Wieder mal: Kuscheljustiz in Deutschland

Hallo,
ich lese in der (Augsburger) Zeitung: 274 Diebstähle - Haftstrafe 22 Monate auf Bewährung. „Das Schöffengericht am Günzburger Amtsgericht verurteilte den 48-jährigen Industriemechaniker gestern zu einer Haftstrafe von 22 Monaten auf Bewährung“.
Mich wundert da überhaupt nicht, dass den Menschen das Rechtsbewusstsein abhanden geht und den Polizisten die Lust vergeht, solchen Straftaten überhaupt nachzugehen.

Gruß Michael

Hi,

hast Du auch eine Quelle dafür? Sonst könnte ich ja auch behaupten dass ich „Mann ermordet 17 Menschen und bekommt Urlaub auf Tahiti auf Staatskosten“ in der Zeitung gelesen habe.

Gruss
K

Quatsch!

Hallo,

auch hallo

ich lese in der (Augsburger) Zeitung: 274 Diebstähle -
Haftstrafe 22 Monate auf Bewährung. „Das Schöffengericht am
Günzburger Amtsgericht verurteilte den 48-jährigen
Industriemechaniker gestern zu einer Haftstrafe von 22 Monaten
auf Bewährung“.

. . . und hier ist der link dazu

http://www.augsburger-allgemeine.de/guenzburg/Maschi…

und da relativiert sich die Sache nämlich deutlich und die Bewährungsstrafe erscheint angemessen. Das hat mit Kuscheljustiz, wie Du es nennst, nichts zu tun.

Mich wundert da überhaupt nicht, dass den Menschen das
Rechtsbewusstsein abhanden geht und den Polizisten die Lust
vergeht, solchen Straftaten überhaupt nachzugehen.

Ach und was hättest Du vorgeschlagen - lebenslänglich?

Gruß Michael

Hallo,

geständiger Ersttäter (der mehr gestanden hat, als man ihm konkret nachweisen konnte) mit Entschuldigung und Wiedergutmachung. Also „reiner Tisch“ vom Feinsten und volle Kooperation mit der Justiz. Dazu Arbeitsplatzverlust und eine finanzielle Bürde, die ihn lange Jahre massiv finanziell einschränken wird. Wo ist da „Kuscheljustiz“, wenn so jemand eine durchaus ordentliche Haftstrafe aufgebrummt bekommt, die zur Bewährung ausgesetzt wird? Wer muss vor so jemand geschützt werden, dass es sich lohnt, Steuergelder in eine Haft zu investieren? Wie hoch ist das Risiko, dass so jemand erneut straffällig wird (und sich dann auch die Bewährung erledigt)?

Gruß vom Wiz

Sorry, ich halte 274 Diebstähle für eine gewerbsmäßige Aktion!
Was bitte schön soll andere nicht geradezu zu so etwas ermutigen?

1300 Euro Strafe?
Fingerzeig „tu das nicht wieder, sonst…“?
Schaden zurück zahlen?

Gruß Michael

Sorry, ich halte 274 Diebstähle für eine gewerbsmäßige Aktion!

Die 274 Diebstähle wurden, wenn auch über einen längeren Zeitraum, aus ein und demselben Lager (?) begangen. Das waren ja nicht 274 verschiedene Tatorte (wie bspw Hauseinbrüche o.ä.) Der Wert wurde laut Zeitung mit 10.000 € angegeben, das wäre je Teil ca. 36 €! Gewerbsmäßig? Ja klar er hat das Zeug schließlich verkauft. Aber mit anderen gewerbsmäßigen Diebstählen (Kupfer, teure Landmaschinen o.ä.) ins Verhältnis gesetzt waren das peanuts
Ich lese den Artikel so, dass ein Depp naiver Mensch sich dachte, auf die Art zu Geld zu kommen.

Was bitte schön soll andere nicht geradezu zu so etwas
ermutigen?

Die hoffentlich gute Erziehung, die man in seinem Leben abbekommen hat, hält einen davon ab, das nachzumachen?!

1300 Euro Strafe?
Fingerzeig „tu das nicht wieder, sonst…“?
Schaden zurück zahlen?

Reicht das nicht?
Der Job ist weg.
Durch die Bewährungsstrafe ist das polizeiliche Führungszeugnis nicht mehr einwandfrei - ergo alle Jobangebote, bei denen das erforderlich ist, kann er vergessen.
Die 10.000 € Schaden müssen zurück gezahlt werden. Daran zahlt der ewig.
Erlaubt der sich in den 22 Monaten noch ein Ding fährt er ein.

Was hättest Du denn für angemessen erachtet?

Gruß Michael

LG

2 Like

Der Schaden war 57000!! 10000 hat er erlöst.

Übrigens: Der Ausdruck "Freispruch 2. Klasse " für Bewährungsstrafen ist von Juristen.

Gruß Michael

Hallo,

Was hättest Du denn für angemessen erachtet?

Im Verhältniss gesehen zur Steueraffäre von Uli Hoeneß ist das natürlich Kleckerkram.

Unseren lieben Richtern sollte der Gesetzgeber keine „Gummiparagraphen“ in die
Hand geben.Den Verdacht einer Zwei-oder Dreiklassengesellschaft bei der Anwendung des Strafrechts kann man so einen Riegel vorschieben.

Ein „guter Anwalt“ kann heute bei entsprechendem Honorar aus einem(in den Augen
des "niederen Pöbels) Schwerverbrechen eine Bagatelle zaubern und der Geschädigte
manchmal froh sein,nicht selbst auf der Anklagebank zu landen.

Der Vater von Steffi Graf muss sich doch eigentlich bei seinem Strafmaß im Vergleich
von Ulli Hoeneß verarscht vorkommen,genau wie der notorische „Knöllchensammler“
der seine Strafe im Bau absitzen soll.

LG Bollfried

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Hi,

wenn Tante Erna eine Stange Zigaretten zuviel aus dem Türkeiurlaub mitbringt ist das ja genau genommen 200-fache Steuerhinterziehung. Auf selbige gibt es bis zu 5 Jahre. Also Schluss mit der Kuscheljustiz und jeder mit einer Stange zuviel geht 1000 Jahre in den Knast und bei 3 Stangen sind`s 3000 Jahre!

Gruss
K (zum Glück Nichtraucher!)

nochmehr Quatsch!

Übrigens: Der Ausdruck "Freispruch 2. Klasse " für
Bewährungsstrafen ist von Juristen.

Auch das ist Quatsch!
Wenn sich in der Hauptverhandlung herausstellt, dass die Beweise gegen einen Angeklagten nicht ausreichend sind, gilt der Grundsatz „in dubio pro reo“ - im Zweifel für den Angeklagten. Der Angeklagte wird dann freigesprochen, weil ihm eine Straftat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Hierbei spricht man oft von einen Freispruch 2. Klasse

Gruß Florian

1 Like

Lustig, aber falsch, der Freispruch zweiter Klasse ist die Einstellung des Verfahrens.

damit es unten nicht untergeht, der hat mir gut gefallen :smile:

http://www.uni-konstanz.de/rtf/kis/Heinz_Mehr_und_ha…