Hallo,
Also, wenn man wegen der Kindererziehung ja Elternzeit nimmt,
dann wird das auf die Rente angerechnet.
Wie ist denn diese Aussage zu verstehen?
Für die ersten drei Jahre (bei Geburten ab 1992) wird so getan, als hätte Mutti jedes Jahr den Durchschnittsverdienst aller Versicherten verdient (für 2013 wären das 34 071 Euro); was in etwa 1 Entgeltpunkt entspricht. In Geldwert ist 1 Entgeltpunkt derzeit 28,14 Euro in den alten Bundesländern. Das gibts für Umme und wird von der Bundesregierung artig bezuschusst.
Überschneiden sich Zeiten der Erziehung, z.B. bei Zwillingen, dann wird die doppelt belegte Zeit erstmal nicht doppelt gezählt, sondern die doppelten Monate zählen erstmal einzeln und das doppelte wird hinten dran gehangen. Ähm…ja =) Also bei Zwillingen gibts dann halt 6 Jahre.
Wenn die Mama arbeiten geht, zahlt sie ja in die Rentenkasse.
Dann gibts die Kindererziehungszeit oben drauf auf das, was man erarbeitet. Aber maximal darf sie bloß knapp etwas um die 2 Entgeltpunkte pro Jahr insgesamt erhalten; also aus Arbeit und Kindererziehungszeit zusammen gerechnet. Ggfs. wird da was gekürzt; aber bei „Normalverdienern“ passiert das nicht.
In der Elternzeit zahlt sie ja aber nichts ein…oder wird
das einfach nur auf die Zeit angerechnet, bis sie Anspruch
hat?
Ich weiß jetzt nicht, wie lang Elternzeit geht, aber sollte sie länger als 3 Jahre gehen, gibts erstmal nichts weiter „geschenkt“ (eventuell über die Berücksichtigungszeiten die es bis zum 10. Lebensjahr des Kindes gibt; aber wenn ich mich dunkel an meine Rentenberechnungsseminare erinnere, kam da nur sehr selten wirklich was bei rum).
LG
S_E