Hallo,
Dank erstmal für eure Antworten. Also bis jetzt ist bei wiederholtem Übertreten um 26km/h innerhalb 1 Jahres von Fahrverbot die Rede.
Also gibts eine Regelung zum MPU Zwang nicht bei Wiederholungstätern bzw. ist das eine nicht genau definierte Ermessensfrage?
Genau. Sowas könnte einem auch bei 100x Strafzettel fürs Falschparken passieren. Grundsätzlich ist es so, dass der Staat bei jedem Führerscheininhaber davon ausgeht, dass er geeignet (körperlich und geistig) ist am Straßenverkehr teilzunehmen. Häufen sich jedoch bestimmte Verstöße innerhalb kürzerer Zeit, dann ist dieser Vertrauensvorschuss aufgebraucht und das Amt lässt das prüfen.
PS: ich habe extra „relativ“ geschrieben, weil es nunmal
„relativ“ ist!
Manchmal sind es genau solche Formulierungen (die dann auf Einstellungen rückschließen lassen), warum MPU-Prüflinge durchfallen. Wer meint, dass 20 km/h innerorts relativ wenig ist, zeigt damit psychologische Mängel, die der Eignung am Straßenverkehr teilzunehmen entgegenstehen. Wäre das Gleich, also würde da Blindheit festgestellt. Deswegen dann auch die gleiche Konsequenz.