Wie wird der GWG-Sammelposten bei Betriebsaufgabe behandelt?

Angenommen, am 31.07. einen Jahres wird der Betrieb vollständig aufgegeben. Auf dem Konto 485 GWG-Sammelposten stehen noch 200,00 € drauf. Wie wird das steuerlich behandelt?
Was muss man jetzt tun, um den Wert auf 0 € zu bekommen? Oder bleiben die 200 € einfach stehen?

Vielen Dank!

Servus,

wie bei den anderen Wirtschaftsgütern, die zum Stichtag Betriebsaufgabe noch vorhanden sind, bleibt der Restbuchwert in der Aufgabebilanz stehen und wird bei der Ermittlung des Aufgabegewinnes/-verlustes als Aufwand berücksichtigt.

Der Ertrag, der dem bei der Ermittlung des Aufgabegewinnes/-verlustes gegenüber steht, ist der Teilwert (entspricht hier dem Verkehrswert) der fraglichen Wirtschaftsgüter.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank!
Verstehe ich richtig, dass der Restbuchwert als Aufwand bei der Überleitungsrechnung abgezogen wird?

Servus,

ja - diese Aufwandsbuchung entspricht einem Abgang des Wirtschaftsguts per Stichtag Aufgabe.

Vorsicht mit dem Begriff „Überleitung“ - der ist für die Überleitung von § 4 III EStG nach § 4 I EStG reserviert, auch wenn die verwendete Rechentechnik weitgehend der Ermittlung des Aufgabegewinnes/-verlustes entspricht.

Schöne Grüße

MM

Ah, ok. Super. Vielen Dank und liebe Grüße!!!