Wie wird der Grad der Behinderung berechnet?

Hallo,

vor vielen Jahren hatte ich einen körperlichen GdB von 70, wurde nach Heilung auf 30 gesetzt. Nun habe ich eine Behinderung anderer Art von 20 %.
Da ich angenommen habe, ich hätte nun 50%, habe ich einen Antrag gestellt, der wurde jedoch abgelehnt.
Begründung: zwei verschiedene Behinderungen.
Eine Amtsärztin sagte mir bei einer Untersuchung, dass das zusammengerechnet wird und ich sollte einen neuen Antrag stellen.
Mein Hausarzt sagt, das kann man nicht zusammenrechnen, ein neuer Antrag wäre zwecklos.
Weiß jemand was genaues?

Vielen Dank im Voraus

Hallo,

es wird bei GdBs nicht addiert.
Liegen mehrere Einzel-GdBs vor, kann es gem. der Rechtsprechung des BSG zu Teil A, Nr. 3c der Anlage zu § 2 VersmedV
http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html
auf den höchsten Einzel-GdB bis zu zwei „Zuschläge“ von je 10 geben,

wenn

  • weitere zu berücksichtigende Einzel-GdBs von mindestens 20 vorliegen

und
sich diese weiter zu berücksichtigenden Einzel-GdBs in ihren Auswirkungen wesentlich von den Auswirkungen der „Hauptbehinderung“ unterscheiden.

Somit kann es im geschilderten Fall höchstens einen Gesamt-GdB von 40 geben, wenn sich die Auswirkungen wesentlich unterscheiden.
Würde jedoch zB zu einem Hüftgelenksschaden noch eine Kniegelenksarthrose hinzutreten, wäre der Gesamt-GdB weiterhin tendenziell eher 30, da sich die Auswirkungen überlagern dürften.

&Tschüß
Wolfgang

Zusammenrechnen heißt nicht unbedingt addieren.

Die VDK meint dazu:

Wer legt den GdB und den GdS fest?

Der Grad der Behinderung und der Grad der Schädigungsfolgen werden durch ärztliche Gutachter bemessen. Für die Eintragung im Schwerbehindertenausweis wird ein Gesamt-GdB ermittelt. Dieser errechnet sich jedoch nicht einfach aus den einzelnen addierten GdB mehrerer Beeinträchtigungen. Die Festlegung ist komplexer: Entscheidend für den Gesamt-GdB ist, wie sich einzelne Funktionsbeeinträchtigungen zueinander und untereinander auswirken. Die Behinderungen und ihre Auswirkungen werden also insgesamt betrachtet, nicht als voneinander isolierte Beeinträchtigungen. Bei der Beurteilung wird vom höchsten Einzel-GdBausgegangen, dann wird im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen geprüft, ob das Ausmaß der Behinderung dadurch tatsächlich größer wird

Soll so viel heißen wie: Wenn deine Behinderung mit GdB 20 dich nicht noch stärker weiter einschränkt wie die andere mit GdB 30, dann bleibt es bei 30.

Hi,
nein, Behinderungen werden erst mal nicht addiert, da hat Dein Hausarzt recht. Aber Du könntest dennoch einen sehr gut begründeten Verschlimmerungsantrag stellen (ohne eine gute Begründung von Dir UND von Deinen Ärzten und ausführliche Unterlagen, die Du zum Beleg mitschickst wird das sicher nichts), und damit eine Neubeurteilung Deiner Behinderungen anstoßen und mit etwas Glück bekommst Du dann einen höheren GdB.

Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Es ist für mich alles sehr kompliziert aber dank Euer Fachwissen hilft es mir für meine nächsten Schritte wirklich weiter.