Wiedereintritt katholische Kirche - Österreich?

Schönen guten Abend,

vor einigen Jahren bin ich aus der katholischen Kirche ausgetreten. Nun möchte ich wieder eintreten, doch interessiert mich, ob ich auch in Österreich beitreten kann.
Dies müsste doch möglich sein, auch wenn ich nicht in Österreich (sondern in Deutschland) lebe. Ich habe einen großen Bezug zu diesem Land und es bedeutet mir viel.

Kann mir da einer weiterhelfen?

Vielen Dank

Dein lokaler Priester weiß Rat …

Kann mir da einer weiterhelfen?

… oder hast du so viel Angst vor Soutanenträgern?

Gruß

Stefan

(Mensch, sind wir einfach)

Hallo,

hier

http://www.katholisch-werden.de/7-0-Haeufige-Fragen…

steht zumindest, dass Du anderswo als in Deiner Gemeinde eintreten kannst. Unter „Kontakt“ gibt es Ansprechpartner, die vielleicht auch für Österreich sagen können, ob das geht.

Viele Grüße,

Jule

Hallo,

Dies müsste doch möglich sein, auch wenn ich nicht in
Österreich (sondern in Deutschland) lebe.

ist es aber nicht. Du musst dort zumindest einen dauerhaften Nebenwohnsitz haben.

Hier die einschlägigen kirchenrechtlichen Vorschriften des CIC (Codex Iuris Canonici):

_Can. 100 — Eine Person wird genannt: Einwohner, an dem Ort, wo ihr Wohnsitz ist; Zugezogener, an dem Ort, wo sie einen Nebenwohnsitz hat …

Can. 102 — § 1. Der Wohnsitz wird erworben durch jenen Aufenthalt im Gebiet einer Pfarrei oder wenigstens einer Diözese, der entweder mit der Absicht verbunden ist, dort ständig zu bleiben, sofern kein Abwanderungsgrund eintritt, oder sich über einen Zeitraum von fünf vollen Jahren erstreckt hat.

§ 2. Der Nebenwohnsitz wird erworben durch jenen Aufenthalt im Gebiet einer Pfarrei oder wenigstens einer Diözese, der entweder mit der Absicht verbunden ist, dort wenigstens drei Monate zu bleiben, sofern kein Abwanderungsgrund eintritt, oder der sich tatsächlich auf drei Monate erstreckt hat.

§ 3. Wohnsitz oder Nebenwohnsitz im Gebiet einer Pfarrei wird Pfarrwohnsitz genannt, im Gebiet einer Diözese, auch wenn er nicht in einer Pfarrei liegt, Diözesanwohnsitz.

Can. 106 — Wohnsitz und Nebenwohnsitz gehen verloren durch den Wegzug vom Ort mit der Absicht, nicht zurückzukehren …

Can. 107— § 1. Sowohl durch Wohnsitz als auch durch Nebenwohnsitz erhält jeder seinen Pfarrer und Ordinarius._

Freundliche Grüße,
Ralf

Hallo Jule,

hier

http://www.katholisch-werden.de/7-0-Haeufige-Fragen…

steht zumindest, dass Du anderswo als in Deiner Gemeinde
eintreten kannst.

… dies wird möglich durch dieses „Schlupfloch“:

Can. 102 — § 1. Der Wohnsitz wird erworben durch jenen Aufenthalt im Gebiet einer Pfarrei oder wenigstens einer Diözese ,

i.V.m.

Can. 518 — Die Pfarrei hat in aller Regel territorial abgegrenzt zu sein und alle Gläubigen eines bestimmten Gebietes zu umfassen; wo es jedoch angezeigt ist, sind Personalpfarreien zu errichten, die nach Ritus, Sprache oder Nationalität der Gläubigen eines Gebietes oder auch unter einem anderen Gesichtspunkt bestimmt werden.

… was aber auch bedeutet, dass es zwar nicht die Pfarre, aber doch die Diözese des Haupt- oder Nebenwohnsitzes ist, der man nach einem Eintritt oder Wiedereintritt angehört.

Freundliche Grüße,
Ralf

Hallo Ralf,

ich habe die Frage anders verstanden als Du, nämlich so, dass der Wiedereintritt in Österreich stattfinden soll, nicht aber, dass es um die Zugehörigkeit zu einer österreichischen Gemeinde geht. Ich sehe erst durch Dein Posting, dass man es auch so lesen kann.

