Folgende Situation. Die Mutter hat auf ihrem Grundstück z.B. bis Mitte des Jahres eine Vermietung auf sich
zu laufen. Die 2 Wohnungen stehen selten mal leer. Ihr Sohn übernimmt ab der 2. Hälfte des Jahres die Vermietung. Er lässt es notariell beglaubigen. Wie Handhabe ich die AfA nun? Kosten Grundbuchamt? Was ist noch buchhalterisch zu beachten?
Hä? Mutter bleibt zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentümerin? Wendet sie einen nicht im Grundbuch eingetragenen Nießbrauch dem Sohn zu? Wozu soll das gut sein?
Oder meinst du, die Mutter schenkt die Wohnungen dem Sohn?
Wenn der Sohn Eigentümer wird, ist nichts weiter zu beachten. Er kassiert dann die Miete und führt die AfA unverändert weiter.
Ja, das Grundbuchamt kostet was, Peanuts-Beträge.
Buchhalterisch ist überhaupt nichts zu beachten, solange es sich um kein Betriebsvermögen handelt. Man sammelt einfach seine Baumarktquittungen und Rechnungen in einem Leitzordner (oder Schuhkarton) und tippt sie am Jahresende schön sauber auf.
Schöne Grüße!
P.S.: Wenn man so wenig Ahnung hat, dass man nicht mal verständliche Fragen stellen kann, dann sind ein paar Euronen für einen Steuerberater gut angelegtes Geld.
Hallo,
es gibt eine Mutter, einen Sohn und ein Ich. Vermietung uebernommen, beratend, verwaltend, geerbt. Irgendwie sehr unklar, sollen wir einen Roman ueber die moeglichen Deutungen verfassen? Wobei die Afa noch der geringste Betrag sein duerfte.
Gruss Helmut
Inwieweit ist das für den Sachverhalt relevant ? Und ist jetzt ein oder mehrere
verpachtet oder tatsächlich Wohnungen?
Er übernimmt die Abwicklung der Vermietung ? Gegen Honorar ?
Reden wir von einer Vollmacht ?
Wer ist jetzt „der Sohn“ und wer ist „ich“?
Wieso buchhalterisch ? Reden wir von einer juristischen Person, die vermietet? Oder meinst Du steuerrechtlich?
Unbedingt
ist auch noch, daß wer auch immer diese Frage stellte, möglichst nichts mit der Vermietung, Verwaltung und sonstiger rechtlicher Fragen rund um das Thema zu tun haben sollte.