Wie würde man so ein Zeugnis beurteilen?

Guten Tag,
Angenommen man findet in einem Arbeitszeugnis folgende Formulierungen. Wie sind die Aussagen zu werten, wie sollte man sich da verhalten und welche Möglichkeiten beständen dagegen vorzugehen???

… in unserer Firma als Einzelhandelskauffrau tätig.

Während Ihrer Tätigkeit in unserem Hause erfüllte Fr xx Ihre Aufgaben mit großem Engagement und persönlichem Einsatz, auch über die normalen Dienststunden hinaus. Zudem war Sie für Ihre Aufgaben sehr befähigt und bereit, auch andere, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen.

Sie fand stets gute praktische Lösungen. Desweiteren können wir sagen ,das wir Sie als zielstrebige,fleißige und gewissenhafte Mitarbeiterin kennen. Auch bewältigte Sie in der kürzest möglichen Zeit ein außerordentlich hohes Arbeitspensum. Daneben war Fr xx stets eine ausdauernde und außergewöhnlich belastbare Mitarbeiterin.

Besonders hervorheben wollen wir, das Sie eine sehr schnelle Auffassungsgabe besitzt und sich für alle neuen Vorhaben überaus flexibel und aufgeschlossen zeigte. Fr.xx war jederzeit in hohen Maße vertrauenswürdig, aufrichtig und bereit in vollem Umfang Verantwortung zu übernehmen.

Leider hat sich Fr xx nun auf eigenem Wunsch entschlossen, sich voll und ganz Ihrer weiteren Laufbahn zu widmen und kann uns somit nicht mehr zur Verfügung stehen.

Wir wünschen Fr xx alles gute für Ihren weiteren Lebensweg…

Da die Frage im Bekanntenkreis sehr für Verwirrung sorgt, danke ich schon mal im Voraus für Eure Meinungen.

Welches Zeugnis fängt denn mit ‚…‘ an?
Hallo,

hier fehlt Wesentliches. Beurteilung nicht möglich.
Siehe Brettbeschreibung bei „Jobs und Karriere“.

TR

@TR
Ja gut. Ich hatte gedacht ich kann die üblichen einleitenden Worte weg lassen.

Wie ich sehe, bin ich mit dieser Frage bei Jobs und Karierre eigentlich besser aufgehoben. Sorry, das war mein Fehler.

Könnte eventuell ein Moderator diese Beiträge dorthin verschieben.

Wieso fehlen da „wesentliche“ Dinge?

Lass uns mal annehmen das es genau so geschrieben ist wie ich es gepostet habe.

Hallo,es fehlt vor allem von wann bis wann (genaue Daten) die Person dort angestellt war.
Gruss Backs

Hallo Backs*Banny
Das würde ich auch so sehen.

Mich würde aber auch mal interessieren was evt. ein Personaler oder dergleichen aus dem Text für Schlussfolgerungen zieht.
Ich denke mal, das beim lesen " zwischen den Zeilen", ein sehr schlechtes Zeugnis ausgestellt wurde.

Wenn es so sein sollte, wie würdet Ihr dem Zeugnisempfänger raten ,weiter vorzugehen?

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Hallo,

wichtig ist auch das was nicht drin steht.
Aus diesem Zeugnis geht nicht hervor, dass du irgendwo beschäftigt warst. Also Note 6.

Mann, jetzt lies doch endlich mal die Brettbeschreibung.

TR

Ebenfalls Hallo,

meiner Meinung nach erwarten viele hier zuviele, eigentlich nicht unbedingt nötige Formulierungen. Die gestellte Frage bezieht sich ja nicht auf die Angabe, wie lange die beschriebene Person im Betrieb angestellt war - das läßt sich auch aus der Art, wie das Zeugnis geschrieben wurde, abschätzen - ich denke mal zwischen 2 - 4 Jahren.

