… Wahlen aus?
Ist es das Gleiche, ob man bei den (z.B.) Landtagswahlen den Stimmzettel ungültig macht, oder ob man gar nicht wählen geht? Wie wirkt sich ein ungültiger Wahlzettel auf die Prozentzahlen aus?
Danke im Voraus für die Auskunft.
Novesia
Hallo Novesia,
Ist es das Gleiche, ob man bei den (z.B.) Landtagswahlen den Stimmzettel ungültig macht, oder ob man gar nicht wählen geht?
Du hast es erfasst.
Wie wirkt sich ein ungültiger Wahlzettel auf die Prozentzahlen aus?
Gar nicht. Die Stimme ist ungültig und hat deshalb keine Bedeutung für das Ergebnis.
Ein schönes Wochenende!
Charlie80
Hallo!
Ist es das Gleiche, ob man bei den (z.B.) Landtagswahlen den
Stimmzettel ungültig macht, oder ob man gar nicht wählen geht?
Wie wirkt sich ein ungültiger Wahlzettel auf die Prozentzahlen
aus?
Ungültige Wahlzettel gehen in die Wahlbeteiligung ein http://de.wikipedia.org/wiki/Wahlbeteiligung .
Gruß
Wolfgang
Hi,
Ungültige Wahlzettel gehen in die Wahlbeteiligung ein
http://de.wikipedia.org/wiki/Wahlbeteiligung .
Und bewirken dadurch das Gegenteil dessen, was eigentlich ausgedrückt werden sollte - denn ungültige Stimmen werden selten ausgewiesen. Stattdessen kann sich dann die „siegende“ Partei/Koalition mit einer vermeintlich hohen Wahlbeteiligung rechtfertigen.
Ungültige Stimmen sollten stattdessen lieber „leere“ Mandate erwirken, die dann zu einer realistischeren Regierungsbildung führen würden. Dann würde vielleicht auch so mancher Nicht-Wähler sich mal auf machen und zur Wahl gehen.
Gruß
Anwar
Hallo Anwar,
danke für die Argumentation. Ich versuche gerade, Unbelehrbare davon zu überzeugen, dass sie wählen gehen.
Gruss Novesia
Nein, Anwar, mit ungültigen Stimmen erhöhe ich die 5%-Hürde und verhindere den Einzug radikaler Parteien. Und der Sieger hat eben auch weniger Prozentzahlen als ohne ungültige Stimmen.
Gruß
Andreas
Hallo (
Hallo!
mit ungültigen Stimmen erhöhe ich die 5%-Hürde
und verhindere den Einzug radikaler Parteien.
Das Wetter schert sich nicht um die politische Ausrichtung der Leute, die gerade im Regen stehen. Neutrinos, Linke und Rechte werden alle in gleicher Weise nass. Mit der Mathematik verhält es sich ähnlich. Deshalb erschweren ungültige Wahlzettel mitnichten den Einzug radikaler Parteien in die Parlamente. Vielmehr wird der Einzug kleiner Parteien erschwert.
Nun könnte man argumentieren, dass nicht jede kleine Partei radikal, aber jede radikale Partei klein sei. Das stimmt aber bei Betrachtung unserer Geschichte der letzten 15, allemal aber der letzten 10 Jahre keinesfalls. Was auch immer als radikal bezeichnete Grüppchen von sich gaben, war es harmloser Kinderkram im Vergleich zu den Taten der Parteien rund um die politische Mitte. Denn was gibt es Radikaleres als Krieg? Genau dafür heben die Abgeordneten von Roten, Schwarzen, Gelben und Grünen seit einem Jahrzehnt bei jeder Abstimmung brav ihre Patschhändchen und sind - Gott bewahre - doch keine Radikalen. Oder doch? So betrachtet haben die Radikalen bei uns längst eine Mehrheit.
Früher wollten wir nicht wieder so doof sein, uns für Kriege zu begeistern. Inzwischen sind die Doofen in der Mehrheit und machen bei Kriegen mit.
Noch etwas früher wollten Deutsche neuen Lebensraum haben und schickten Soldaten gen Osten. Irgendwas hatte der Struck zwischendurch nicht mitbekommen und glaubte wohl, die Soldaten seien immer noch unterwegs und hätten mittlerweile das Gebiet bis zum Hindukusch dem Reich einverleibt. Wenn man dort unsere Freiheit verteidigen muss, muss dort ja wohl die Reichsgrenze sein … irgendwie komme ich von Hölzchen auf Stöckchen … ach ja, Radikale. Welche kleine radikale Partei sollte man von den Parlamenten fernhalten? Warum eigentlich?
Gruß
Wolfgang
Nein.
mit ungültigen Stimmen erhöhe ich die 5%-Hürde
und verhindere den Einzug radikaler Parteien.
Nein. Für die Berechnung der 5%-Hürde ist die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen maßgeblich. Das gilt jedenfalls für die Bundestagswahl - ob das in den Ländern für die auf Landesebene abzuhaltenden Wahlen womöglich anders geregelt ist, weiss ich nicht auswendig.
Nein.
- denn ungültige Stimmen werden
selten ausgewiesen.
Nein. Die Anzahl der ungültigen Stimmen ist von Amts wegen zu ermitteln und als Bestandteil des Wahlergebnisses bekannt zu machen - jedenfalls bei der Bundestagswahl; auf Landesebene mag das auch anders geregelt sein.
Trau, schau wem
Hallo,
Nein. Für die Berechnung der 5%-Hürde ist die Anzahl der
abgegebenen gültigen Stimmen maßgeblich.
So hatte ich es auch in Erinnerung, allerdings hatte ich keine Zeit das nach zu schauen. Danke für die Aufklärung.
Gruß
Anwar
Nicht unbedingt
Ungültige Wahlzettel gehen in die Wahlbeteiligung ein
http://de.wikipedia.org/wiki/Wahlbeteiligung .
Das kann so sein, muß aber nicht, denn die Wahlbeteiligung (im Sinne einer in Prozent bemessenen Quote aller Wahlberechtigten) gehört nicht zum offiziellen Wahlergebnis, dessen Feststellung gesetzlich vorgeschrieben ist. Man kann sie aber natürlich aus dem gesetzlichen Wahlergebnis leicht errechnen (sofern sie nicht - ohne dass das vorgeschrieben wäre - mit dem offiziellen Ergebnis mitgeliefert wird). Dabei entscheidet der, der das macht, selbst, wie er dabei mit den ungültigen Stimmen umgeht.
Nein. Die Anzahl der ungültigen Stimmen ist von Amts wegen zu
ermitteln und als Bestandteil des Wahlergebnisses bekannt zu
machen
Natürlich. So war das aber auch nicht gemeint (vielleicht habe ich mich da nicht klar genug ausgedrückt): Ich meinte, dass in Zusammenfassungen der Medien oft nur Wahlbeteiligung und Prozentzahlen der Parteien genannt werden. Und so dann der Eindruck entsteht, dass Partei X (die die Wahl gewonnen hat) von einer größeren Menge Wählern gewählt wurde, als das tatsächlich der Fall ist.
Es ging mir also explizit um den (wie du richtig sagst) falschen Eindruck, der hier entstehen kann.
Gruß
Anwar