Dass man ortungebunden eintreten kann, kenne ich aus der evangelischen Kirche über die Wiedereintrittsstellen und das Eintrittstelefon. Ob das in der katholischen Kirche - wenn überhaupt - auch länderübergreifend möglich wäre, ist natürlich die Frage.

Viele Grüße,

Jule

Vielleicht sollte ich ergänzend sagen, dass ich mit der Region, in der ich mich befinde nichts verbinde. Ich kenne hier keinen einzigen Christ. Allerdings zu Österreich habe ich einfach eine starke Verbindung, weshalb ich das damit gerne verbinden würde.

Also ich muss nicht hier wieder eintreten, das habe ich verstanden, aber geht das im Ausland?

Mich interessiert das u.a. auch, weil doch der Glaube überall gleich sein sollte und somit doch gleich sein müsste, zu welcher Gemeinde ich mich dazugehörig fühle.

Welche Hintergründe gibt es denn zu diesen Paragraphen?

Herzlichen Dank

Hallo Jule,

ich habe die Frage anders verstanden als Du, nämlich so, dass
der Wiedereintritt in Österreich stattfinden soll, nicht aber,
dass es um die Zugehörigkeit zu einer österreichischen
Gemeinde geht.

Deine Anmerkung ist natürlich berechtigt. Es handelt sich um zwei Paar Stiefel - die lokale Zuständigkeit eines Ortsordinarius (bzw. die Zugehörigkeit eines katholischen Laien zu einer bestimmten Pfarrei / Diözese) einerseits und den Wiedereintritt andererseits.

Dabei ist „Wiedereintritt“ im katholischen Kontext ohnehin ein schiefer Ausdruck. Man kann aus der Kirche im geistlichen Sinn gar nicht austreten, lediglich aus der öffentlich-rechtlichen Körperschaft, an die man Kirchensteuer zahlt. Das ist ein staatlicher, verwaltungsrechtlicher Veorgang, kein kirchenrechtlicher. Er zieht als kirchenrechtliche Konsequenz idR (die Dinge sind da derzeit etwas im Fluss) die Exkommunikation nach sich. Exkommunikation ist kein Ausschluss aus der Kirche (so etwas ist kirchenrechtlich gar nicht möglich), lediglich ein Ausschluss vom Gnadenhandeln der Kirche verbunden mit dem Ruhen kirchlicher Rechte.

Voraussetzung einer Aufhebung der Exkommunikation ist die sog. Rekonziliation, mit der vom Exkommunizierten der Grund für die Exkommunikation beseitigt wird. Früher in der Regel zusätzlich noch mit einer Buße verbunden, auf die heute aus verständlichen Gründen gerne verzichtet wird. D.h. im konkreten Fall hier Wiedereintritt in die öffentlich-rechtliche Körperschaft. Das ist nicht ‚die‘ Kirche, sondern eine ganz konkrete Teilkirche, eine bestimmte Diözese bzw. Kirchenprovinz, die auch als öffentlich-rechtliche Körperschaft verfasst ist - nicht nur als kirchenrechtliche Körperschaft.

Diese öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind Gebietskörperschaften - d.h. die Zugehörigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Mitglieds. Jemand, der Köln wohnt, kann sich nicht aussuchen, an wen er als Katholik seine Kirchensteuer zahlt - er zahlt sie an die Erzdiözese Köln, auch wenn er das Geld lieber der Erzdiözese Wien überweisen würde. Soweit der verwaltungsrechtliche Anteil.

Kirchenrechtlich ist nach Beseitigung des Exkommunikationsgrundes der zuständige Ortsordinarius (idR der lokale Bischof) verpflichtet, die Exkommunikation aufzuheben. Er kann diese Pflicht delegieren (z.B. im Fall von ‚Wiedereintritten‘ an die Ortspfarrer) - aber delegieren kann er natürlich nur an Geistliche seiner eigenen Diözese.

Freundliche Grüße,
Ralf

Zunächst einmal schlage ich vor, Du liest Dir meine Antworten (auch die von vorhin an Jule) noch einmal sorgfältig durch und versuchst, sie zu verstehen. Da ist nämlich schon alles gesagt, was zu sagen ist.

