Wiedereinfuhr beim Garantiefall

Hallo Ratgebende,
ich muss neulich eine Ware wieder ins Ausland zur Reparatur zurückschicken, nachdem ich bereits dafür Zoll und Steuern bezahlt habe. Welche Schritte muss ich also vorsichtshalber gehen, bevor ich die Ware losschicke, um es zu vermeiden, dass ich bei der Wiedereinfuhr quasi doppelt Zoll bezahle?
Es gibt aber scheinbar keinen Beweis, dass die Verzollung sich gerade auf diese Ware (Seriennummer etc.) bezieht.

Viele Grüße

Bevor die Ware ins Ausland zur Reparatur gesendet wird, soll Sie im Zollamt Ihrer Nähe das Dokument „INF3“
ausfüllen. Mit diesem Dokument wird die Namlichkeit der Ware durch einen Zollbeamten gesichert. Dafür wird auf dem INF3 Dokument die Seriennummer des Gerätes notiert. Bei der Wiedereinfuhr der Ware wird dann einfach das Dokument beim Zollamt vorgelegt!
Zur Info: Im die Ruckwareneigenschaft anerkennen zu können, ist NICHT zwingend das INF3 erforderlich, erleichtert jedoch diese Thematik der Ruckwaren!

Hallo,

alles von der Original Lieferung aufbewahren und am Besten noch Foto vom Gerät, Teil machen. Die Sendung als Rückware deklariren und am Besten noch mit dem Zollamt sprechen ob es noch eine Nachweismöglichkeit gibt damit die Wiedereinfuhr kostenlos ist. Es müsste auch möglich sein sich die Zollkosten zurückerstatten zu lassen. Auch hier mit dem Zollamt vor Ort sprechen.

Gruß

Hallo,
Sie müssen zu einem Zollamt gehen und die Waren für ein bestimmtes Zollverfahren anmelden. In Ihrem Fall wäre vorrübergehende Ausfuhr/Verwendung. Nehmen Sie dazu sämtlichen Unterlagen der Waren mit.

MfG

hallo, da du die einzelheiten zu deiner ware kennst und auch weißt welche unterlagen wie rechnung usw. du noch hast, empfehle ich dir direkt mit dem zoll kontakt aufzunehmen um diesen vorgang zu besprechen. es gibt eine möglichkeit solche fälle abzuwickeln ohne abgaben bezahlen zu müssen. da du aber die datails hier nicht aufgegeben hast bitte direkt beim zoll anrufen oder anmailen. die kontaktdaten findest du unter: www.zoll.de - dann links auf auskünfte klicken - dort auf allgemeine fragen klicken. da werden sie geholfen :wink:.
gruss
detlef

Hallo.

Das ist ganz einfach. Geh zu deinem örtlichen Zollamt und beantrage eine passive Veredelung (pV). Hierbei wird vor der Ausfuhr die „Nämlichkeit“ deiner Ware gesichert. Z.B. anhand einer Warennummer, Typenschild, Foto, Zollsiegel etc. Die Möglichkeiten sind vielfältig… Bei der späteren Wiedereinfuhr nach Reparatur wird dies dann als Beleg rangenommen, dass es exakt die Ware ist, die ausgeführt wurde. An Kosten kommen hierbei lediglich die so genannten Veredelungskosten hinzu. Sprich: da deine Ware nach der Reparatur einen höheren Wert als davor hatte, wird der Differenzbetrag verzollt und versteuert! Höhe ist natürlich abgängig von Ware und dem Mehrwert (= i.d.R. Reparaturkosten). Es empfiehlt sich für die Beantragung der pV den ursprünglichen Einfuhrbeleg mitzubringen.

Hoffe dir weitergeholfen zu haben! Viel Erfolg

Rede mit deinem Zollamt und lass dir einen guten Zollagenten empfehlen. Du musst bei der Ausfuhtr einen Ausbesserungsschein machen und bei Ausfuhr Wiedereinfuhr dem Zoll vorführen. ZUr Nämlichkeitssicherung sind Bilder, Seriennummern, Typenschilder gut. Wenn Kostenlose Nachbesserung durch Garantie ist dann Reimport zollfrei.

Was du suchst, nennt sich Wiedereinfuhr als Rückware. Im Normalfall reicht es aus, wenn du glaubhaft machen kannst, dass es sich um eine bereits verzollte Ware handelt, die nur zu Reparaturzwecken wieder ausgeführt wurde. Dazu kannst du die ursprünglichen Einfuhrdokumente, Rechnungen, Garantiescheine, Mailkontakt mit dem Hersteller o.ä. vorlegen. Wenn wirklich keine Unterlagen eindeutig sind, hilft nur das so. INF3 als Nachweis der Rückwareneigenschaft.

Link: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiun….

Dies musst du aber VOR der Wiederausfuhr bei deiner Zollstelle ausfüllen und bestätigen lassen. Vordrucke hat der Zoll grds. nicht, gibts aber z.B. bei der IHK.

Hoffe, konnte helfen,
floyd_83

Hallo,
bevor die Ware ins Ausland versendet wird, würde ich damit auf das Zollamt fahren und die Nämlichkeit sichern lassen. Damit wird eine Wiedereinfuhr ohne erneute Zölle möglich.
Gruß
Michel62