Wie wird ein solcher KFZ Schaden abgerechnet? Schaden höher als Wagen wert ist!

Hallo.
Ein Hagelschauer hat mein Fahrzeug (8 Jahre alt) sehr beschädigt.
Das Fahrzeug hat noch einen Wert von ca. 3000 Euro lt. Schwake.
Der Wiederbeschaffungspreis liegt jedoch ein wenig höher.
Ich bin Vollkaskoversichert.
Nun kommt ein Gutachter vorbei.
Problem ist, dass die Windschutzscheibe total gerissen ist. Muß also eingentlich getauscht werden.
Die Hageldellen sind sehr stark. Sogar teilweise Lack ab.
Ich vermute, dass der Schaden höher ist als der Fahrzeugwert vor dem Schaden.
Also wirtschaftlicher Totalschaden.
Doch möchte ich den Wagen weiterfahren! Sind ja nur Dellen bzw. die Scheibe müßte halt getauscht werden.
Ich vermute auch, dass die Versicherung die Scheibe gar nicht mehr tauschen wird.
Müßte ich also aus eigener Tasche zahlen.

Wie wird ein solcher Fall abgerechnet?
Ermittelt der Gutachter den Schaden z.B. 4000 Euro und den Marktpreis (z.B. 3000 Euro).
Zahlt dann die Versicherung die Schadenshöhe aus, und ich kann das Fahrzeug davon reparieren lassen.
Scheibe kostet ja alleine schon gut 600 Euro!
Oder wie läuft sowas ab?
Danke

Bei einem Wirtschaftlichen Totalschaden ist es in der Regel so, dass die Versicherung (sofern Schaden abgedeckt ist) einen bestimmten Betrag zahlen wird.

Dieser Errechnet sich auf Gesamtschaden (Summe durch Gutachter ermittelt), abzüglich des Preises den ein Verkauf des Fahrzeugs bringen würde.
Dazu werden 3 Angebote eingeholt, was ein Händler für das Fahrzeug geben würde.
Die Differenz kann man sich auszahlen lassen. Wenn nicht instand gesetzt wird, dann wird die MwSt. jedoch noch abgezogen.

So war es auch bei meinem aktuellen Fall wieder, bei dem eines meiner Fahrzeuge beschädigt wurde.

Viel Glück dabei

Das ist natürlich falsch.
Er errechnet sich aus dem Wert des Fahrzeugs ohne den Schadensfall abzüglich dem aktuellen Restwert. Es geht ja grad darum, das der Wert ohne Schadensfall geringer ist als das, was eine Reparatur kosten würde. Und der Gutachter ermittelt dazu beide Zahlen.

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Das ist natürlich korrekt. Sorry, das passiert wenn man 2 Beiträge parallel beantwortet :wink:

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Sorry, das habe ich leider noch nicht verstanden.
Ich möchte das Auto ja behalten.
Also Windschutzscheibe tauschen, und die Dellen lassen bzw. selbst teilweise rausmachen.
Aber ich komme einfach nicht auf die rechenweise der Versicherung.
Wie wird also die Windschutzscheibe behandelt?
Was würde ich bei diese Beispiel noch rausbekommen?
Wagenwert ohne diesen Schaden z.B. Mobil… ca. 3000 Euro (Beispiel).
Wagenwert mit Schäden (keine Ahnung was ich dafür noch kriegen würde. Ist ja total verbeult, Scheibe defekt, Blinker, Lack teilweise gerissen… Schätze mal vielleicht 1000 Euro).

Würde jetzt die Scheibe auf Kasko mit SB getauscht?
Oder nicht? Welcher Betrag in diesem Beispiel würde ich dann noch erhalten?
2000 Euro abzügl. 150 SB und eine neue Scheibe?
oder 2000e abzügl. 150 SB und Scheibe muß ich selbst austauschen?
Keine Ahnung…
Danke

Ja.

Dein Schaden beträgt doch 3000 -1000 = 2000 €.
Für 3000 bekämst du einen Gebrauchten , ausgezahlt 2000 von VS und 1000 vom Autoaufkäufer.