Kurz zu meiner Erklärung, ich bin Bürokaufmann, weiterhin Eisenbahner im Betriebsdienst, Fachrichtung Transport, Meister für Bahnverkehr (Bachelor of Rail Traffic), und habe desweiteren u.a. auch die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO abgelegt. Ich versuche mal, die hier angegebenen Sätze ein wenig so zu bewerten als ob ich der Entscheidende Personaler wäre, um zu helfen, die Unklarheiten zu beseitigen.

„… in unserer Firma als Einzelhandelskauffrau tätig.“ Das ist die grundsätzliche Tätigkeits- bzw. Berufsbezeichung - also wertungslos.

„Während Ihrer Tätigkeit in unserem Hause erfüllte Fr xx Ihre Aufgaben mit großem Engagement und persönlichem Einsatz, auch über die normalen Dienststunden hinaus.“ Sie hat tatsächlich FÜR die Firma gearbeitet, eine Mitarbeiterin die auch gern mal Überstunden macht - freiwillig.

„Zudem war Sie für Ihre Aufgaben sehr befähigt und bereit, auch andere, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen.“ Sehr hohes Engagement also. Da das jetzt allerdings schon, in Zusammenhang mit dem vorherigen Satz, das zweite Jubellob war, könnte das evtl. den Eindruck erwecken, als ob sie sich ein wenig um zusätzliche Aufgaben gerissen hat, und andere versucht hat ein wenig zu verdrängen. Das wäre eine Sache, der man in einem persönlichen Gespräch mal versuchen könnte auf den Grund zu gehen - sich die Person also mal anzusehen.

„Sie fand stets gute praktische Lösungen.“ Das kann als Lob durchgehen.

„Desweiteren können wir sagen ,das wir Sie als zielstrebige,fleißige und gewissenhafte Mitarbeiterin kennen.“ Zweischneidig. Könnte heißen was dasteht, könnte auch heißen, daß sie sich ungern reinreden hat lassen oder versucht hat so genau zu sein, daß man nicht reinreden kann. Müsste wieder der persönliche Eindruck klären.

„Auch bewältigte Sie in der kürzest möglichen Zeit ein außerordentlich hohes Arbeitspensum. Daneben war Fr xx stets eine ausdauernde und außergewöhnlich belastbare Mitarbeiterin.“ Die hat geschuftet wie zwei Pferde - die erledigt alles was man ihr anschafft. Davon abgesehen wird das hier übrigens honoriert! Es gäbe auch die andere Betrachtung: Sie hat alles, was sie am Tag machen mußte, am Vormittag schon erledigt um am Nachmittag die Füße hochlegen zu können. Wieder was für’s Gespräch… [Anm: mich würde langsam das Geschäft interessieren wo sie gearbeitet hat…]

„Besonders hervorheben wollen wir, das Sie eine sehr schnelle Auffassungsgabe besitzt und sich für alle neuen Vorhaben überaus flexibel und aufgeschlossen zeigte.“ Sie hat also auch nix dagegen gehabt immer eine neue Herausforderung zu kriegen. Aber „für alle“ - das könnte auch heißen, daß sie sich auch um die Neuerungen gekümmert hat, die sie eigentlich nix angingen…

„Fr.xx war jederzeit in hohen Maße vertrauenswürdig, aufrichtig und bereit in vollem Umfang Verantwortung zu übernehmen.“ Würde in der Folge der anderen Sätze in dieselbe Richtung schlagen, d.h. sie hat das Talent, alles machen zu wollen, alles wissen zu wollen, alles allein machen zu wollen und muß im Tatendrang gebremst werden. In vollem Umfang Verantwortung - war sie vielleicht scharf auf den Chef’s Stuhl? :wink:

„Leider hat sich Fr xx nun auf eigenem Wunsch entschlossen, sich voll und ganz Ihrer weiteren Laufbahn zu widmen und kann uns somit nicht mehr zur Verfügung stehen.“ Sie will auf jeden Fall weiterkommen und hat deswegen gekündigt - weil sie im bisherigen Job am Ende angelangt ist. Filialleiterin oder Stv. konnte oder durfte sie nicht werden (wäre bei Einzelhandel ja der weitere Schritt nach oben), also geht sie.

