Stimmt, sorry
WICHTIG IST ABER IMMER
- Das die Tilgungsfrist (5,10Jahre) bei Antragstellung auf Neuerteilung VOR dem Datum der Löschung(Tilgung), mit dem Ablehnungsbescheid der Führerscheinstelle von VORNE (neu beginnt)!!!
ERGO:
Vor dem stellen des Antrags auf Widererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug (Neuerteilung), ist unbedingt VORHER darauf zu achten, ob die Tilgungsfrist (s.FAER,ZF…) bereits abgelaufen ist!
Beispiel:
Nach 15Jahren „Wartezeit“ ist der FS ohne MPU Gutachten wieder zu erteilen! Natürlich darf die Person in der Zwischenzeit Nicht VR Auffällig geworden sein. (Zudem ist zwingend darauf zu achten, ab wann die 5Jahre Über./Wartezeit beginnt und daraufhin noch max. weitere 10Jahre)
Dann ist eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne eine
MPU möglich, weil alle Einträge getilgt werden müssen und diese nicht wieder zu deinem Nachteil verwendet werden dürfen.
Wer aber den Antrag bei der Behörde auch nur Tage vor Ablauf der o.g. Tilgungsfristen stellt, riskiert zu 99%, das die Frist mit dem Ablehnungsbescheid der VBehörde (MPU erbeten),
ab diesem Tag NEU beginnt!!
Somit kann aufgrund eines kleinen Fehlers, 5-10Jahre erneut gewartet werden um die FE ohne MPU wieder zu erlangen!
EIN teurer FEHLER