Du willst aber nicht oder nur teilweise reparieren, also wäre dein
Schaden wie vor 2.000 €.
Davon die SB ab und du kannst mit dem Rest machen was du willst, Scheibe einbauen lassen…

MfG
duck313

Hallo.
Dann muß ich wohl hoffen, dass es kein wirtschaftlicher Totalschaden wird.
Dann würde doch die Windschutzscheibe auf Kasko mit SB getauscht (statt selbst komplett von der Vers.summe),
und die Beulen würde ich lassen.
Mein Fahrzeug ist zwar schon 8 Jahre alt, aber vor dem Schaden Top in Schuss…
Und so einen bekomme ich nicht mehr wieder mit der Ausstattung. Ein neuer ist viel zu teuer.
Deshalb wollte ich diesen ja noch 4 Jahre fahren… Jetzt wohl mit Beulen…
Traurig

sorry, aber mich interessiert es halt sehr…
Wer legt den Restwert fest? Kann ich das überprüfen?
Nicht, dass die Versicherung einen zu hohen Restwert ansetzt, da diese rechnen, dass ich den Wagen
behalten werde.
Und wer legt den Wiederbeschaffungspreis fest?
Lt. Mobile etc? Aber ein Vergleich ist doch Schwierig.
Kann ich gegen das Gutachten irgendwie Einspruch einlegen, oder kontrollieren lassen?
Ein extra Gutachten, muß ich ja selbst bezahlen. Rentiert sich daher nicht.

Den bewertet der Gutachter, er stellt den Wagen in einem Portal für Aufkäufer und Schrotthändler ein und wartet auf Angebote. 3 stehen auch im Gutachten drin, das höchste nimmt die VS.
Man kann aber auch selbst verkaufen wenn man einen findet der mehr bietet, das wäre dann dein Vorteil. Abgezogen wird nur das höchste Gebot was der Gutachter bekommen hat.
Klar könntest Du dem Gutachten widersprechen. Auch ein eigenes bestellen (erst einmal auf eigene Kosten !), dann evtl. klagen.
Aber prüfen tut das keine neutrale Stelle für Dich.

ok, d.h. wenn ich den wagen behalten will und nicht reparieren lasse, wäre ein niedriger restwert gut.
wenn ich den wagen nicht behalte, ein hoher?
oder ist das hose wie jacke?

Das macht wohl jede Versicherungsfirma so, wie sie möchte - solange niemand dagegen klagt. Aber ob sich das lohnt?

Ein Freund von mir hatte einen älteren Nissan Micra, und jemand fuhr ihm hinten rein, war also allein schuld.

Da die Versicherung der Meinung war, eine Reparatur lohne sich nicht, weil der Wagen nur noch 2.500 EU wert sei, zahlten sie ihm das aus. Was er mit dem Wagen machte, war ihnen egal.

Da der Schaden sich aber nur auf die Hecktür und den Kofferraum beschränkte, weder Fahrgestell noch Achse betroffen war, ließ er sich das Geld auszahlen und fuhr weiterhin mit dem Wagen.

Das zwei Jahre lang, dann verkaufte er ihn für 600 EU an einen Autobastler, der den gleichen Wagen hatte, aber nur den Motor benötigte und den Rest auf den Autofriedhof schaffte.

Ich hoffe, den hast DU SELBER beauftragt und nicht etwa die Versicherung? Du darfst davon ausgehen, dass die Interessenlage für einen Gutachter der versicherung völlig anders ist als für dich. Du darfst davon ausgehen, dass sich das selbstverständlich sowohl in den geschätzen Reparaturkosten als auch im geschätzten Wert des Fahrzeugs wiederspiegelt. Du darfst davon ausgehen, dass dich ein Gutachter der Versicherung mehrere hundert Euro kosten wird.

Du hast das Recht, einen EIGENEN Gutachter zu bestellen. Und das solltest du auch DRINGEND WAHRNEHMEN! Frag die Werkstatt, welcher Gutachter dafür in Frage kommt!