Welche Hintergründe gibt es denn zu diesen Paragraphen?

Diese Paragraphen regeln Zuständigkeiten. Zuständig für Dich ist der Pfarrer des Ortes, in dem du wohnst, der Bischof der Diözese, in der Du wohnst und schließlich der Papst in Rom, der sich aber wohl kaum persönlich um Dich kümmern wird. Eben deswegen gibt es ja Bischöfe und Pfarrer, die sich um die Gläubigen in ihrem Amtsbezirk, in dem sie idR auch wohnen, kümmern. Ist ja irgendwie schon sinnvoll, oder nicht? Es wäre ja wohl kaum sinnvoll, wenn für die Katholiken Münchens statt Reinhard Kardinal Marx nun Bischof Iornzuul Adoboh zuständig wäre - der kümmert sich dafür um die Gläubigen der Diözese Katsina-Ala in Nigeria.

Wenn Du willst, dass ein anderer Pfarrer oder Bischof für Dich zuständig ist, dann musst Du eben umziehen oder Dir zumindest in dessen Amtsbereich einen Nebenwohnsitz nehmen. Was ist daran so schwierig zu verstehen?

Zusätzliche Anmerkung. Du bist exkommuniziert, weil Du gegen die folgenden kirchenrechtlichen Pflichten verstoßen hast:

_Can. 209 — § 1. Die Gläubigen sind verpflichtet, auch in ihrem eigenen Verhalten, immer die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren.

Can. 222 — § 1. Die Gläubigen sind verpflichtet, für die Erfordernisse der Kirche Beiträge zu leisten, damit ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für den Gottesdienst, die Werke des Apostolats und der Caritas sowie für einen angemessenen Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden notwendig sind._

Der wesentliche Verstoß ist übrigens nicht Can. 222, also die Verweigerung der Kirchensteuer, sondern Can. 209 - dass Du mit Deinem Austritt aus der öffentlich-rechtlichen Körperschaft nicht die Gemeinschaft mit der Kirche gewahrt hast. Offensichtlich hast Du nicht vor, diesen Exkommunikationsgrund durch mehr als ein Lippenbekenntnis aufzuheben. Gemeinschaft mit der Kirche wahrt man ganz konkret da, wo man lebt, arbeitet, wohnt - also in der Gemeinde. Nicht dort, wo man gelegentlich mal im Urlaub hinfährt.

Freundliche Grüße,
Ralf

P.S. - übrigens kein Katholik, nicht einmal Christ …

Hallo Edelweiss1605,

es stellt sich die Frage, ob Du exkommuniziert bist oder nicht.
Die Dt. Bischofskonferenz hat zwar Papiere verabschiedet, die Ersteres nahelegen; kirchenrechtlich bist Du jedoch nicht in jedem Fall exkommuniziert, sondern es hängt dann sehr vom Einzelfall ab.

Angenommen, Du hast den katholischen Glauben, bist jedoch aus namhaften Gründen nicht gewillt, in die Körperschaft „Katholische Kirche“ als staatskirchenrechtliche Organisation in der BRD einzutreten, musst Du Dich an einen besonderen Priester halten, z. B. an einen österreichischen, der Dir die Sakramente dann spenden darf, wenn Du nicht als exkommuniziert zu betrachten bist. Was genau die Voraussetzungen dazu sind, darüber entscheidet nicht nur Dein Bischof, sondern darüber könnten auch kirchliche Instanzen anderer Diözesen befinden; kommen sie zum Ergebnis, dass Du nicht exkommuniziert bist (oder nicht mehr), kann Dir dort niemand den Empfang der Sakramente verwehren. In Notfällen hat überdies auch ein Priester Deiner Wohndiözese einem tatsächlich oder scheinbar Exkommunizierten die Sakramente zu spenden.

Hier in meiner Diözese (Chur, Schweiz) gibt es für Mitglieder der Diözese nebst der Möglichkeit, Kirchensteuern zu zahlen, statt dessen auch die Möglichkeit, einen Beitrag in einen ganz bestimmten Fonds des Bischofs zu entrichten. Diese Menschen haben dann den Status eines vollgültigen Katholiken, sind jedoch nicht Mitglieder der Staatskirche.

