Ja, sollte es alles geben.
Übergabeprotokoll (Erstinbetriebnahme nach Herstelleranweisung) betrifft z.B. den Kessel und die Grundeinstellungen. Die Anleitung dazu enthält meist einen Vordruck, den der Heizungsbauer ausfüllt und abstempelt und dem Kunden übergibt.
Die „Heizkurve“ wählt er aus den Daten der Wärmebedarfsberechnung und Heizungsart nach Erfahrungswerten und Grundeinstellungen laut Anleitung zur Regelung aus. Sie steht ja als Wert in der Regelung drin und kann jederzeit abgelesen werden.
In der „Anleitung für den Betreiber“ (= Kunde) steht auch das wichtigste dazu drin, was es mit der Heizkurve auf sich hat und wie man sie ggf. nach oben (wird nicht warm genug) oder nach unten(wird zu warm) verstellt.
Bei Bedarf muss man diese Kurve korrigieren, denn ein Haus/die Nutzung verhält sich doch nicht immer so wie man es annimmt.
Grundsätzlich sollte das der Heizungsbauer machen, er kommt doch auch jährlich zur Wartung und spätestens da kann er gemeldete Störungen oder Mängel beseitigen.
Den Hydraulische Abgleich macht man nach den Daten der Wärmebedarfsberechnung( da sind auch die Heizkörper/Heizflächen bei FBH drin) und Rohrdimensionierung .
Diese Berechnung sollte vorliegen, sie war Teil der Baugenehmigung.
MfG
duck313