Wiedereinstellung Beamter nach eigener Kündigung

Wenn ich als Beamter gekündigt habe und dann eine andere

Stelle als Angestellter bei dem gleichen Dienstherrn antreten
möchte - kann ich dann später wieder Beamter werden bzw. kann
ich überhaupt Angestellter bei dem ehemaligen Dienstherrn
werden?

Vielen Dank für euche Hilfe!

Hallo,
das kann ich leider nicht beantworten, weil das jeder
Dienstherr selbst entscheiden kann bzw. muss.
Frdl. Gruß
G.S.

Wenn ich als Beamter gekündigt habe und dann eine

andere

Stelle als Angestellter bei dem gleichen Dienstherrn

antreten

möchte - kann ich dann später wieder Beamter werden

bzw. kann

ich überhaupt Angestellter bei dem ehemaligen

Dienstherrn

werden?

Vielen Dank für euche Hilfe!

Wiederanstellung ist immer möglich - wenn beide Seiten wollen. Wie es dann mit der Verbeamtung ist - da kenne ich mich nicht aus.

Ernst-Erwin

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, allerdings müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Konkret sind also Altersgrenzen, evtl. gesundheitliche Einschränkungen etc. zu brücksichtigen. Das ganze Verfahren entspricht dem einer Neueinstellung in ein Beamtenverhältnis. Evtl. ist sogar eine Probezeit abzuleisten. Was also nicht geht, ist nahtlos einfach das alte Beamtenverhältnis wiederaufleben zu lassen, als ob die Kündigung nie geschehen wäre.

Aber ich denke, in der Regel wird ein Dienstherr so einen Aufwand nur betreiben, wenn er dadurch einen Vorteil hätte. Und das dürfte eher selten der Fall sein.

Mfg

Martin Wagener-Boltersdorf