Hallo Ratgebende,
ich muss neulich eine Ware wieder ins Ausland zur Reparatur zurückschicken, nachdem ich bereits dafür Zoll und Steuern bezahlt habe. Welche Schritte muss ich also vorsichtshalber gehen, bevor ich die Ware losschicke, um es zu vermeiden, dass ich bei der Wiedereinfuhr quasi doppelt Zoll bezahle?
Es gibt aber scheinbar keinen Beweis, dass die Verzollung sich gerade auf diese Ware (Seriennummer etc.) bezieht.
Viele Grüße