In der 7. Klasse steht es nicht gerade gut um die Noten. Wenn
er also durchfällt, kann er diese Klasse wiederholen?
Ein Kind dazu zu animieren, eine Klasse zu wiederhiolen,
obwohl es nicht sitzen geblieben ist, halte ich schlichtweg
für ein Verbrechen.
Das Kind kommt in eine neue Klassengemeinschaft, kann sich
dort nur langsam aklimatisieren und langweilt sich bei dem zu
wiederhokenden Stoff. Schließlich bleibt es dann diesmal
wirklich sitzen und alle schlagen die Hände über dem Kopf
zusammen.
Was, bitteschön, ist an meiner Formulierung missverständlich? Aber bitte, dann eben nochmal zum mitdenken:
Es besteht die reale Gefahr, dass er das Klassenziel nicht erreicht (durchfällt). Aus diesem Grund möchte ich mich eben vorab schlau machen. Denn, wenn der Übertritt von der 5. HS auf die 5. RS bereits als Wiederholung zählt und er nun in der 7. Klasse sitzenbleibt, fliegt er (ohne Abschluss) von der Schule. Man kann aber - fristgebunden bis 31.12. (darum ja die Vorab-Frage) - die freiwillige Wiederholung beantragen, was nicht als „Sitzenbleiben“ gezählt wird.
Was nun das schlimmere Verbrechen ist - ohne Abschluss ab ins Leben oder Klasse wiederholen - mag sich jeder selbst beantworten.
Und zum partriarchaisch-entscheidenden Ton: Ich lasse meine Kinder (3) selbstverständlich mitentscheiden, d.h. ich höre mir ihre Argumente an und lasse diese in meine Entscheidungsfindung einfließen. Die abschließende Entscheidung fälle ich jedoch - zugegeben - selbst, da ich der Auffassung bin, dass ein 13jähriger die Tragweite dieser Entscheidung noch gar nicht erfassen kann.
Bitte: Nur Antworten, die sich auf fundierte Kenntnisse
stützen.
Aber sonst hast du keine Riesenansprüche, mein Gutester?
Freue dich mal lieber über die Reflexionen von den
Antwortenden hier, anstatt formaljuristischen Quark hören zu
wollen, defr dann doch wieder nicht stimmt, weil das in jedem
Bundesland anders ist usw. usf.
Gruß,
Branden
Nichts für ungut, vanBranden, aber „formaljuristischer Quark“ ist mir eindeutig lieber, als Antworten, die - wie Deine - absolut nichts beitragen. D.h., nein, stop, entschuldige! Der Hinweis auf das Bundesland macht Sinn: Es geht um eine bayerische Realschule.
Was ich mit fundierten Kenntnissen meinte: Gerüchte und Hörensagen habe ich bereits aus dem Bekannten- und Kollegenkreis mehr als genug. Die einen sagen ja, es zählt als Wiederholung, die anderen sagen nein, es zählt nicht. Ich bin also nun genauso schlau, wie vorher. Daher hege ich die Hoffnung, das es hier jemanden gibt, der wirklich Ahnung hat (ggf. aus eigener Erfahrung …).
Petzi, ich habe den Klassenlehrer gefragt und wurde von ihm - ohne weitere Auskunft - auf die RSO verwiesen, die aber in dieser Frage nicht wirklich eindeutig ist. Ich versuche nun seit einigen Tagen den Vertrauenslehrer zu erreichen, bisher aber ohne Erfolg (ich kann aus beruflichen Gründen tagsüber nicht permanent am Telefon hängen). Ich bleib aber in dieser Richtung natürlich am Ball.
Parallel dazu habe ich mir eben erlaubt, die „Experten“ hier zu fragen.