Wie Zeugnisnote berechnen

Hallo,
mein Sohn hat in Englisch einen Lehrer der für das Ausfragen von Vokablen eine Note vergibt die mit 0,5 berechnet wird. Wir rechne ich jetzt die Zeugnisnote aus. Schulaufgaben zählt er doppelt, also x2, Stehgreifaufgaben zählen 1x und Vokabeln als 0,5. Wie ich das mit den 0,5 ausrechnen soll, bin ich überfordert.
Kann mir bitte jemand weiterhelfen.
Danke
ARberhex

Hallo an den Arber,
zwar steht - zumindest in RLP - im Kommentar zur Schulordnung, dass das arithmetische Berechnen der Zeugnisnote unpädagogisch und damit unzulässig ist, aber vielleicht hält man das in Bayern ja anders.
Also konkret: Du multiplizierst jede Einzelnote mit dem jeweiligen gewichtenden Faktor und dividierst die Summe durch die Summe der gewichtenden Faktoren.
Zum Beispiel: wir haben 5 Noten, je eine 1,2,3,4 und 5. Die 1 und 2 werden einfach gewichtet, die 3 zweifach, die 4 mit 0,5 und die 5 dreifach. Dann ist die Rechnung:
(1*1 + 1*2 + 2*3 + 0,5*4 + 3*5) : (1+1+2+0,5+3) =
(1+2+6+2+15): 7,7 = 26 : 7,5 = 3,466… würde dann wohl eine schwache 3.
Aber wie gesagt: Das ist nur die Rechnung, die hat nichts mit Pädagogik zu tun.
Gruß orchidee

Hallo orchidee

zwar steht - zumindest in RLP - im Kommentar zur Schulordnung,
dass das arithmetische Berechnen der Zeugnisnote unpädagogisch
und damit unzulässig ist, aber vielleicht hält man das in
Bayern ja anders.

Da auch in RP für Abschlussdurchschnitte (z. B. Abi) oder aus verschiedenen Teilfächern/Lernfeldern zusammengesetzte Noten der Notendurchschnitt dann wieder zwingend vorgeschrieben ist, bis hin zu Rundungs- oder Nichtrundungsregeln, ist die pädagogische „Überlegenheit“ einer solchen Ermahnung in der Schulordnung Makulatur.

Was soll man von ministeriellen Hinweisen/Anweisungen halten, die auf der einen Seite zu recht arithmetische Berechnungen mit Noten abqualifizieren und dann gerade für Abschlüsse solche falschen Berechnungen dezidiert (auf Kommastellen genau) ohne pädagogische Entscheidungsräume vorschreibt?
(Es gäbe sogar eine zumindest mathematisch korrekte, wenn schon nicht pädagogisch sinnvolle, Berechnung, die ist aber unzulässig. Abschlussdurchschnitte müssen in der ganzen BRD per Verordnung mathematisch falsch berechnet werden!)

Ganz abgesehen davon, dass dieser pädagogische Hinweis auch in RP abseits von Abschlussnoten massenhaft missachtet wird.

Gruß
Werner
(der auch mal in RP Lehrer war)

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Hi,

orchidee!

Dann ist die Rechnung:
(1*1 + 1*2 + 2*3 + 0,5*4 + 3*5) : (1+1+2+0,5+3) =
(1+2+6+2+15): 7,7
Das ist nur die Rechnung, die hat nichts mit
Pädagogik zu tun.

Mit Mathematik auch nicht viel mehr. Wie kommst du auf diese schräge 7,7? als Divisor?
Gruß!
Hannes

Hallo Hannes,
danke - Tippfehler! Muss natürlich 7,5 heißen!
Gruß Orchidee

(1*1 + 1*2 + 2*3 + 0,5*4 + 3*5) : (1+1+2+0,5+3) =
(1+2+6+2+15): 7,7
Das ist nur die Rechnung, die hat nichts mit
Pädagogik zu tun.

Mit Mathematik auch nicht viel mehr. Wie kommst du auf diese
schräge 7,7? als Divisor?
Gruß!
Hannes

Und was ist mir der mündlichen Note?