Dass jedoch jemand dies diözesenübergreifend tun dürfte, ist eher nicht anzunehmen, Du müsstest denn vor dem „Wunschbischof“ schon sehr triftige Gründe angeben, warum Du bei der Staatskirche nicht mitmachen kannst oder willst, z. B. eine ernsthafte Gewissensnot.

Innerhalb Deiner Diözese aber hast Du mit einem guten Anwalt vor einem Kirchengericht theoretisch durchaus eine gute Chance damit. Das Ergebnis könnte dann z. B. ein Fonds sein, vergleichbar dem obgenannten, also etwa wie hier in der Schweiz.

Gruss,
Mike

Wenn Du ausgetreten bist, wirst Du Deine Gründe gehabt, und auch darüber nachgedacht haben.

Warum wieder eintreten? Es hat sich nichts, und btw. es wird sich auch nichts, ändern.

RedShoe

Hallo Edelweiss

vor einigen Jahren bin ich aus der katholischen Kirche ausgetreten. :Nun möchte ich wieder eintreten, doch interessiert mich, ob ich auch :in Österreich beitreten kann. … Kann mir da einer weiterhelfen?

es zahlt sich immer aus den Weg zurück zu Gott zu finden…

Ich habe einen großen Bezug zu diesem Land und es bedeutet mir :viel. …

Also ich muss nicht hier wieder eintreten, das habe ich verstanden, :aber geht das im Ausland? …
Welche Hintergründe gibt es denn zu diesen Paragraphen? …
weil doch der Glaube überall gleich sein sollte und somit doch :gleich sein müsste, zu welcher Gemeinde ich mich dazugehörig fühle. …

Kommt jetzt auch drauf an ob du über Paragraphen aber auch durch welche zu Gott finden willst?
oder nur zu der von dir bestimmten Kirche wegen dem Bezug zum Land, so die andere Frage-
Man hat ja die Wahl ,wenn du durch den Eintritt in die Kirche zugleich auch um genauere Auskunft bemüht bist liegst du nie falsch,
wenn du dann mit dem Eintritt in die Kirche in Österreich schwer zurecht kommst-welche Schritte zu tun sind- und trotz mancher Auskünfte noch immer nicht die richtige Antwort findest und auch auf Anwälte verzichten möchtest, - da denke ich an das was lt. Schrift Jesus sagte - Matth.18,11… Denn der Sohn des Menschen ist gekommen, um das Verlorene zu retten…sagt so ein Paragraph von ihm…
Daher würde ich dir raten u.a. evtl. in dieser dir sicher wichtigen "Frage"auch die Bibel selbst zu befragen - falls du das willst- sie stammt ja lt.2.Tim.3,16 von Gott. Dort kannst du herausfinden- und das ist von Vorteil- welche Rechte/Pflichten Gott seinen irdischen Dienern s. Matth. 24,45… hier unten einräumt zwecks einer Wieder-Aufnahme auf den Weg zu ihm. So kannst du auch statt einem “Verwirrspiel “ eine echte zielführende Antwort finden. Es heißt lt. Schrift: wer suchet der findet…Gott ist doch überall zu finden-er lässt uns aber wissen…1.Thess,5,21…prüft alles…Gottes Paragraphen zeigen auch das auf: er lenkt jeden selbst , der sich von ihm “ziehen” lässt…lt.Joh.6,44…wie ,weiß er am besten…falls man daran glaubt…
Lukas 11,10 Denn jeder, der bittet, empfängt; und wer sucht, der findet; und wer anklopft, dem wird aufgetan… egal, wo man mit der Suche nach ihm beginnt und wo jemand auf der Welt sich aufhält… Schlachter Bibel 2000 speedytwo

Noch etwas Verwirrung …
… aus den höheren Rängen:

http://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft.html?&n…

Gruß

Stefan

Auch wenn es völlig neben dem Thema liegt…
…ein Denkimpuls: Eine Stärke der persönlichen Meinung ist, daß man sie ändern kann und darf. Wäre ja schlimm, wenn alle Menschen - nur als Beispiel - in ihrer Weltsicht als Fünfjährige oder während der Pubertät verharrten. Und so kann, was einst Grund zur Abkehr von Kirche, Gesangverein, Familie… führte, heute anders wahrgenommen werden.

Gruß, Martinus

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…oder keine Weiterentwickltung eingetreten ist.