Wie wird ein Warengutschein bei der Einnahmenüberschussrechnung berücksichtigt?

Hallo,
mal angenommen ein Unternehmer ist ein Einnahmeüberschussrechner und bilanziert somit nicht.
Wie wird in dem Fall ein Warengutschein z.B. in einer Metrorechnung verbucht?

Vielen Dank!

Servus,

für den Betrieb gegen Gutschein erhaltene Ware ist eine Einnahme, für den Betrieb gegen Gutschein verwendete Ware eine Ausgabe.

Eine konkretere Fragestellung führt zu konkreterer Beantwortung.

Schöne Grüße

MM

In der Metro Rechnung sind die Einkäufe einzeln mit 7 und 19 % aufgelistet. Davon wird ein Warengutschein eingelöst mit 20 Euro. Der Gesamtbetrag hat sich demzufolge vermindert um 20 Euro. Ziehe ich diesen Betrag dann einfach von den Einkäufen ab oder wird er separat gebucht? Es handelt sich um eine Einnahmenuberschussrechnung.

Servus,

was ist denn mit dem Warengutschein? Ist der als Werbeaktion auf der Straße verteilt worden? Ist er in einem Preisausschreiben gewonnen worden? Ist er ein Geschenk von Tante Erna?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

das weiß ich leider nicht.

Servus,

quote=„buanne, post:5, topic:9429615“]
das weiß ich leider nicht.
[/quote]

wenn der Mandant selbst solche banalen Auskünfte verweigert, muss man als externer Buchhalter zusehen, dass man betreffend Steuern auf der sicheren Seite bleibt, um nicht in irgendwelches Beihilfe-Gedöns reingezogen zu werden. Also: Die Metro-Rechnung nur gekürzt um den Betrag des Gutscheins als Betriebsausgabe erfassen.

Schöne Grüße

MM

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Vielen Dank!