Wie wird mit genommenem Urlaub verfahren, wenn man frühzeitig aus einem Arbeitsverhältnis ausscheidet?

Angenommen jemand ist nur kurzzeitig in einem Arbeitsverhältnis, nimmt in dieser Zeit aber den ganzen Jahresurlaub. Hat das Auswirkungen auf den gezahlten Lohn?
Beispiel: 3 Monate im Unternehmen. 24 Tage Urlaub genommen. Anteilsmäßig wären nur 6 zulässig.

Danke.

Ja, natürlich.

Gruß,
Steve

Hallo,

Zuviel gewährter Urlaub darf in diesem Fall nicht zurückgefordert werden gem. § 5 Abs. 3 BUrlG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

&Tschüß
Wolfgang

Warum genau?

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Hallo!

bitte erläutere das einmal, wieso hier der Satz 1c in Verbindung mit Satz 3 gelten soll ?
Hat er denn Urlaub nach der Wartezeit genommen ? Bzw. konnte er das nach 3 Monaten überhaupt ?

mfg
duck313

Hi!

hat der Arbeitgeber den Urlaub denn genehmigt?

Wenn das Arbeitsverhältnis noch kein halbes Jahr existierte, dann könnte man das Urlaubsentgelt prinzipiell zurückfordern.
Die rechtliche Grundlage dafür findest Du in den §§ 812 ff BGB.

Jetzt kommt allerdings das für den Arbeitgeber große ABER.
Im § 814 BGB ist eindeutig geregelt,dass man eine Leistung nicht zurückfordern kann, wenn man genau wusste, dass man zur Leistung nicht verpflichtet ist und die Leistung trotzdem erbracht hat.

Im Klartext heißt das:
Wenn der Arbeitgeber den Urlaub genehmigt hat, obwohl klar war, dass er dazu nicht verpflichtet ist, hat er Pech gehabt.

Das gilt natürlich nur dann, wenn keine Vereinbarung existiert, die ausdrücklich etwas Anderes aussagt.

VG
Guido

Kleiner Nachtragslink

Hallo,

Du hast recht mit Deinem Einwurf - da habe ich im UP die 3 Monate überlesen.

Guido hat das Ganze ja schon richtiggestellt.

&Tschüß
Wolfgang