Wiederannahme eines Familiennamens aus vorangegangener Ehe

Namensänderung nach erfolgter Scheidung. Sachverhalt: Eine Frau wird ein zweites Mal geschieden. Nach der ersten Scheidung und vor der zweiten Ehe hat sie ihren Geburtsnamen wieder angenommen. Ihre Kinder und ihr Enkelkind tragen den Familiennamen ihres (mittlerweile verstorbenen) ersten Mannes. Nun möchte sie aus emotionaler Verbundenheit den Familiennamen aus ihrer ersten Ehe wieder annehmen, weil ihre übrige Familie auch so heißt. Ist dies rechtlich möglich? Oder darf sie bei einer Namensänderung nur wieder ihren Geburtsnamen annehmen?

Erbitte Fakten in tabellarischer Form.

Es gibt - wenn der Ehename nicht beibehalten werden soll - lt. § 1355 BGB Absatz 5 Satz 2 zwei Alternativen: es kann der Geburtsname angenommen werden oder der Name, der bis zur Eheschließung geführt wurde. Im geschilderten Fall scheint das jeweils der gleiche Name zu sein, nämlich der Geburtsname.

Leider keine Tabellen möglich.:sweat_smile:
Frau A heiratet, nimmt den Nachnamen des Mannes an und heißt fortan Frau B. Das Kind/die Kinder heißen B, wie das Enkelkind auch.
Sie lässt sich scheiden und heißt nun wieder A.
Sie heiratet in zweiter Ehe, heißt jetzt C.
Die zweite Ehe wird/wurde auch geschieden, den Namen C möchte sie nicht behalten, aber eigentlich auch nicht zu A zurück, sondern zu B.

Ob das geht? Keine Ahnung, im Zweifelsfall erteilt das zuständige Standesamt Auskunft.

Gruß
Christa

Name G bis 1977
1977 bis 1996 verheiratet, Ehename V1. Kinder Name V1.
1996 bis 2009 wieder Name G.
2009 bis 2024 verheiratet, Ehename V2.
2024 nach Scheidung Wunsch nach Name V1. (Weil Kinder und Enkelkind Name V1)

Hallo,

aufgrund des geschilderten Ablaufs ist die Wiederannahme des Familiennamens V1 gem. des bereits genannten § 1355 Abs. 5 BGB nicht mehr möglich.

&tschüß
Wolfgang

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