„Wir wünschen Fr xx alles gute für Ihren weiteren Lebensweg…“ Der ganz normale Schlußsatz, eigentlich ohne Wertung.

Auf eigenen Wunsch ist mal nicht ganz so verkehrt. Das heißt, die Firma hätte sie behalten, also kann sie nicht soo übel gewesen sein.

Alles in allem würde ich das Zeugnis mit einer… mh, sagen wir, etwa mittelwertigen 3, bewerten. Es hätte viel schlechter geschrieben sein können, ein wenig besser allerdings auch.

„wie sollte man sich da verhalten und welche Möglichkeiten beständen dagegen vorzugehen???“

Es gibt die Möglichkeit, zu einem Rechtsanwalt zu gehen oder am Arbeitsgericht Klage gegen das Zeugnis einzureichen.

Ich empfehle aber bei Unzufriedenheit über dieses Zeugnis, nicht unbedingt zum Rechtsanwalt zu gehen oder weiter, auf Änderung zu klagen. Ich habe bei meiner ersten Ausbildung ziemliche Schwierigkeiten mit dem Zeugnis gehabt. Das Ergebnis war 1/2 Jahr Rechtsstreit (den die Versicherung nur äußerst zähneknirschend gezahlt hat), eine Schlichtungsverhandlung am Arbeitsgericht zu der der Buchhalter und nicht der Chef kam, und die Änderung einer Kommasetzung sowie die Streichung eines (harmlosen) Halbsatzes. Man erreichst eigentlich fast gar nichts von dem was man geändert haben möchte, denn das Zeugnis ist ja die Einschätzung Deines Chefs, und er schätzt Dich eben so (mies?) ein, da hält der Arbeitsrichter zum Chef - denn der kennt Dich ja nicht. Dagegen kann man nicht klagen, das kostet nur Nerven. Ich habe mir selbst so geholfen, daß ich mir eine neue Stelle gesucht habe, und seitdem das Ausbildungszeugnis in meine Bewerbungen nicht mehr mit reinpacke, sondern nur das (sehr gute) Abschlußzeugnis aus der Berufschule… shit happens, wie man so schön sagt. Welche Zeugnisse man in die Bewerbung packt und welche nicht, bleibt einem ja selbst überlassen. Man kann übrigens die Firma auch bitten, ein einfaches Arbeitszeugnis zu erstellen, kein qualifiziertes - nachdem das nicht wunschgemäß ausfällt.

Übrigens: Man kann bei jedem Rechtsanwalt eine Beratung in Anspruch nehmen (wenn man keine Versicherung hast, das kostet etwa 100 Eur), der kann einem schon sehr gut sagen inwieweit man Chancen auf eine Änderung hat, aber wie gesagt, meine Erfahrung sagt: Nööö… ich würde sagen, nicht allzu sehr drüber ärgern, es hätte ja noch viel schlimmer ausfallen können, und such Dir eine bessere Firma, wo Dich der Chef mag… :wink:

Viele Grüße aus München!

Na dann aber bonk!

meiner Meinung nach erwarten viele hier zuviele, eigentlich nicht unbedingt nötige Formulierungen.

„Hallo Herr Doktor,
ich habe ein Kratzen im Hals und mein Rücken tut weh. Können Sie mir was Effektives dagegen verschreiben?“
„Fieber?“
„Warum erwarten Sie eigentlich so viele unnötigen Informationen, das hat doch mit meinem Halskratzen nichts zu tun!“

Die gestellte Frage bezieht sich ja nicht auf die Angabe, wie lange die beschriebene Person im Betrieb angestellt war

Aber von solchen Aussagen hängt es oftmals ab, ob das Zeugnis unter aller Kanone oder durchaus brauchbar ist!

das läßt sich auch aus der Art, wie das Zeugnis geschrieben wurde, abschätzen - ich denke mal zwischen 2 - 4 Jahren.

Uuh ein Blick in die Glaskugel!
Warum sagst Du uns nicht auch gleich, ob es Schwierigkeiten zwischen Chef und Mitarbeiter gegeben hat oder ob der Mitarbeiter wegen Mobbing gekündigt hat?

