Ich hatte vor 3 Jahren einen 100% Arbeitsunfall. Anschliessend eine Thrombose im KK und sollte daraufhin Kompressionsstrümpfe tragen. Das habeich nach einem Jahr eingestellt. Nun wurde vom Sozialgericht ein Gutachten angeordnet um den aktuellen zustand zu bewerten. Wie kann sich das Nichttragen der Kompressionsstrümpfe hier dabei auswirken? Ich befinde mich in einem Widerspruchsverfahren mit der Berufsgenossenschaft nachdem diese mir meine Erwerbsminderungsrente gestrichen hat, Deshalb das Sozialgericht.
Ein bißchen dünne. Warum wurde die Rente eingestellt? Wie lange wurde das Tragen der Strümpfe verordnet? Die Thrombose war Folge einer Behandlung/Operation bzw. des Rumliegens danach? Das könnte ein Ansatz sein, wie das Soziagericht über den Widerspruch entscheidet.
Ich mag ja selber diese Nebenfragen bei Fragen nicht, aber an dieser Stelle bin ich verwirrt und frage trotzdem:
Wer soll Dir denn nachweisen können, wann Du das Tragen der Kompressionsstrümpfe eingestellt hast?
Ein Mediziner jedenfalls kann das nicht. Zumal sich ja anscheinend keine weitere Thrombose gezeigt hat (?).
Verständlich, nachdem das Tragen von Kompressionsstrümpfen unerträglich werden kann. Niemand kann von Dir verlangen, dass Du lebenslang Kompressionsstrümpfe trägst. Das Tragen von solchen Strümpfen ist medizinisch immer nur für eine Zeit von wenigen Wochen angezeigt. Und zwar entweder nach einem thrombotischen Ereignis oder nach einer Operationen die mit einem erhöhten Risiko von sogenannten postoperativen Thrombosen einhergehen.
Udo Becker
Antworte gefälligst auf die Frage, VERDAMMT NOCHMAL!
Immer wie man es gerade braucht, richtig? Zeig mal her, deinen Nabel.
Na du kleiner Schlaumeier, da hast du aber eine Weile gesucht, gell?
Nun gibt es aber erstens immer Ausnahmen, und wenn sogar darauf hingewiesen wird, dass man das eigentlich nicht mag und macht, Fragen mit Ablenkungsfragen (in denen sich nicht selten Kritik oder Besserwisserei versteckt) zu beschweren statt zu beantworten, hier aber die Frage als solche nicht versteht, weil es ja auch anders ginge, dann ist das ganz sicherlich eine andere Nummer, als wenn du kleiner Fischbeschützer eine Frage nach einem Namen für ein Projekt mit Tierhaltungskriterien beantwortest.
Und das alles ist nicht wie man es gerade braucht, sondern angemessen, jeweils, versteht sich. Differenzierungsfähigkeit voraus gesetzt.
Amen
Nein, war ganz leicht, ist ja auch erst 8 Tage her.
Aber das gilt natürlich nur für dich und nicht für andere, richtig?
An der Stelle habe ich aufgehört zu lesen, ich vermute da kommt nur noch widersprüchliches blabla.
Sehr dünn, das.