Wie wird eine Krypto Gemeinschaft in der Steuererklärung angegeben?

Hallo zusammen,

ich habe mitte 2021 mit meiner Familie (zusammen 4 Personen) eine „Krypto Gemeinschaft“ gegründet. Bedeutet, ich habe einen Account bei einem Broker erstellt. Auf diesen habe nur ich zugriff. Die anderen Mitglieder haben mir jeweils Ihren Anteil für die Investition überwiesen, jeder zum gleichen Teil, also jeder 25%.

Wir haben hierüber einen Vertrag abgeschlossen und alle unterzeichnet, in dem die Investition jedes einzelnen festgehalten ist, sowie dass jeder Gewinn und Verlust durch alle Personen gerechnet wird und das ich alleine alle Entscheidungen zu Transaktionen treffe und jederzeit frei handeln kann.

Nun neigt sich das Jahr dem Ende zu und die Steuererklärung wird bald fällig. Könnt Ihr mir beantworten wie wir diese Investition nun angeben müssen?

  • Muss ich alleine unseren Gesamten Betrag angegeben oder jeder einzelne seine eigenen 25% der Investition?
  • Wie soll jeder einzelne seine gewinne / Verluste angeben? ich habe lediglich einen Gesamtexport aller Transaktionen seit Beginn, das sind über 2000 stück.
  • Falls ich alleine alles angeben muss, wie können dann die anderen Teilnehmer ihre Steuer geltend machen?

vielen lieben Dank für eure Hilfe!

Die Investition muss nicht erklärt werden, da die Vermögensteuer seit vielen Jahren ausgesetzt ist.

Erklärt werden müssen Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit nicht bereits mit dem Einbehalt von Kapitalertragsteuer das Besteuerungsverfahren abgeschlossen ist.

Wenn diese erklärt werden müssen, muss für die GbR eine „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften“ aka „Feststellungserklärung“ erstellt werden, in der die Einkünfte der GbR, Angaben zu den Beteiligten und die auf jeden entfallenden Anteile der Einkünfte dargelegt werden.

Also z.B.:

Erzielter Überschuss der GbR: 366 €
Davon für A: 92 €
für B: 92 €
für C: 91 €
für D: 91 €

Mit der Feststellungserklärung werden dem zuständigen FA die Steuernummern der Beteiligten mitgeteilt, auf diese Weise werden dann die festgestellten Einkünfte bei der Veranlagung der einzelnen Beteiligten berücksichtigt.

Schöne Grüße

MM

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