Wie wird ein Haftbefehl vollstreckt?

Hallo,

aus aktuellen Anlass würde mich mal sehr interessieren, was genau abläuft, nachdem ein Haftbefehl gegen jemand ergeht. Bei uns im Haus ist nämlich folgendes passiert: Insgesamt tauchten siebenmal innerhalb von vier Tagen Polizisten in den unterschiedlichsten Formationen auf um einen Herrn X. zu suchen. Sie wussten aber jeweils weder, wie der Herr aussieht, noch wo er genau wohnt, noch, dass ihre jeweiligen Kollegen mit genau den gleichen Fragen auch schon dagewesen waren. Es war wie ein Stück aus dem Tollhaus! Man wähnte sich bei der Polizistenversion von „Verstehen Sie Spaß?“. Wobei die eigentliche Verhaftung dann ein spektakuläres Event war.
Wie muss man sich das also vorstellen? Werden Haftbefehle so ans schwarze Brett gepinnt und wenn man gerade nichts besseres zu tun hat, geht man mal nachschauen? Und wird nicht irgendwo aufgeschrieben, was man da bislang so rausgefunden hat?
Ich bitte, dies nicht falsch zu verstehen: Alle Polizisten, die hier waren, waren sehr nett und höflich, aber nach dem dritten Mal gebeten zu werden, ob man denn den Herrn X. nicht mal grob beschreiben könne, ist man etwas genervt. Zumal Herr X. offensichtlich wieder nach Hause durfte, was ja befürchten lässt, dass es bald wieder klingeln wird.

Vielen Dank für Erhellung!

Hallo,

welcher Art von HB war es denn?

Es gibt da einige… sei es zu U-Haft, zur Vollstreckung oder auch um den Willen des Verhafteten zu brechen (z.B. nach der StPO oder auch ZPO möglich) oder noch andere. Es gibt sehr viele Rechtsgrundlagen, einem Menschen die Freiheit zu entziehen.

Ein Haftbefehl wird normalerweise in polizeilichen Fahndungssystem (teilweise sogar im Schengener Informationssystem) eingespeichert, auf das fast jeder Polizeibeamte Zugriff hat. Zudem wird häufig - nicht überall - die dem zu Verhafteten zuständige Polizeidienststelle informiert, d.h. sie bekommen eine Ausfertigung des HB. Ich vermute mal, dass es sich bei dem von dir geschilderten Vorgang um so einen handelt.

Die Beamten dieser Polizeidienststelle kommen dann mehr oder weniger unregelmäßig zum Wohnsitz des Betroffenen und forschen nach. Der DGL schickt nun dann und wann eine Streife los, ihn zu suchen und festzunehmen. Und da es in der Regel 5 DGL gibt, kann es passieren, dass die Beamten eben nicht wissen konnten, dass vor einigen Tagen schon jemand anderes aus einer anderen Dienstgruppe da war. Dass man den Betroffenen nicht kennen muss, liegt in der Natur der Sache, wer kennt schon jeden.

Nachdem Herr X nun verhaftet wurde, kam er nach kurzer Zeit wieder frei. Das kann daran liegen, dass die Haftgründe entfallen sind (sei es, dass er die geforderte Geldstrafe/Geldbuße bezahlt, dass er die EV abgegeben, dass er eine Aussage vor dem Gericht gemacht hat…usw.) oder dass der HB außer Vollzug gesetzt wurde.

Ich sehe an dem von dir geschilderten Fall nichts Außergewöhnliches, es ist normale Polizeiarbeit.

Gruss

Iru

Hallo,

Und da es in der Regel 5 DGL gibt,

Und die reden nicht gelegentlich miteinander?

kann es passieren, dass die Beamten eben nicht wissen konnten,
dass vor einigen Tagen schon jemand anderes aus einer anderen
Dienstgruppe da war.

Die Beschreibung der Nachbarn wird dann nicht ins Fahndungssystem eingespeichert, damit auch alle anderen wissen, wen sie zu suchen haben? Statt dessen befragt jeder die Nachbarn erneut?

Cu Rene

Hallo Irubis,

vielen Dank für Deine Antwort.
Ich habe keine Ahnung, warum mein Nachbar verhaftet wurde. Leider neigen viele meiner Nachbarn zu kriminellen Verhalten, und da sind die häufigsten Vergehen Körperverletzung, Brandstiftung und Drogen.

Ich schließe mich Rene an: Das ist ja alles durchaus nachvollziehbar, aber warum gibt man keine Informationen weiter? Eine Dauerfrage war auch, in welcher Wohnung der wohnt, was in einem Mehrfamilienhaus ja durchaus eine wichtige Information sein kann. Das wurde insgesamt 7 Mal gefragt!

Auf jeden Fall bestärkt mich das in meiner Entscheidung, wegzuziehen. Niemand sollte wissen, wie der Polizeihund mit Vornamen heißt.

Viele Grüße

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Hallo,

Und da es in der Regel 5 DGL gibt,

Und die reden nicht gelegentlich miteinander?

die reden schon „gelegentlich“ miteinander. Allerdings ist das Vollstrecken eines HB nicht DIE Sache, sondern eher Tagesgeschäft. Und darüber wird zwar gegenseitig informiert, aber eben nicht derart detailliert, wie du es dir vermutlich vorstellst. Und ob dann jeder Streifenbeamte vom exakten Ablauf des vorherigen Besuches Kenntnis hat, ist unwahrscheinlich.

Die Beschreibung der Nachbarn wird dann nicht ins Fahndungssystem eingespeichert, damit auch alle anderen wissen, wen sie zu suchen haben?

Nein. Diese wird nur dann eingestellt, wenn sie auch sicher ist und nicht auf Hörensagen von evtl. Zeugen beruht (sprich: Wenn der Betroffene bereits ED-Behandelt wurde).

Gruss

Iru

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