Wie wirkt sich zusätzliches Spritgeld auf die Pendlerpauschale aus?

Hallo Experten,

hier eine Frage die sich auf die Einkommensteuererklärung bezieht.
Und zwar zahlt mir mein Chef in der Abrechnung 120€ monatlich an Spritgeld.
Eine Fahrt ist ca. 30km.
Wie wird nun in meinem Fall die Pendlerpauschale berechnet?
Werden mir die 120€ einfach von meinem Geld, sprich der Pendlerpauschale abgerechnet, sodas ich dann wahrscheinlich vom Finanzamt nichts mehr an Spritgeld erstattet bekomme?
Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich freuen.

Grüße, Artur

Hallo Artur,

vom Finanzamt würdest du pro km 30 Ct. abgerechnet bekommen. Für 30 km x z.B.20 Tage im Monat wären das 180,00 €. Doch diese 180 € sind Werbungskosten, die nur dein zu versteuerndes Einkommen um diesen (ca. monatl.) Betrag vermindern.
Bei mir hatte das Finanzamt versehentlich die Fahrtkosten (20km täglich) nicht angerechnet. Nachdem ich dies zu Recht reklamiert hatte, erhöhte sich meine Steuererstattung für 2013 um ca. 200 €. Daher denke ich, dass du beim Finanzamt diese Fahrtkosten, die du ja monatlich schon von deinem Arbeitgeber gut erstattet bekommst nicht angeben kanst/sollst.

Viele Grüße von Brendon

Servus,

wenn das „Spritgeld“ als steuerpflichtiges Brutto abgerechnet wird, passiert auf der Seite „Werbungskosten“ überhaupt nichts.

Wenn es pauschal versteuert und SV-frei abgerechnet wird, passiert ungefähr Folgendes:

„Pendlerpauschale“ = 2.070 €
Minus pauschal versteuerte Fahrtkostenzuschüsse = 1.440 €

Verbleiben abziehbare Werbungskosten = 630 €

Wenn es sonst keine wesentlichen Werbungskosten gibt, bleiben die 630 € ohne Auswirkung, weil sie unter der Arbeitnehmerpauschale liegen, die sowieso jeder kriegt und die auch schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt ist.

Dadurch wird der Vorteil durch die Auszahlung des Spritgelds geringer. Mit „Spritgeld“ = 1.440 €. Ohne Spritgeld mit Auswirkung der Pendlerpauschale ungefähr 420 € Steuererstattung. >> „Nettovorteil“ mit Spritgeld ungefähr 1.000 €.

Schöne Grüße

MM

Servus,

nicht weiter nachzudenken brauchst Du, wenn Du Dir mal die Anlage N zur ESt-Erklärung anschaust: Da ist gleich unter den Feldern, wo man die Anzahl der Fahrten, Entfernung usw. angeben kann, ein Feld, in das die pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschüsse vom Arbeitgeber hineinkommen. Es wäre nicht besonders gescheit, hier nichts anzugeben, weil die erhaltenen Fahrtkostenzuschüsse mit der Lohnsteuerbescheinigung übermittelt werden.

Moral: ESt ist eine fantasielose Sache.

Schöne Grüße

MM