Jede Aussage kann je nach Kontext auch etwas völlig Anderes heißen.
Zum Beispiel erwartet man einfach von einem Mitarbeiter nach 2 Jahren ganz andere Leistungen als nach 5 Jahren für die Note „gut“!

Ach naja dann bewerte halt einfach.
Und nächstes Mal beim Arzt sagst Du ihm auch einfach, daß Du Husten hast und Medikament XY brauchst weil das beim Nachbarn auch gut geholfen hat…

Gruß,
Michael

Hallo,

meiner Meinung nach erwarten viele hier zuviele, eigentlich
nicht unbedingt nötige Formulierungen.

Bei der bislang vorliegenden Information sehe ich immer noch eine Spanne von 3 bis 4 Schulnoten.

(…)

Alles in allem würde ich das Zeugnis mit einer… mh, sagen
wir, etwa mittelwertigen 3, bewerten. Es hätte viel schlechter
geschrieben sein können, ein wenig besser allerdings auch.

Bestenfalls ist das eine 3.
So ignorant wie der Ursprungsposter sich mit dem Verschweigen von Information anstellt kann das auch eine 6 sein.

An den ignoranten Ursprungsposter:
Entscheidend ist ganz und gar nicht was du weisst und denkst, sondern was du uns hier an Text vorenthältst.

Gruss,
TR

An den ignoranten Ursprungsposter:
Entscheidend ist ganz und gar nicht was du weisst und denkst,
sondern was du uns hier an Text vorenthältst.

Gruss,
TR

Hallo TR

wieso denkst Du das ich ignorant bin?

Das einzige was ich hier an Info " vorenthalte" sind Klarnamen und Geburtsdatum und die Dauer der Anstellung( ( 8 Jahre).
Dieses Zeugnis gibt es so in dieser Form, Länge und Rechtschreibung wie Du es im Ursprungspost lesen kannst.
Es tut mir Leid keine weiteren Infos bieten zu können.

@all

Vielen Dank an dieser Stelle für Eure Mühen , Tipps und Hinweise.

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Dieter Nuhr
Hi!

meiner Meinung nach erwarten viele hier zuviele, eigentlich
nicht unbedingt nötige Formulierungen.

Allein dieses Zitat macht zu genau 100% klar, dass Du Deinem Nick absolut Ehre machst!

Mensch Junge, hier möchte jemand HILFE haben - da bringt es nichts, wenn ein Mensch ohne grundlegende Sachkenntnis sein Unwissen zum Besten gibt.

Da geht mir echt der Kragen hoch.

Kennst Du Dieter Nuhr?

PLONK

Kopfschüttelnde Grüße
Guido

P.S. @all, die mich fragten, was ich mit sinkendem Niveau in diesem WISSENSforum meinte: So etwas!

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Komplett
Hi!

Weil ich gerade meine sonnigen Gemütszustand habe:

In der Brettbeschreibung steht absolut genau, was Du weglassen kannst, damit eine seriöse Bewertung möglich ist:
NICHTS - außer den Namen!

Es ist absolut müßig, erklären zu wollen, was man daraus deuten könnte ohne zu wissen, was genau denn dort steht.

Gruß
Guido

In der Brettbeschreibung steht absolut genau, was Du weglassen
kannst, damit eine seriöse Bewertung möglich ist:
NICHTS - außer den Namen!

Wie gesagt ,ich habe nur den Namen und das Geburtsdatum weg gelassen.

Im ersten Satz stand noch … ist seit dem 01.09.2008 beschäftigt…

Mit mehr kann ich nicht dienen. Sorry

Ich habe so ein Zeugnis auch noch nie gesehen und mich hat interessiert ob ich mit meiner Einschätzung allein dastehe oder was andere davon halten.

Kein Grund Euch deshalb die Köpfe heiß zu reden.Gibts doch bestimmt wichtigere Probleme.

Also Danke nochmal an alle…

OK, dann lass es halt
owt