Hi!
hat der Arbeitgeber den Urlaub denn genehmigt?
Wenn das Arbeitsverhältnis noch kein halbes Jahr existierte, dann könnte man das Urlaubsentgelt prinzipiell zurückfordern.
Die rechtliche Grundlage dafür findest Du in den §§ 812 ff BGB.
Jetzt kommt allerdings das für den Arbeitgeber große ABER.
Im § 814 BGB ist eindeutig geregelt,dass man eine Leistung nicht zurückfordern kann, wenn man genau wusste, dass man zur Leistung nicht verpflichtet ist und die Leistung trotzdem erbracht hat.
Im Klartext heißt das:
Wenn der Arbeitgeber den Urlaub genehmigt hat, obwohl klar war, dass er dazu nicht verpflichtet ist, hat er Pech gehabt.
Das gilt natürlich nur dann, wenn keine Vereinbarung existiert, die ausdrücklich etwas Anderes aussagt.
VG
Guido