Frag doch am besten den Lehrer selbst.

Ansonsten passt das von der Orchidee ganz gut.

LG
Stefan

Hallo Werner!

Die Skala für die Abinoten hält sich aber nicht genau an die arythmetischen Mittel.
Dennoch werden da natürlich Punktwerte addiert und für nicht intervallskalierte Merkmale ist ja auch eine Addition an sich nicht definiert.
Was meinst Du denn, wäre eine vernünftige Methode?
Die Bildung eines (gewichteten) Medians?
Irgendeinen Algorithmus wird man brauchen für Abschlussnoten, weil wohl keine einzelne Person einen fairen Gesamtüberblick über die erbrachten Leistungen von einigen Jahren geben kann.

Viele Grüße,
Stefan

Hallo Stefan,

Was meinst Du denn, wäre eine vernünftige Methode?
Die Bildung eines (gewichteten) Medians?

genau, soweit ich weiß ist in Ordinalskalen (und darum handelt es sich bei Noten immer) nur die Medianbildung mathematisch korrekt.

Mit „gewichtet“ kann ich in diesem Zusammenhang aber nichts anfangen. Wenn damit gemeint ist, dass etwa entsprechend der unterschiedlichen Stundenzahlen die Noten zuvor mulitpliziert werden, so ist das m. W. wiederum mathematisch falsch.
Aber ich bin kein Mathematiker, darum kann ich mich da irren.

Irgendeinen Algorithmus wird man brauchen für Abschlussnoten,
weil wohl keine einzelne Person einen fairen Gesamtüberblick
über die erbrachten Leistungen von einigen Jahren geben kann.

Aber führen pragmatisch falsche Berechnungen zu fairen Ergebnissen?
Ich weiß auch keine Lösung und tröste mich damit, dass meistens die Differenz zwischen Durchschnitt und Median nur gering ist. Aber „meistens“ ist nicht wirklich fair.

Gruß
Werner

Grüß Dich.

arythmetisches Mittel

Was ich mich seit geraumer Zeit frage: Ist Dein Mittel arithmetisch oder doch a-rhythmisch. :wink:

*SCNR*

Viele Grüße

Ich bin aus BaWü, mich würde das aber trotzdem interessieren. Soweit ich nachgelesen habe, steht da folgendes:

„Die Gesamtnote muß nicht der rechnerische Durchschnitt der Einzelnoten sein. Einzelnoten können verschieden gewichtet werden, wenn dies durch den Schwierigkeitsgrad oder den Umfang der überprüften Leistung begründet ist. Die Zeugnisnote ist der rechnerische Durchschnitt der Gesamtnote für Klassenarbeiten und der Gesamtnote für andere Leistungsnachweise; ergibt der Durchschnitt einen Bruchwert, ist er unter Berücksichtigung der Tendenz jeder der beiden Gesamtnoten und des Gesamteindrucks auf- oder abzurunden. Beide Gesamtnoten und die Zeugnisnote werden in die Zeugnisliste aufgenommen.“

Da steht „muss nicht“, was gleichbedeutend ist mit „darf“.

Das ist nun juristisches feinfechten und darum kann das am Ende was ganz anderes Bedeuten als wir daraus lesen.
Aber ich würde das so verstehen, dass damit nur ausgesagt wird, dass die Einzelnoten gewichtet werden dürfen. Also ein zweistündiges Fach z. B. doppelt soviel wie ein Einstündiges, oder aufgrund anderer Umstände eines mehr als ein Anderes, genau wie die Einzelnoten eines Faches. Soviel ich weiß muss aber im Zweifelsfall - sprich vor Gericht - die Berechnung der Noten nachgewiesen werden.
Es gibt sogar ein Verwaltungsgerichtsurteil, dass verlangt, dass Notenskalen linear sein müssen. Das wird soweit ich weiß aber tapfer ignoriert. Jedenfalls kenne ich keine lineare Notenskala folglich auch niemanden der eine solche benutzt.

Gruß
Werner

Hi!

