Wiederholungsschüler?

Der Sachverhalt:
Sohn tritt nach der 5. Klasse Hauptschule in die 5. Klasse Realschule über.
In der 7. Klasse steht es nicht gerade gut um die Noten. Wenn er also durchfällt, kann er diese Klasse wiederholen?
Die Frage stellt sich deshalb, weil die Realschulordnung (RSO) ein zweimaliges Wiederholen in den Klassen 5-7 verbietet. Ist der Übertritt aus der 5. HS in die 5. RS als Wiederholung in diesem Sinne zu werten?

Bitte: Nur Antworten, die sich auf fundierte Kenntnisse stützen. Gerüchte, Vermutungen und Meinungen helfen mir hier nicht wirklich weiter.
Vielen Dank schon mal an alle!

Hallo Ernst,

ganz davon abgesehen, dass die Experten sicher noch das Bundesland wissen müssen interessiert mich brennend, warum die Eltern des Sohnes nicht das direkte Gespräch mit seinen Lehrern suchen. Denn dort kriegt er

Bitte: Nur Antworten, die sich auf fundierte Kenntnisse
stützen.

und keine

Gerüchte, Vermutungen und Meinungen helfen mir hier
nicht wirklich weiter.

*wink*

Petzi

Moin

In der 7. Klasse steht es nicht gerade gut um die Noten. Wenn
er also durchfällt, kann er diese Klasse wiederholen?

Ein Kind dazu zu animieren, eine Klasse zu wiederhiolen, obwohl es nicht sitzen geblieben ist, halte ich schlichtweg für ein Verbrechen.
Das Kind kommt in eine neue Klassengemeinschaft, kann sich dort nur langsam aklimatisieren und langweilt sich bei dem zu wiederhokenden Stoff. Schließlich bleibt es dann diesmal wirklich sitzen und alle schlagen die Hände über dem Kopf zusammen.

Bitte: Nur Antworten, die sich auf fundierte Kenntnisse
stützen.

Aber sonst hast du keine Riesenansprüche, mein Gutester?
Freue dich mal lieber über die Reflexionen von den Antwortenden hier, anstatt formaljuristischen Quark hören zu wollen, defr dann doch wieder nicht stimmt, weil das in jedem Bundesland anders ist usw. usf.
Gruß,
Branden

Moin Branden,

Wenn

Ein Kind dazu zu animieren, eine Klasse zu wiederhiolen,
obwohl es nicht sitzen geblieben ist, halte ich schlichtweg
für ein Verbrechen.

Aber Branden, da stand doch

Wenn er also durchfällt, kann er diese Klasse wiederholen?

Ralph

Aber Branden, da stand doch

Wenn er also durchfällt, kann er diese Klasse wiederholen?

Ich habe auch hin- und her überlegt, wie er das genau meint, aber es war insgesamt so missverständlich… Da schwang zumindest noch ein patriarchalisch-entscheidender Ton mit, der mich irritiert hat…
Gruß,
Branden

In der 7. Klasse steht es nicht gerade gut um die Noten. Wenn
er also durchfällt, kann er diese Klasse wiederholen?

Ein Kind dazu zu animieren, eine Klasse zu wiederhiolen,
obwohl es nicht sitzen geblieben ist, halte ich schlichtweg
für ein Verbrechen.
Das Kind kommt in eine neue Klassengemeinschaft, kann sich
dort nur langsam aklimatisieren und langweilt sich bei dem zu
wiederhokenden Stoff. Schließlich bleibt es dann diesmal
wirklich sitzen und alle schlagen die Hände über dem Kopf
zusammen.

Was, bitteschön, ist an meiner Formulierung missverständlich? Aber bitte, dann eben nochmal zum mitdenken:
Es besteht die reale Gefahr, dass er das Klassenziel nicht erreicht (durchfällt). Aus diesem Grund möchte ich mich eben vorab schlau machen. Denn, wenn der Übertritt von der 5. HS auf die 5. RS bereits als Wiederholung zählt und er nun in der 7. Klasse sitzenbleibt, fliegt er (ohne Abschluss) von der Schule. Man kann aber - fristgebunden bis 31.12. (darum ja die Vorab-Frage) - die freiwillige Wiederholung beantragen, was nicht als „Sitzenbleiben“ gezählt wird.
Was nun das schlimmere Verbrechen ist - ohne Abschluss ab ins Leben oder Klasse wiederholen - mag sich jeder selbst beantworten.

Und zum partriarchaisch-entscheidenden Ton: Ich lasse meine Kinder (3) selbstverständlich mitentscheiden, d.h. ich höre mir ihre Argumente an und lasse diese in meine Entscheidungsfindung einfließen. Die abschließende Entscheidung fälle ich jedoch - zugegeben - selbst, da ich der Auffassung bin, dass ein 13jähriger die Tragweite dieser Entscheidung noch gar nicht erfassen kann.

Bitte: Nur Antworten, die sich auf fundierte Kenntnisse
stützen.

Aber sonst hast du keine Riesenansprüche, mein Gutester?
Freue dich mal lieber über die Reflexionen von den
Antwortenden hier, anstatt formaljuristischen Quark hören zu
wollen, defr dann doch wieder nicht stimmt, weil das in jedem
Bundesland anders ist usw. usf.
Gruß,
Branden

Nichts für ungut, vanBranden, aber „formaljuristischer Quark“ ist mir eindeutig lieber, als Antworten, die - wie Deine - absolut nichts beitragen. D.h., nein, stop, entschuldige! Der Hinweis auf das Bundesland macht Sinn: Es geht um eine bayerische Realschule.

Was ich mit fundierten Kenntnissen meinte: Gerüchte und Hörensagen habe ich bereits aus dem Bekannten- und Kollegenkreis mehr als genug. Die einen sagen ja, es zählt als Wiederholung, die anderen sagen nein, es zählt nicht. Ich bin also nun genauso schlau, wie vorher. Daher hege ich die Hoffnung, das es hier jemanden gibt, der wirklich Ahnung hat (ggf. aus eigener Erfahrung …).

Petzi, ich habe den Klassenlehrer gefragt und wurde von ihm - ohne weitere Auskunft - auf die RSO verwiesen, die aber in dieser Frage nicht wirklich eindeutig ist. Ich versuche nun seit einigen Tagen den Vertrauenslehrer zu erreichen, bisher aber ohne Erfolg (ich kann aus beruflichen Gründen tagsüber nicht permanent am Telefon hängen). Ich bleib aber in dieser Richtung natürlich am Ball.
Parallel dazu habe ich mir eben erlaubt, die „Experten“ hier zu fragen.

Falls sich nochmal jemand hierher verirrt, der das gleiche Problem hat:

Inzwischen habe ich die fundierte Antwort erhalten, dass eine Wiederholung der Klasse aufgrund Übertritt von der HS in die RS (in unserem Fall: 5. HS auf 5. RS) NICHT als Wiederholung im Sinne von „durchgefallen“ zählt. Ein Durchfallen in der 5. - 7. Klasse RS ist alsó noch kein wirkliches Problem.

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