertgutachten dagegen halten, um Schenkungssteuer zu vermeiden. Ansonsten macht der Markt die Preise und damit auch die Werte. Wenn man ein Haus kaufen will, hilft es einem nur wenig, wenn man ein Gutachten vorlegen kann, denn der Verkäufer legt seinen Preis selber fest und muß sich an das Gutachten in keinster Weise halten.

Gruß
C.

Dazu hat zumindest die Postbank ein Angebot:
https://immobilien.postbank.de/verkaufenpb/formular/

Auf der Seite, die zum obigen Link führt, steht außerdem „Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen? Besprechen Sie Ihre Pläne mit unseren Experten und erhalten Sie eine kostenlose Marktpreis­einschätzung.“

Das taugt vermutlich nicht sehr viel, denn für lau werden sie nicht sehr viel machen, aber einen ersten Anhaltspunkt könnte das evtl. liefern.

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Derartige Portale arbeiten öffentlich zugänglichen Bodenrichtwerten (z.B. https://www.boris.nrw.de/borisplus/?lang=de). Die wissen aber nicht, welche Häuser in welchem Zustand auf den Grundstücken stehen. Wenn man eine Schwankungsbreite von 20-500% als Anhaltspunkt ansehen will, dann liefern diese Portale einen Anhaltspunkt, ja.

Gruß
C.

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Dessen bin ich mir vollkommen bewusst, deswegen schrieb ich auch

:stuck_out_tongue:

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Aktuell sind viele Immobilien tatsächlich objektiv überbewertet, wenn man sich ansieht, was da an tatsächlichem Gebäudewert auf oftmals längerfristig nicht wirklich werthaltigen Grundstücken (Lage) angeboten wird. Aber dagegen nützt kein Gutachten, denn dies orientiert sich eben an dem, was für vergleichbare Objekte in der letzten Zeit so gezahlt wurde. Und wenn dabei dann jeder Ziegel doppelt bezahlt worden ist, dann kommt auch das Gutachten zu keinem anderen Ergebnis.

Zudem nützt einem ein noch so „richtiges“ Gutachten nichts, wenn es darum geht, dass man ein Objekt kaufen will, für das es andere Interessenten gibt, die bereit sind mehr zu zahlen (vollkommen egal, ob dies langfristig gerechtfertigt ist, oder nicht). Dann zieht man da einfach den Kürzeren.

Um zu einer grundsätzlichen Markteinschätzung für die Gegend zu kommen, kann man bei vielen Gutachterausschüssen online recht günstige Preisinformationen einholen, die sich zwar auf ein konkretes Objekt beziehen, dieses aber nur nach Örtlichkeit, Art, Größe (Grundstück/Wohnfläche) und Baujahr des Hauses in einen Kontext mit vergleichbaren Objekten stellen, zu denen den Ausschüssen konkrete Zahlen vorliegen.

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Die Frage ist ja, ob es einem hilft, wenn man einen Wert mitgeteilt bekommt, aber von dem man aber auch weiß, daß der realistische Preis 20 oder 500% davon betragen kann. Dann kann man die Bewertung auch gleich lassen.

Übrigens gibt’s ja auch Datenbanken, bei denen man zumindest die Preise der letzten verkauften Immobilien abfragen kann. Wenn man die Objekte kennt, dann kann man daraus noch eher einen realistischen Wert der fraglichen Immobilie ableiten. https://www.homeday.de/de/preisatlas Darin enthalten sind aber nur Angebote aus den großen Immobilienportalen und auch nur die Preise, die in der Anzeige aufgerufen wurden. Der tatsächliche Preis kann davon auch deutlich abweichen - nach oben und unten.

Kurz gesagt: ohne Gutachten gibt es keinen auch nur ansatzweise realistischen Preis und auch der muß mit dem, was man bekommen kann bzw. zahlen muß, nichts zu tun haben.

Gruß
C.

