Wieder Auto fahren nach Beinamputation

Hallo zusammen,

ich hoffe sehr, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Es geht um folgendes:

Meinem Vater wurde letztes Jahr das linke Bein oberhalb des Knies amputiert. In nicht allzu ferner Zukunft möchte er aber gerne wieder Auto fahren. Meine Eltern fahren ein Fahrzeug mit Automatik und mein Vater ist vor der Amputation ja auch mit dem Wagen gefahren…ist also mit selbigem vertraut.

Jetzt geht es allerdings um die rechtliche Seite. Mit ihrer Versicherung haben meinen Eltern schon gesprochen…von der Seite gibt es keine Einwände. Allerdings hat man meinem Vater in der Reha viele verschiedene Dinge erzählt. Einer sagte, man müsse in eine Fahrschule, andere sagen, man müsse eine Prüfung beim TÜV machen und wieder andere sagen, es reicht eine Bescheinigung vom Arzt.

Logischerweise möchte mein Vater nicht falsch machen bzw. rechtlich abgesichert sein. Was ist also genau zu tun? Weiß das jemand wirklich 100%ig? Sehr gerne mit entsprechen Verweisen auf jeweilige Gesetze und Paragraphen.

Natürlich hat mein Vater auch schon beim örtlichen SVA angerufen aber von 3 verschiedenen Leuten hat er 3 verschiedene Aussagen bekommen. Ich hoffe, hier gibt es die wahren Experten :wink:

Gruß
Rudi

http://www.tuv.com/de/germanyinfothek/infothek/fuehr…

MfG
duck313

Danke…soweit war ich auch schon. Dachte eher, dass sich ein wirklicher Experte meldet.

Gruß
Rudi

Danke…soweit war ich auch schon. Dachte eher, dass sich ein
wirklicher Experte meldet.

Du bist schon 15 (fofftein) Jahre dabei und hast noch nie was von FAQ:1129 gehört? Das ist die Vorschaltseite, die Du ungelesen weggeklickt hast.

So kann Dir leider niemand antworten, ohne sich ggf. strafrechtliche Konsequenzen auf den Hals zu ziehen.

Gruß S

Strafrechtliche Konsequenzen, wenn man mir sagt, welcher Arzt genau das Gutachten machen muss??
Strafrechtliche Konsequenzen, wenn man mir sagt, welcher Ansprechpartner beim TÜV oder SVA zuständig ist??
Strafrechtliche Konsequenzen, wenn man mir sagt, wo im Gesetzt entsprechende Passagen stehen??

OK, das wusste ich nicht…ich bitte vielmals um Verzeihung.

Rudi

Hallo,

Dachte eher, dass sich ein wirklicher Experte meldet.

mal abgesehen davon, dass ich diese „Anmerkung“ ziemlich dreist finde, frage ich mich, wo genau dein Problem liegt. Die verlinkte Seite enthält sowohl den gesuchten Paragraphen (§ 11 Fahrerlaubnisverordnung), als auch eine grafische Darstellung der Schritte bei vorhandenem Führerschein. Also?

Gruß
Christa

1 Like

Der Artikel kann gelöscht werden. War mein Fehler, hier mal wieder eine Frage zu stellen. Wer nicht von solch einem Schicksal betroffen ist, kann mein Problem auch nicht nachvollziehen.

Bis denne

Moin auch,

Strafrechtliche Konsequenzen, wenn man mir sagt, welcher Arzt
genau das Gutachten machen muss??

GMU (gesunder Menschenverstand): Zu einem Onkologen solltest du nicht gehen

Strafrechtliche Konsequenzen, wenn man mir sagt, welcher
Ansprechpartner beim TÜV oder SVA zuständig ist??

Was um Himmels Willen hat der TÜV damit zu tun?

Strafrechtliche Konsequenzen, wenn man mir sagt, wo im Gesetzt
entsprechende Passagen stehen??

FeV

Steht doch alles in dem Link.

Ralph

Moin auch,

Strafrechtliche Konsequenzen, wenn man mir sagt, welcher Arzt
genau das Gutachten machen muss??

GMU (gesunder Menschenverstand): Zu einem Onkologen solltest
du nicht gehen

Hausarzt oder muss es ein (speziell zugelassener) Facharzt sein?

Strafrechtliche Konsequenzen, wenn man mir sagt, welcher
Ansprechpartner beim TÜV oder SVA zuständig ist??

Was um Himmels Willen hat der TÜV damit zu tun?

Wer erstellt denn das Eignungsgutachten eines Sachverständigen zum Führen eines Kraftfahrzeuges? Dachte, das wäre ein Fahrprüfer…die wären dann vom TÜV

Strafrechtliche Konsequenzen, wenn man mir sagt, wo im Gesetzt
entsprechende Passagen stehen??

FeV

Das bezog sich auf eine andere Antwort.

Steht doch alles in dem Link.

Jau, stimmt. Thema erledigt!!

Der Artikel kann gelöscht werden. War mein Fehler, hier mal
wieder eine Frage zu stellen. Wer nicht von solch einem
Schicksal betroffen ist, kann mein Problem auch nicht
nachvollziehen.

Doch. Aber wenn Du Dich beharrlich weigerst, den weiter oben verlinkten Hinweis auf das Rechtsdienstleistungsgesetz zur Kenntnis zu nehmen, DARF Dir niemand helfen.

FAQ:1129 Draufklicken. Lesen. Verstehen. Frage neu stellen.

Gruß S

1 Like

Moin auch,

bevor ich viel schreibe: http://www.veigel-automotive.de/rehamotiver/ratgeber…

Ralph

Tja, ich bin da anderer Meinung, die Frage dürfte wohl selbst nach den obskuren W-W-W Massstäben keine Rechtsberatung als Antwort erfordern.

Andererseits hast du aber selbst dargestellt, dass du grundsätzliche Klärung benötigst. Hättest besser angegeben, dass du Fragen rund um das ärztliche Gutachten hast statt jetzt rumzuquengeln…