Wie wird Urlaub bei Teilzeit berechnet?

Hallo, guten Tag zusammen,
3 -Tage - Woche = mind. 12 Tage Urlaub = 4 Wochen Urlaub, soweit ok.
Folgender Fall:
Arbeitnehmer arbeitet im ersten Halbjahr 3 Tage in der Woche und ab Juli (2. Halbjahr) jedoch nur noch einen Tag wöchentlich.
Er nimmt im Juni 3 Tage (1 Woche) Urlaub und ist der Meinung, dass er nun noch die 9 Tage (gem. obiger Berechnung) Resturlaub nehmen kann. Da er ja jetzt nur noch einen Tag in der Woche arbeitet, wäre er somit 9 Wochen weg.
Kann nicht sein, wie ist die korrekte Berechnung bei solch einer Konstellation?
Danke für Eure Antworten.

Die korrekte Berechnung wird dann aus den zwei Teilzeiten gebildet!

In Deinem Beispiel wäre der Jahresurlaub 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche = 4 Wochen Urlaub.
Das ergibt einen Jahresurlaub von 12 Tagen bei einer 3-Tage-Woche - und einen Urlaubsanspruch von 6 Tagen für ein halbes Jahr = 2 Wochen. Urlaub.
Für das zweite Halbjahr entsteht ein Urlaubsanspruch von 2 Tagen = 2 Wochen Urlaub.
Also insgesamt 8 Tage Urlaub.

Beatrix

Hallo Beatrix,
Danke für die Antwort.
Wenn AN also den Urlaub mit 8 Tagen Anspruch erst in der 2. Hälfte des Jahres nimmt, wo er nun nur noch 1 mal wöchentlich arbeitet, dann wäre er 8 Wochen weg. Ich bekomme aber nur 4 Wochen Urlaub. Passt doch irgendwie nicht.

Hallo,

die Sachlage ist nicht ganz so eindeutig.
Der EuGH hat in zwei Entscheidungen (EuGH, Urteil v. 22.4.2010, C-486/08, Tirol und v. 13.6.2013, C 415/12, Brandes) Reduzierungen von nicht genommenen Urlaubstagen im laufenden Urlaubsjahr bei unterjähriger Reduzierung der Arbeitszeit als nicht vereinbar mit EU-Recht beurteilt. Dem ist das BAG auch gefolgt.

Dies wird auch dann vielleicht verständlicher, wenn man sich vor Augen hält, daß es beim Urlaub nicht nur um die Freizeit geht, sondern auch um einen Vergütungsanspruch, der durch tatsächliche Arbeitsleistung bereits vor der Reduzierung der Arbeitsleistung erworben wurde.
Deswegen würden in Deinem Beispiel mE mindestens die im 1. Halbjahr nicht genommenen 3 Tage von 6 Tagen Teilurlaubsanspruch unverändert bestehen bleiben und für das 2. Halbjahr kommen zwei weitere Tage hinzu. Somit bleibt ein Restanspruch für 2017 von 5 Tagen.
Es wäre aber interessant, wie das ein Fachmensch beurteilen würde.

&Tschüß
Wolfgang

Man bekommt aber nicht „Wochen“ Urlaub, sondern Tage.
Dafür hat er dann eben in der Zeit, wo er „mehr“ gearbeitet hat, keinen Urlaub gemacht. Er bekommt ja dafür auch weniger Geld bei Reduzierung der Arbeitszeit…

Beatrix