Wie wird Alkohol oberhalb der Freimenge bei der Einreise besteuert?

Hallo!

Meine Frau und ich haben im Urlaub außerhalb Europas 3x0,7l Rum gekauft, und würden gerne wissen, was wir bei der Einreise beim Zoll blechen dürfen. Und wieviel ist zu verzollen? Zusammen sind wir 100ml drüber, vermutlich muß der Sprit aber teilbar sein, also gehören einem von uns zwei Flaschen. Dann also 400ml, oder 700ml?

Die ersten abgeklapperten Google-Treffer erwähnen nur die Freimenge von 1l pro Person, aber nicht die weiteren Modalitäten, und auf den Seiten des Zolls sind mir zwei Gallier auf der Suche nach dem Passierschein A38 begegnet.

Da das Internet hier weder günstig noch schnell ist, hoffe ich, hier kann mir wer etwas einfacher Auskunft geben.

Danke!

Hallo,

laut Zollseite:

  • Die Wertgrenzen mehrerer Personen können nicht addiert werden.
  • Ist bei nicht teilbaren Waren (z.B. eine Lederjacke oder ein Schmuckstück) die Reisefreimenge überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben.

Also im schlimmsten Fall: Jeder kriegt eine Flasche frei rein, und die dritte muß vollumfänglich versteuert werden. Theoretisch ist ja eine Flaschenabfüllung teilbar. Willst Du maximal viel Steuern sparen und deshalb vorsichtshalber umfüllen oder warum die Frage?

So wie ich das sehe, ist 1 Flasche zu verzollen - bitte daher den roten und keinesfalls den grünen Ausgang nehmen!!

Um längeren Suchen vorzubeugen würde ich auch empfehlen, daß nicht alle 3 Flaschen im gleichen Koffer transportiert werden.

Branntweine sind separat besteuert, abhängig von den Vol-% wird hier ein Abgabenbetrag erhoben. Ansonsten:
http://www.zoll.de/SharedDocs/Bilder/DE/Artikel/Privatpersonen-Unternehmen/0303_abgabenerhebung_zolltarif.gif?__blob=normal&v=2

Du weißt aber schon, dass es bei Alkoholika nicht um die Wertgrenzen geht? Hier ist eine Mengenbegrenzung zu beachten.
Eine Lederjacke oder Schmuck mit Schnaps zu vergleichen geht nicht!

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Hi,

siehe Überschreiten der Reisefreimengen (von dort ist auch die Grafik von @Littlescare).

Einige Zitate:

Es ist daher wichtig, dass Sie den Kaufbeleg Ihrer Reisemitbringsel aufbewahren und bei der Abfertigung vorlegen.

Wenn Sie keinen Kaufbeleg mehr haben, so ermittelt die Zollstelle den
Wert der Ware. Dabei wird entweder von Preisen aus vergleichbaren
Einfuhren ausgegangen oder - sofern nicht bekannt - der Wert Ihrer
Reisemitbringsel geschätzt.
[…]
Die Einfuhrabgaben werden anhand eines pauschalierten Abgabensatzes berechnet, wenn der Wert der abgabenpflichtigen Waren je Reisender den Betrag von 700 Euro nicht übersteigt.
Diese Methode vereinfacht und beschleunigt das Verfahren der
Abgabenfestsetzung wesentlich. In der Regel ist die Pauschalierung
gegenüber der Einzelberechnung der verschiedenen Abgabenarten (Zoll,
Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern) auch günstiger. Die
pauschalierten Abgabensätze beinhalten alle Abgabenarten. Allerdings
kommt diese sogenannte Vereinfachte Abgabenberechnung nur unter
bestimmten Voraussetzungen in Betracht:

  • der Wert Ihrer einfuhrabgabenpflichtigen Reisemitbringsel übersteigt nicht den Betrag von 700 Euro,
  • die mitgebrachten Waren befinden sich in Ihrem persönlichen Gepäck und
  • sie sind zu Ihrem persönlichen Ge- oder Verbrauch oder als Geschenk bestimmt.
    […]

Der pauschalierte Abgabensatz beträgt 17,5 Prozent des Warenwerts.

Stimmt, ich hab mich auf der Suche nach der Teilbarkeit irritieren lassen, aber es scheint als sei das Gebinde entscheidend (Telefonauskunft vom HZA Berlin). Vom Umfüllen ist dringend abzuraten.

Also nochmal die Antwort, wie sie mir telefonisch erklärt wurde: Einer nimmt 2 Flaschen und meldet Überschreitung an. Zahlt für 400 ml die Abgaben. Der/die andere kann unangemeldet mit einer Flasche passieren.

Nur 100 ml zu verzollen geht erstmal nicht, weil die Gebinde das so nicht hergeben. Eine Ware eindeutig einer Person zugeordnet werden können.

Wenn auf dem Kassenzettel 3 Flaschen stehen, hilft es, wenn die sich die zweite Person zur Verfügung hält, aber im Prinzip kann man die Flasche z.B. auch noch im Urlaub ausgetrunken haben. Hier sollte Plausibilität herrschen.