Ich bin aus BaWü,

Ich nehme an, dass der Sohn der Arberhex ein Gym. in By besucht.

steht da folgendes:

Wo „da!“?

"Die Gesamtnote muß nicht der rechnerische Durchschnitt der
Einzelnoten sein.

Doch.

Einzelnoten können verschieden gewichtet
werden, wenn dies durch den Schwierigkeitsgrad oder den Umfang
der überprüften Leistung begründet ist.

Ja. Es ist aber schon dargelegt worden, wie dabei gerechnet wird.

Die Zeugnisnote ist
der rechnerische Durchschnitt der Gesamtnote für
Klassenarbeiten und der Gesamtnote für andere
Leistungsnachweise;

Diese Teilnoten für die schriftlichen (die Anzahl ist vorgeschrieben) und mündlichen Leistungen werden auf 2 Kommastellen ausgerechnet (die Lehrkraft muss sämtliche zugrundeliegenden Einzelnoten mit Datum nachweisen können) und aus diesen Bruchzahlen wird die Gesamt/Zeugnsisnote errechnet, wieder unter vorgegebener Gewichtung der schriftlichen:mündliche Leistungen (1:1 oder 2:1). Wenn ausnahmsweise keine Bruchzahl heruskommt, ist alles klar. Auch bei Bruchzahlen gibt es im Normalfall einen Ermessensspielraum nur eng um die x,50 herum.
Bei Forschungsarbeiten in älteren Vorschriften habe ich herausgefunden, dass diese auf die Spitze getriebene Mathematisierung der Notengebung erst eingeführt wurde nach der Erfindung des Taschenrechners.
Gruß!
Hannes

1 Like

Hi!

Mit „gewichtet“ kann ich in diesem Zusammenhang aber nichts
anfangen. Wenn damit gemeint ist, dass etwa entsprechend der
unterschiedlichen Stundenzahlen die Noten zuvor mulitpliziert
werden, so ist das m. W. wiederum mathematisch falsch.

Unter Gewichtung verstehe ich vor allem den Wert der mündlichen Einzelnote. Es wäre in höchstem Maße ungerecht, wenn z. B. in einer Fremdsprache simples Vokabelabfragen und schwierige Übersetzungsleistung gleich gewichtet würden.
Der Fachlehrer ist verpflichtet, am Anfang (!) des Schuljahres in der Klasse bekanntgeben, wie er die verschiedenen Arten der mündlichen Leistung gewichtet.
Gruß!
Hannes

Hallo,

Bei Forschungsarbeiten in älteren Vorschriften habe ich
herausgefunden, dass diese auf die Spitze getriebene
Mathematisierung der Notengebung erst eingeführt wurde nach
der Erfindung des Taschenrechners.

wobei man mathematisieren bei Anwendung eines mathematisch falschen Verfahrens wohl in fette Anfrührungszeichen sezten müsste.

Gruß
Werner

Hallo,

Unter Gewichtung verstehe ich vor allem den Wert der
mündlichen Einzelnote. Es wäre in höchstem Maße ungerecht,
wenn z. B. in einer Fremdsprache simples Vokabelabfragen und
schwierige Übersetzungsleistung gleich gewichtet würden.

Das sehe ich auch so, aber wir sprachen hier zunächst von Durchschnittsnoten die auf Abschulsszeugnissen ausgewiesen werden. Das mathematische Problem bleibt aber auch bei der „Verarbeitung“ einzelner Leistungsnachweise das Gleiche.

Der Fachlehrer ist verpflichtet, am Anfang (!) des Schuljahres
in der Klasse bekanntgeben, wie er die verschiedenen Arten der
mündlichen Leistung gewichtet.

Danke für den Hinweis, allerdings steht das in den Vorschriften wohl etwas allgemeiner formuliert drin und führt uns hier nicht wirklich weiter. Außer wir leiten daraus ab, dass auch mathematisch falsche Berechnungen dadurch geadelt werden, dass wir dieses Verfahren zu Beginn mitteilen.

