'wieder auf freiem Fuss' und Auflagen

Hi,

man hört und liest ja immer wieder in den Medien, dass „dringend Tatverdächtige“ auch schwerster Straftaten nach dem Verhör wieder auf freiem Fuss sind weil (angeblich) Gründe für eine U-Haft nicht gegeben sind. Meine Frage lautet: Werden hier dann grundsätzlich Auflagen gemacht wie „zweimal am Tag bei der Polizei melden“ und Eintrag im Fahndungscomputer so dass diese Person legal das Land nicht verlassen kann (ausser innerhalb der EU) oder kann es durchaus passieren dass zum Beginn des Prozesses keiner weiss wo diese Person verblieben ist und sich rausstellt dass sie 2 Wochen vorher von Frankfurt aus ganz legal per Flieger in ein anderes Land ausgereist ist.

Was passiert da im Hintergrund wenn es in der Zeitung heisst „wieder auf freiem Fuss“?

Gruss
K

Hallo

man hört und liest ja immer wieder in den Medien, dass
„dringend Tatverdächtige“ auch schwerster Straftaten nach dem

Ich bezweifle einfach mal, das den Medien alle Fakten bekannt sind die zur Einstufung „dringend Tatverdächtig“ nötig sind. Die Ermittlungsbehörden dürfen nämlich nicht einfach alles ausplaudern (auch wenn das immer häufiger passiert).

Verhör wieder auf freiem Fuss sind weil (angeblich) Gründe für
eine U-Haft nicht gegeben sind. Meine Frage lautet: Werden

Erstmal ist jeder Verdächtige genau das, nur verdächtig, also ist der Grundsatz: keine U-Haft. Und selbst wenn es wirklich einen dringenden Verdacht gibt (mit dem blutigen Messer an der Hand über die Leiche gebeugt angetroffen) muss immer noch ein Grund für die U-Haft vorhanden sein, zB Flucht- oder Wiederholungsgefahr. Und letztendlich muss die U-Haft noch verhältnismässig sein, Monate und Jahre in U-Haft weil man einen Lutscher gestohlen hat geht auch nicht.

Ist nun die U-Haft grundsätzlich beschlossen, muss geprüft werden, ob man sie nicht unter Auflagen ausser Vollzug setzen kann, so wie du unten beschreibst. Es ist also nicht U-Haft oder Auflagen, sondern wenn U-Haft dann evtl. eine abgeschwächte Form durch Auflagen.

hier dann grundsätzlich Auflagen gemacht wie „zweimal am Tag
bei der Polizei melden“ und Eintrag im Fahndungscomputer so
dass diese Person legal das Land nicht verlassen kann (ausser

Das kann meines Wissens nach eine Reihe von Auflagen sein, von Reiseverbot/Abgabe des Reisepasses, bis zu Hausarrest und Kontaktsperre die andauernd überprüft werden.

innerhalb der EU) oder kann es durchaus passieren dass zum
Beginn des Prozesses keiner weiss wo diese Person verblieben
ist und sich rausstellt dass sie 2 Wochen vorher von Frankfurt
aus ganz legal per Flieger in ein anderes Land ausgereist ist.

Das kann passieren, dann hat wohl der Haftrichter die Situation falsch eingeschätzt.

Zusammenfassend: Ja, es gibt solche Auflagen, es ist aber nicht U-Haft oder Auflage, sondern U-Haft oder nicht plus die Option die U-Haft durch Auflagen ausser Vollzug zu setzen.

Grüße,
.L