Leider ist aber eine telefonische Auskunft nicht rechtsverbindlich - sprich: die Zollbeamten am Flughafen können das wiederum ganz anders sehen.

So oder so: roter Ausgang und etwas anmelden. Im worst case werden für das 3. Gebinde die vollen Abgaben erhoben.

Ein Kassenzettel ist erst einmal nicht unbedingt vonnöten, kann aber helfen. Wie gesagt, bei Branntweinen geht es nicht um den Wert, sondern um die Vol.%. Um den Wert geht es erst, wenn die allgemeine Reisefreigrenze überschritten ist - und die 700 EUR / Person trifft man, soweit man im Urlaubsland keine Elektronik oder Echtschmuck gekauft hat, eher selten.

Du hast den falschen Link erwischt. Branntweine fallen nicht unter die von dir genannte Pauschalisierung:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Ueberschreiten-Reisefreimengen/pauschalierte_abgabensaetze.html?nn=287838

Hallo!

Jeder hat 1 Flasche frei, eine 3. Flasche muss verzollt werden.

Das sollte so um 6,60 €/l, also ca. 4,60 € betragen.
Im vereinfachten Pauschalverfahren, nicht nach Zolltarif.

Dass Du hier die Freimenge von 1 Liter nicht ausnutzen kannst ist leider dein Problem. Könntest ja Flaschen mit 1 Liter Inhalt kaufen :smile:

Ähm, das liegt eher an meinem mangelnden Wissen bezüglich Alkohol. :blush: Aber dann ist es noch einfacher, denn da braucht man nicht mal mehr den Einkaufsbeleg, es sind einfach 6,60 bzw. 6,80 Euro/Liter, oder verstehe ich das falsch?

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Ich weiß nicht, ob das sein Problem ist, oder ob einfach die 0,7 Liter mit dem Literpreis multipliziert werden. Denn die Zigaretten werden anscheinend auch pro Stück verzollt, es gibt keinen Mengenrabatt, wenn man die schachtelweise einführt. :stuck_out_tongue:

Nun, Zigaretten sind unterschiedlich gepackt. Es ist also sinnvoll nach Einzelstück zu zählen und nicht nach Packungen.
Und bei Flaschen mit unterschiedlichem Inhalt doch auch.
Die Einheit ist Abgabe/Liter und es würde mich sehr überraschen wenn man nur volle Liter abrechnet.

Es ist nur so, dass Teilmengen nicht übertragen werden können. Freimenge 1 l hochprozentiges/ erwachsene Person. Deshalb sagt ich ja, statt 3 x 0,7 Liter sollte man schauen, ob man nicht Liter- oder Halbliter-Flaschen bekommen kann, dann nimmt jeder der zwei Reisenden 1 oder 2 Flaschen mit und hat alles innerhalb der Freimenge abgabenfrei.

Mich hat jetzt die Neugier gepackt…

Grundlage für die Reisefreigrenzen ist 2007/74/EG, dort steht:

[…]
Artikel 9
(1) Die Mitgliedstaaten befreien die Einfuhren von Alkohol und alkoholischen Getränken außer nicht schäumendem Weinund
Bier bis zu den folgenden Höchstmengen von der MwSt.und den
Verbrauchsteuern: a) insgesamt 1 Liter Alkohol und alkoholische
Getränke miteinem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder
unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder
mehr […]

Und somit nichts von Gebinden.

Bei 2 Personen und 3 x 0,7 l Flaschen sind 1 x 0,4 l anzumelden.

Begründung:
Max. 1 l je Person - eine Person nutzt die Freigrenze von 1 l nicht aus, eine Person überschreitet sie mit insgesamt 1,4 l im Gepäck => 0,4 l zu verzollen & versteuern, aber:

Artikel 14
Die Mitgliedstaaten können auf die Erhebung der MwSt. und der Verbrauchsteuern bei der Einfuhr von Waren durch Reisende verzichten, wenn sich der zu erhebende Betrag auf 10 EUR oder weniger beläuft.

Das ganze trifft so übrigens nur zu, wenn es bei den 3 im UP genannten Flaschen Rum bleibt.

Hallo!
bei den vielen Antworten sieht man mal, daß das alles nicht sonderlich übersichtlich ist…

Danke für die Antworten!

Aber knappe 5€/l ist ja lachhaft.

Darauf erstmal nen Cubata

Sooo, durch simma.

Bei der Bahn scheint mal wieder diese Naturkatastrophe ala Winter eingetreten zu sein, hmh? Auf Kuba wurde uns gesagt, wir sollten gelassen bleiben, wenn hier und da was nicht funktioniert. Aber ich wusste nicht, daß die DB auch von Kubanern betrieben wird.

Die am Zoll haben es auch mit der kubanischen Gelassenheit. Die wirkten leicht verträumt und verwundert über die zwei Personen, die da ganz allein reingestiefelt kamen, und nach kurz angedeutetem Aktionismus wurde dieser ob der Gesamtmenge von 2,1l direkt wieder eingestellt…