Wo auch immer der Inhalt Deines Postings eben seine Quelle hat … Ich habe jetzt doch noch die Versetzungsordnung gefunden, die für Dich (hoffentlich, aufgrund der vorliegenden Daten) relevant ist: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APO…
Wichtig sind insbesondere §8 und §9 auf Seite 3 des pdf-Dokuments.
§9, Absatz 4:
(4) Die Versetzung wird ausgesprochen, wenn in den zehn versetzungswirksamen Kursen ausreichende oder bessere Leistungen erzielt wurden. Versetzt wird auch, wer in nicht mehr als einem der versetzungswirksamen Kurse mangelhafte und in den übrigen Kursen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. Mangelhafte Leistungen in einem der Fächer Deutsch, Mathematik und der fortgeführten Fremdsprache gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 müssen durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen werden. In allen anderen Fällen ist eine Versetzung nicht möglich.
Mathematik also ist versetzungswirksam, da kommst Du nicht drum herum. Aber Du hättest ja eine 3 in Englisch zum Ausgleich, oder?
Bleibt die Frage, ob Biologie für Dich versetzungswirksam ist.
Und das steht in §8, (2):
(2) Im Pflichtbereich sind in beiden Schulhalbjahren durchgehend neun Grundkurse zu belegen, und zwar Deutsch, Mathematik, eine in der SekundarstufeI begonnene erste oder zweite oder dritte Fremdsprache,
Kunst oder Musik, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach, ein naturwissenschaftliches Fach (Physik, Biologie, Chemie), Religionslehre oder Philosophie und Sport. Neuntes Pflichtfach ist entweder eine weitere Fremdsprache oder ein weiteres Fach des mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeldes. Die Verpflichtung zur Belegung einer weiteren Fremdsprache kann auch durch die Belegung eines in einer weiteren Fremdsprache unterrichteten Sachfaches erfüllt werden. Die Verpflichtung zur Belegung eines naturwissenschaftlichen Faches und eines weiteren Fachs aus dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld kann auch durch die Koppelung von zwei zweistündigen Fächern erfüllt werden, die in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 durchgehend zu belegen sind.
Welche Fächer hast Du also? Ich vermute: Deutsch, Mathe, Englisch, Kunst/Musik, Geschichte/Politik/Geografie, Biologie/Physik/Chemie, Philosophie, Sport.
Wenn Du jetzt aus den Bündeln Geschichte/Politik/Geo bzw. Biologie/Physik/Chemie jeweils zwei Fächer durchgehend in 11 belegt hast (also Geschichte und Politik PLUS Bio und Chemie), kann Bio rausfallen und wird nicht als versetzungsrelevant berücksichtigt.
Sorry, meine Erklärung musste heute etwas schneller gehen, sieh entweder selbst nach oder geh mit einem Ausdruck der pdf-Datei noch einmal zum Oberstufenkoordinator. Oder poste hier eine Auflistung aller belegten Fächer, dann kann ich auch noch einmal nachschauen. Ich weiß nur noch aus eigener Erfahrung (war damals bei der Versetzungskonferenz), dass die Regelungen nach der 11. sehr konfus sind.
Dein Zitat greift übrigens nicht mehr für die 11. Klasse.
Gruß sannah