Gruß
Werner

Bei Forschungsarbeiten in älteren Vorschriften habe ich
herausgefunden, dass diese auf die Spitze getriebene
Mathematisierung der Notengebung erst eingeführt wurde nach
der Erfindung des Taschenrechners.

wobei man mathematisieren bei Anwendung eines mathematisch
falschen Verfahrens wohl in fette Anfrührungszeichen sezten
müsste.

Hallo,

Werner!

Wie Recht du hast!
Und in Wirklichkeit ist es noch viel schlimmer: Zwischen einer Zwei und einer Zwei kann (der benoteten Leistung entsprechend) der Unterschied größer sein als zwischen einer Zwei und einer Drei usw.
Das spielt bei diesem „Verrechnen“ (ja, das Wort enthält einen Hauch von zynischer Wahrheit) keine Rolle.
Hannes

Der Fachlehrer ist verpflichtet, am Anfang (!) des Schuljahres
in der Klasse bekanntgeben, wie er die verschiedenen Arten der
mündlichen Leistung gewichtet.

Danke für den Hinweis, allerdings steht das in den
Vorschriften wohl etwas allgemeiner formuliert drin und führt
uns hier nicht wirklich weiter. Außer wir leiten daraus ab,
dass auch mathematisch falsche Berechnungen dadurch geadelt
werden, dass wir dieses Verfahren zu Beginn mitteilen.

Hallo,

Werner!

Daraus kann man vor allem ableiten, dass sowohl Eltern wie Schüler aus
a) den nach der Erteilung bekannt zu gebenden mündlichen Noten
und
b) der bekannt gegebenen Gewichtung
jederzeit den Leitungsstand errechnen können und nicht endlich in TorSchlussPanik ihr Heil bei w-w-w suchen müssen. :smile:
Gruß!
Hannes

Hallo Werner!

Mit „gewichtet“ kann ich in diesem Zusammenhang aber nichts
anfangen. Wenn damit gemeint ist, dass etwa entsprechend der
unterschiedlichen Stundenzahlen die Noten zuvor mulitpliziert
werden, so ist das m. W. wiederum mathematisch falsch.
Aber ich bin kein Mathematiker, darum kann ich mich da irren.

Also ich denke, das macht schon Sinn, etwa so zu gewichten.
Wenn Du das „durchschnittliche“ Erdbebenrisiko in Asien angeben willst und die Gesamtbewertungen der Staaten zu Grunde legst, würdest Du auch China stärker werten wollen als Bangladesch.
Fächer mit mehr Stunden entsprechen ja irgendwie einem höheren Bestimmtheitsmaß und einer besonderen Relevanz für die Gesamtbeurteilung. Sonst könnte man „große“ Fächer ja in kleinere Bewertungseinheiten zerstückeln und hat dann mehr gleichwertige Einzelnoten.

Viele Grüße,
Stefan

Hallo Stefan,

Also ich denke, das macht schon Sinn, etwa so zu gewichten.
Wenn Du das „durchschnittliche“ Erdbebenrisiko in Asien
angeben willst und die Gesamtbewertungen der Staaten zu Grunde
legst, würdest Du auch China stärker werten wollen als
Bangladesch.

Das Problem ist auch nicht der Sinn unterschiedlicher Gewichtung, sondern die Rechnerische Lösung des Problems, denn die ist mathematisch schlicht falsch. Wie gesagt kann ich damit auch Leben, aber ich wundere mich schon seit Beginn meiner Schulkarriere, wie der Gesetzgeber ein falsches Berechnungsverfahren vorschreiben kann und dann - nach meinem Eindruck - ausgerechnet Mathematiklehrer, die es eigentlich besser wissen sollten, diese Methode mit besonderer Vehemenz und Unnachgiebigkeit anwenden.

Ich erinnere mich aus meiner Schülerzeit an einen sehr beeindruckenden Mathelehrer, der seine Noten auf drei Stellen nach dem Komma auswies, und dies als Zeichen der Unantastbarkeit seiner Zensuren empfand.

Gruß
Werner

In BW ist das so und anderswo wahrscheinlich auch:
Die Schüler haben jederzeit das Recht ihre Lehrer nach ihrem derzeitigen Notenstand zu fragen.