Wiederholte Geschwindigkeitsübertretung - MPU?

Moin,

angenommen eine Person wird mehrmals im Jahr mit relativ geringen Geschwindigkeitsübertretungen erwischt. Die Strafen haben noch nie zum Führerscheinentzug geführt, 2-3 mal zu Punkten.

Kann es passieren, dass, trotzdem eine Maximalpunktzahl in Flensburg nicht erreicht wird, eine MPU wegen „Besserungsresistenz“ angeordnet wird? Wenn ja, gibt es dazu Festlegungen, ab wieviel Geschwindigkeitsübertretungen sowas festgelegt werden kann?

Danke für eure Mühe.

Cheers Topper

Moin,

angenommen eine Person wird mehrmals im Jahr mit relativ
geringen
Geschwindigkeitsübertretungen erwischt. Die Strafen
haben noch nie zum Führerscheinentzug geführt, 2-3 mal zu
Punkten
.

eine geschwindigkeitsübertretung von mindestens 20 km/h findet die person „relativ gering“??

Kann es passieren, dass, trotzdem eine Maximalpunktzahl in
Flensburg nicht erreicht wird, eine MPU wegen
„Besserungsresistenz“ angeordnet wird?

ich hoffe doch!

Wenn ja, gibt es dazu
Festlegungen, ab wieviel Geschwindigkeitsübertretungen sowas
festgelegt werden kann?

die festlegung ist (siehe http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV11.htm):
" Die Beibringung eines Gutachtens […] kann […] angeordnet werden […] bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften"

es kommt sicher darauf an, in welchem zeitraum die verstöße begangen wurden und wie gravierend sie sind.

gruß

michael

angenommen eine Person wird mehrmals im Jahr mit relativ
geringen Geschwindigkeitsübertretungen erwischt. Die Strafen
haben noch nie zum Führerscheinentzug geführt, 2-3 mal zu
Punkten.

Ich sehe hier eine fehlerhafte Beschreibung des Fallbeispiels.
Relativ geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen führen meist noch nicht mal zum Auslösen der Kamera. Wo 70 erlaubt sind, wird oft erst ab 75 + Toleranz = 78 geblitzt. Dort zeigt der bordeigene Tacho aber schon eher so 85 an.
Und Punkte gibt es doch erst über 20km/h nach Toleranzabzug.

Kann es passieren, dass, trotzdem eine Maximalpunktzahl in
Flensburg nicht erreicht wird, eine MPU wegen
„Besserungsresistenz“ angeordnet wird?

BKatV:
„Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht“

Dank erstmal für eure Antworten. Also bis jetzt ist bei wiederholtem Übertreten um 26km/h innerhalb 1 Jahres von Fahrverbot die Rede.

Also gibts eine Regelung zum MPU Zwang nicht bei Wiederholungstätern bzw. ist das eine nicht genau definierte Ermessensfrage?

Cheers Topper

PS: ich habe extra „relativ“ geschrieben, weil es nunmal „relativ“ ist! Für besagte Person sind 20km/h Überschreitung relativ wenig. Denn leider(!) fährt er/sie gern auch im Ort viel schneller, wird halt nur nicht erwischt - diese fiktive Person, die ich nicht kenne und die ich auch nicht bin. Deshalb bringen auch versteckte Moralpredigten nix! :wink:
Würde ich diese Person kennen, würde ich mit entsprechender Sachkenntnis, die ich ja versuche, hier zu erlangen, ihr einen entsprechenden Warnhinweis geben oder sie anzeigen oder oder oder. Wenn!

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Hallo,

Dank erstmal für eure Antworten. Also bis jetzt ist bei wiederholtem Übertreten um 26km/h innerhalb 1 Jahres von Fahrverbot die Rede.

Also gibts eine Regelung zum MPU Zwang nicht bei Wiederholungstätern bzw. ist das eine nicht genau definierte Ermessensfrage?

Genau. Sowas könnte einem auch bei 100x Strafzettel fürs Falschparken passieren. Grundsätzlich ist es so, dass der Staat bei jedem Führerscheininhaber davon ausgeht, dass er geeignet (körperlich und geistig) ist am Straßenverkehr teilzunehmen. Häufen sich jedoch bestimmte Verstöße innerhalb kürzerer Zeit, dann ist dieser Vertrauensvorschuss aufgebraucht und das Amt lässt das prüfen.

PS: ich habe extra „relativ“ geschrieben, weil es nunmal
„relativ“ ist!

Manchmal sind es genau solche Formulierungen (die dann auf Einstellungen rückschließen lassen), warum MPU-Prüflinge durchfallen. Wer meint, dass 20 km/h innerorts relativ wenig ist, zeigt damit psychologische Mängel, die der Eignung am Straßenverkehr teilzunehmen entgegenstehen. Wäre das Gleich, also würde da Blindheit festgestellt. Deswegen dann auch die gleiche Konsequenz.

hallo.

Also gibts eine Regelung zum MPU Zwang nicht bei
Wiederholungstätern

nein.

bzw. ist das eine nicht genau definierte
Ermessensfrage?

ja.

PS: ich habe extra „relativ“ geschrieben, weil es nunmal
„relativ“ ist! Für besagte Person sind 20km/h Überschreitung
relativ wenig.

die relativität hängt doch von der bezugsgröße ab, nicht von der bezugsperson.
in der 30-zone ist eine überschreitung von 20km/h eben nicht relativ wenig. auf der autobahn bei erlaubten 130km/h schon eher.

es ist ja auch ein relativ großer unterschied, ob dir jemand von 30000 euro 20000 wegnimmt oder von 130000 :wink:

gruß

michael