Wiederbeschaffungswert bei finanziellen totalschaden

hallo leute
mir ist einer hinten ins auto gefahren und somit habe ich einen finanziellen totalschaden…die gegnerische versicherung zahlt mir einen wiederbeschaffungswert …ich habe jetzt aber ein auto gefunden was weniger kostet muß ich den deferenz betrag an die versicherung zurück zahlen ???

Hallo Marcel
der Wiederbeschaffungswert ist der Wert wofür Du dein jetztiges Auto wiederbekommen würdest, wenn Du also Glück hast und ein Auto günstiger bekommst investiere den Rest in Ausstattung oder Tuning oder … oder … oder
Das Geld was Dir zugesprochen wurde ist bis zum letzten Cent Deins :wink: viel Spass mit dem Neuen und den Urlaub vom Restgeld :smile:
gruß Joachim

Nein, der Wiederbeschaffungswert steht Dir zu, egal was Du mit dem Geld machst.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan

Wurde der Wiederbeschaffungswert von einem von dir beauftragten Gutachter, auf den du bestehen kannst, oder von einem von der Versicherung beauftragten Gutachter festgelegt, der meistens zum Vorteil der Versicherung den Wert festlegt?

Wenn der Wert von beiden Parteien akzeptiert wurde, so kann der Wert auch ohne Wiederbeschaffung von der Versicherung ausgezahlt werden.

Bei unterschiedlicher Wertermittlung
ist oft ein Kompromiss sinnvoll, statt
den Klageweg zu wählen, welcher sehr lange dauern kann.

Du kannst nach Einigung und Zahlung frei entscheiden, welches Auto du zu welchem Preis kaufen möchtest, denn es ist oft schwierig, exakt ein gleiches gebrauchtes Auto wie das geschrottete zu finden.

Da ich annehme, dass bereits eine Zahlung stattgefundenn hat, musst du der Versicherung kein Geld zurückzahlen.

Nein!
Normalerweise wird von der Versicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden der Widerbeschaffungswert abzüglich des Restwertes ausbezahlt.
Was man dann für ein Fahrzeug kauft und was dies kostet interessiert nicht.

Hallo,

kommt auf die Versicherung an- am Besten mal direkt nachfragen.
MfG