Hallo.
Mein KFZ ist wohl wirtschaftl. Totalschaden (total vom Hagel verbeult, Scheibe kaputt, Scheinwerfer, Lack ab).
Wagen ist Vollkasko (ist aber TK Schaden) versichert.
Soweit habe ich die Info von der Versicherung schon.
Der Gutachter kommt aber trotzdem (Obwohl schon mal ein Reparaturgutachten gemacht wurde).
Reparaturkosten wohl über Wert des Wagens…
Nur interessiert mich jetzt natürlich, wie der Gutachter den Wiederbeschaffungswert festlegt.
Er wird ja vor Ort den Zustand des Wagens (Ausstattung, ob gepflegt etc.) begutachten.
Wird der Wiederbeschaffungswert wie folgt ermittelt?
A) Gutachter schaut in die DAT oder Schwacke Einkaufsliste und schlägt das auf, was ein Händler aufschlagen würde (wenn er einen Ankaufwagen durch DAT dann wieder verkauft). Also DAT + z.B. 30%?
Aber die DAT und Schwacke Liste beinhaltet ja kein Sonderzubehör wie abn. Anhängerkupplung, neue Bremsen, scheckheft gepflegt etc…
B) Schaut der Gutachter nach vergleichbare Fahrzeuge (also Modell, BJ, KM, Ausstattung) auf Mobi… oder Autosco…
und nimmt diesen Wert?
Aber was, wenn mein Wagen in dieser Ausstattung nicht online ist? Kommt ja öfters vor.
Der Restwert wird ja durch eine Restwertbörse festgelegt. Da wird mein Fahrzeug Händlern zum Aufkauf angeboten.
Wer kann mich hier aufklären?
Dankeschön