Schwachfug! (Siehst du, wenn es sein muss, kann ich auch auf deinem Niveau diskutieren.)
Selbstverständlich gibt es Diskriminierung und Verfolgung von Minderheiten nicht nur von einzelnen Vetretern des Staats, sondern auch ganz offiziell seitens des Staates - beispielsweise dann, wenn - wie auch in unserem Staat bis vor gar nicht so langer Zeit - einvernehmliche homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen mit gefängnisstrafe geahndet werden. Auch während der NS-Zeit ging die Verfolgung von Homosexuellen (und die von Juden, Sinti und Roma etc.pp) vom Staat selbst aus.
Man mag von Steinmeier halten, was man mag, aber er ist der oberste Repräsentant unseres Staats, und als solcher nimmt er die Aufgaben seines Amts wahr, wenn er sich für frühere staatliche Verfolgung bei den Opfern dieser staatlichen Verfolgung entschuldigt.