Wiederhole 11 zum zweiten mal und habe 2 fünfen

Hallo Leute

Ich bin letztes Jahr sitzen geblieben in der 11 und dieses Jahr habe ich wieder eine 5 in Bio und Mathe

Mein Lehrer sagte, dass diese 5 in Mathe wie eine 6 gezählt wird . Stimmt das? Also kann ich keine Nachprüfung machen .
Ausserdem bin ich ein Überflieger in English und Philosophie und hatte dementsprechend teilweise die besten Arbeiten . Da ich trotzdem Mundfaul war , bekomme ich in den Fächern trotzdem nur eine 3 .
Kann man mich wegen besonderem Talent trotzdem noch versetzen oder ist es aus . Mir ist es eigentlich egal , aber fragen kostet nix

Hallo,

Ich bin letztes Jahr sitzen geblieben in der 11 und dieses
Jahr habe ich wieder eine 5 in Bio und Mathe

das ist ungünstig. Beides sind Vorrückungsfächer.

Mein Lehrer sagte, dass diese 5 in Mathe wie eine 6 gezählt
wird. Stimmt das?

Wie kommt er darauf? Was ist die Begründung? Was meint der Oberstufenbetreuer dazu?

Also kann ich keine Nachprüfung machen .
Ausserdem bin ich ein Überflieger in English und Philosophie
und hatte dementsprechend teilweise die besten Arbeiten . Da
ich trotzdem Mundfaul war , bekomme ich in den Fächern
trotzdem nur eine 3.

???

Kann man mich wegen besonderem Talent trotzdem noch versetzen

Irgendwelche besonderen Talente werden nichts nützen, wenn in den entsprechenden Fächern die entsprechenden Leistungen nicht erbracht wurden. Außerdem weist dieser - unlogische - Gedankengang nicht gerade auf überragende philosophische Talente hin. Du verstehst?

oder ist es aus . Mir ist es eigentlich egal , aber fragen
kostet nix

Antworten kostet auch nix, aber ob es Dir weiterhilft?
Ich würde mal die Leute fragen, die wirklich was dazu sagen können und sich im Schulgesetz Deines Bundeslandes auskennen - wegen Nachprüfung und so.

Gruß

Iris

Hallo siluper,

ohne Angabe Deines Bundeslandes kann Dir hier niemand verlässlich Auskunft geben.
In den meisten Bundesländern gilt, dass zwei Fünfen ausgeglichen werden können (wenn das Notenbild es erlaubt, aber in Englisch scheinst Du ja eine 3 zu haben, mit der könntest Du die Mathe-5 ausbügeln), aber die Versetzungskonferenz dies nicht beschließen muss.

Würdest Du Dein Bundesland nennen, könnte man das in der Schulordnung nachlesen. Die Begründung „verstecktes Genie in Englisch und Philosophie“ habe ich jedoch noch nie als versetzungsrelevant gehört …

Gruß sannah

ich komme aus NRW und konnte nix dazu finden im Internet

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achja das hat mir mein oberstufensprecher gesagt XD

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???

Kann man mich wegen besonderem Talent trotzdem noch versetzen

Irgendwelche besonderen Talente werden nichts nützen, wenn in
den entsprechenden Fächern die entsprechenden Leistungen nicht
erbracht wurden. Außerdem weist dieser - unlogische -
Gedankengang nicht gerade auf überragende philosophische
Talente hin. Du verstehst?

Iris

Falls die Leistungen im Schuljahr schlecht waren und nicht den benötigten Anforderungen entsprechen, wird während der sogenannten Versetzungskonferenz von den Lehrkräften (in manchen Bundesländern mit Eltern- und Schülervertretern) diskutiert, ob eine Versetzung in die nächste Klassenstufe dennoch möglich ist. Hier wird entschieden, ob ein Schüler trotz einer Nichterfüllung der Versetzungsbestimmungen versetzt werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein außerordentliches Talent in einer Fachrichtung offensichtlich ist oder andere pädagogische Gründe dafür sprechen.

Wenn dies nicht der Fall ist, wird der Schüler nicht versetzt. (Er bleibt umgangssprachlich sitzen oder macht eine Ehrenrunde.)

ja ich bin ein schlechter Philosophiker

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Wo auch immer der Inhalt Deines Postings eben seine Quelle hat … Ich habe jetzt doch noch die Versetzungsordnung gefunden, die für Dich (hoffentlich, aufgrund der vorliegenden Daten) relevant ist: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APO…

Wichtig sind insbesondere §8 und §9 auf Seite 3 des pdf-Dokuments.

§9, Absatz 4:
(4) Die Versetzung wird ausgesprochen, wenn in den zehn versetzungswirksamen Kursen ausreichende oder bessere Leistungen erzielt wurden. Versetzt wird auch, wer in nicht mehr als einem der versetzungswirksamen Kurse mangelhafte und in den übrigen Kursen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. Mangelhafte Leistungen in einem der Fächer Deutsch, Mathematik und der fortgeführten Fremdsprache gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 müssen durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen werden. In allen anderen Fällen ist eine Versetzung nicht möglich.

Mathematik also ist versetzungswirksam, da kommst Du nicht drum herum. Aber Du hättest ja eine 3 in Englisch zum Ausgleich, oder?
Bleibt die Frage, ob Biologie für Dich versetzungswirksam ist.
Und das steht in §8, (2):
(2) Im Pflichtbereich sind in beiden Schulhalbjahren durchgehend neun Grundkurse zu belegen, und zwar Deutsch, Mathematik, eine in der SekundarstufeI begonnene erste oder zweite oder dritte Fremdsprache,
Kunst oder Musik, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach, ein naturwissenschaftliches Fach (Physik, Biologie, Chemie), Religionslehre oder Philosophie und Sport. Neuntes Pflichtfach ist entweder eine weitere Fremdsprache oder ein weiteres Fach des mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeldes. Die Verpflichtung zur Belegung einer weiteren Fremdsprache kann auch durch die Belegung eines in einer weiteren Fremdsprache unterrichteten Sachfaches erfüllt werden. Die Verpflichtung zur Belegung eines naturwissenschaftlichen Faches und eines weiteren Fachs aus dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld kann auch durch die Koppelung von zwei zweistündigen Fächern erfüllt werden, die in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 durchgehend zu belegen sind.

Welche Fächer hast Du also? Ich vermute: Deutsch, Mathe, Englisch, Kunst/Musik, Geschichte/Politik/Geografie, Biologie/Physik/Chemie, Philosophie, Sport.
Wenn Du jetzt aus den Bündeln Geschichte/Politik/Geo bzw. Biologie/Physik/Chemie jeweils zwei Fächer durchgehend in 11 belegt hast (also Geschichte und Politik PLUS Bio und Chemie), kann Bio rausfallen und wird nicht als versetzungsrelevant berücksichtigt.

Sorry, meine Erklärung musste heute etwas schneller gehen, sieh entweder selbst nach oder geh mit einem Ausdruck der pdf-Datei noch einmal zum Oberstufenkoordinator. Oder poste hier eine Auflistung aller belegten Fächer, dann kann ich auch noch einmal nachschauen. Ich weiß nur noch aus eigener Erfahrung (war damals bei der Versetzungskonferenz), dass die Regelungen nach der 11. sehr konfus sind.
Dein Zitat greift übrigens nicht mehr für die 11. Klasse.

Gruß sannah

Vielleicht einfach mal eine Berufsfachmesse besuchen und rausfinden was Dich interessiert?