Das Auto ist Totalschaden und Vollkasko versichert. Ist die Versicherung verpflichtet den (höheren) Wiederbeschaffungswert aus dem Gutachten zu zahlen oder lediglich den damaligen Kaufpreis, der niedriger ist als der Wiederbeschaffungswert?
Ich hoffe, es kann einer helfen - Danke!
Das Auto ist Totalschaden und Vollkasko versichert.
Wie alt ist das Auto ?
Ist die Versicherung verpflichtet den (höheren) Wiederbeschaffungswert aus dem Gutachten zu zahlen oder lediglich den damaligen Kaufpreis, der niedriger ist als der Wiederbeschaffungswert?
Diesen Unterschied häte ich gerne mal erklärt. Wieso ist der Wiederbschaffungswert höher als er Kaufpreis ? Üblicherweise wird der Wiederbschafungswert ersetzt. Dass der höher liegen soll als der Neupreis, deutet auf besondere Umstände hin, die ich gerne erfahren würde.
Hallo!
Üblicherweise wird der Wiederbschafungswert ersetzt. Dass der höher liegen
soll als der Neupreis, deutet auf besondere Umstände hin, die
ich gerne erfahren würde.
Bei einem Oltimer z.B.
Gruß
Falke
Hallo Falke,
Bei einem Oltimer z.B.
Oldtimer werden anders versichert als „normale“ KFZ, deswegen ist dort die Bewertung und die Schadensregulierung anders. Oldtimer mit Vollkasko-Deckung haben eine gutachterliche Bewertung, die Grundlage für die Schadensregulierung ist.
Gruß
Nordlicht
Guten Tag,
das Auto ist BJ 2011, wurde aber erst 07/12 EZ, da der Wagen bei VW nur auf dem Werksgelände gelaufen ist. Es war einfach ein Schnäppchen, vielleicht auch weil keiner einen feuerwehrroten Passat haben wollte?!
Ich hoffe, meine Antwort hilft weiter. Gem. Versicherung gibt es eine „Leistungsverbesserung“ die besagt, das bei Gebrauchtwagen ein Jahr nach Kauf der Kaufpreis erstattet wird.
das Auto ist BJ 2011, wurde aber erst 07/12 EZ, da der Wagen
Das klärt einiges.
Ich hoffe, meine Antwort hilft weiter. Gem. Versicherung gibt es eine „Leistungsverbesserung“ die besagt, das bei Gebrauchtwagen ein Jahr nach Kauf der Kaufpreis erstattet wird.
Dann wirst Du vermutlich den (rabattierten) Kaufpreis bekommen und nicht den höheren Wiederbeschaffungswert.
Schade, die Wiederbeschaffung ist nämlich definitiv teurer als der damalige Kaufpreis. Die Versicherung profitiert also von dem „Verhandlungsgeschick“ des damaligen Käufers.
der damalige Kaufpreis. Die Versicherung profitiert also von dem „Verhandlungsgeschick“ des damaligen Käufers.
Das sehe ich anders. Der Schaden ist der Kaufpreis des kaputten Autos und der wird erstattet. Wenn der Käufer einmal durch Verhandlungsgeschick ein Schnäppchen gemacht hat, wird ihm das wieder gelingen.
Hallo Nordlicht,
Das sehe ich anders. Der Schaden ist der Kaufpreis des
kaputten Autos und der wird erstattet. Wenn der Käufer einmal
durch Verhandlungsgeschick ein Schnäppchen gemacht hat, wird
ihm das wieder gelingen.
Ganz so einfach kann es sich die Versicherung nicht machen: Vielmehr muss der Versicherer dem Kunden im konkreten Fall nachweisen, dass eine günstigere Kaufmöglichkeit besteht.
Beispiel: Ein PKW kostet laut Liste 25.000 €. Der Kunde/Versicherungsnehmer will das Fahrzeug ohne weitere Verhandlung so kaufen. Der Versicherer weist aber anhand konkreter Angebote nach, dass das Fahrzeug in angemessener Umgebung schon für 22.500 € zu haben ist. In diesem Fall muss der Kunde dann die geringere Erstattung akzeptieren.
Anders wäre es, wenn die Versicherung hingeht und - ohne konkrete Belege - einfach behauptet, dass der PKW günstiger zu haben ist.
Hierauf muss sich der VN nicht einlassen.
Genauso wenig, wie wenn es sich nur um maginale Unterschiede handelt.
Auch hier das Beispiel: Der Kunde verhandelt einen Preis von 22.600 €.
Die Versicherung will aber nur 22.500 € zahlen, weil sie ein Angebot von irgendeinem „Huckeduster“-Autohaus vorliegen haben.
Auch hier muss der VN dies nicht akzeptieren, sondern kann das Fahrzeug bei „seinem“ Autohaus kaufen.
All diese Beispiele gelten in dieser Form natürlich nur im Rahmen der Neupreisentschädigung (die aber mittlerweile ja bis zu 24 Monate reichen kann…).
Viele Grüße
Loroth