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Guten Tag susanreich,

ich war kürzlich wegen eines Todesfalles auch in der „Verlegenheit“, unser Haus als ersten Anhaltspunkt schätzen zu lassen.
Dazu habe ich folgendes gemacht:

Den Versicherungswert oder auch den Einheitswert lt. Finanzamt (Wertangabe für 1914)
gesucht und dazu den Baupreisindex im Internet:

Der Baupreisindex für 2019 liegt bei 1.454,3 – multipliziert mit dem Versicherungs- oder Einheitswert.
Das ergibt einen wohl realistischen Zeitwert.

Vielleicht hilft das ein wenig.

Gruß Walter VB

Der Einheitswert ist so realistisch, dass das Verfassungsgericht eine Bewertung auf dieser Grundlage für verfassungswidrig erklärt hat.

Zu deutsch: kannst du dir an die Backe schmieren, was diese Zahl betrifft.

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Dazu ein Kommentar:
„Für eine Übergangszeit dürfen die alten Einheitswerte daher noch bis zu fünf Jahre nach Verkündung des neuen Gesetzes angewendet werden.“

Was ist an meinem (unmaßgeblichen) Vorschlag für die Fragerin so unmöglich?
Sie wollte doch wohl nur einen Anhaltspunkt haben, wie geschätzt werden könnte.

Auch ohne Gruß

Ich habe meine Immobilie kostenlos über das angegebene Portal bewerten lassen. Zum Vergleich wurden mir bekannte Immobilien jüngster Zeit aus der näheren Umgebung herangezogen. Mir kommt der vom Portal angegebene Wert für meine Immobilie um etwa 10 % zu hoch angesetzt vor. War halt eine nur als Anhalt dienende Einschätzung.
LG
Amokoma1

Man muss auch als Verkäufer wissen, wieviel man verlangen kann. Wenn man zu wenig verlangt, verschenkt man Geld; wenn man den Preis viel zu hoch ansetzt. verprellt man mögliche Käufer und bleibt lange drauf sitzen, so dass man am Ende für den „Ladenhüter“ evtl. noch weiter runtergehen muss, als es eigentlich wert gewesen wäre. Zumindest liest man das so auf Maklerseiten. Man kann natürlich auch den Makler nach dem Wert fragen, aber der hat auch seine eigenen Interessen und nennt einem vielleicht nicht den realistischen Wert, sondern z.B. einen zu hohen, um den Auftrag zu kriegen.

Es geht nicht um unmöglich, sondern um nützlich und sinnvoll. Der Einheitswert ist keins davon.

Bevor man solch unqualifizierte (um nicht zu sagen unflätige)
Bemerkungen hier ins Forum stellt, sollte man sich doch eher
über die konkrete Sachlage informieren, um nicht wie mit einer
Stange im Nebel herumzustochern.

Es gibt noch gar keine Neuregelung des Einheitswertes.

• Das neue Gesetz zur Grundsteuer soll noch in diesem Jahr
verabschiedet werden.
• Ab 2025 (!!) gelten dann neue Berechnungsmethoden für
die Grundsteuer.

Das bei uns zuständige Nachlassgericht hat für in Kürze einen
Termin anberaumt, bei dem dieser alte Einheitswert zur
Grundlage genommen werden soll für Erbregelung und die
festzusetzende Erbschaftssteuer.

Soll der zuständige Richter sich das etwa fünf Jahre lang
an die Backe schmieren??

Alberne Kommentare werden nicht dadurch besser, dass man sie in Klammern setzt.

Hast du eigentlich mal versucht, die Frage zu lesen?

Auf Maklerseiten liest man so vieles. Das wenigste davon stimmt. Wenn man merkt, daß man für seinen Wunschpreis nach drei Tagen kein Angebot erhalten hat, setzt man ihn halt runter. Davon wird eine Immobilie kein Ladenhüter und wenn man das dreimal macht, kräht da auch kein Hahn nach.

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