Hallo,
bitte entschuldige die späte Antwort, ich hatte die mail übersehen.
Bei diesem Vergleich der zwei Verse wird ein gängiger Fehler begangen (auch bei Muslimen), es werden Themen vermischt bzw. verglichen, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben. Vermutlich liegt diese bewusste bzw. unbewusste Deutung/Verwirrung an dem Ausdruck „abscheuliche Tat“. Die gleiche Logik könnte man auf folgende Aussagen anwenden:smiley:as Leben ist hart. Ein Stein ist auch hart. Also ist das Leben ein Stein.
Niemand würde diesen Vergleich ernst nehmen und weiter darüber nachdenken, weil der Fehler offensichtlich ist. Ähnlich verhält es sich mit den beiden Versen:
In Sura Nisa: 15 wird das Thema Unzucht/Zina behandelt.
In dieser Sura wird erklärt, wie damit umgegangen werden soll. Wenn vier vertrauenswürdige Zeugen die Tat beobachten und jeglicher Zweifel eines Irrtums ausgeschlossen ist, war die ursprüngliche Vorgehensweise so, dass diese Frauen, die eben Unzucht begangen haben, vorerst in ihre Häuser eingesperrt wurden. Später wurde die Sura 2 offenbart, in der der Ausweg /Weg, den Allah in dieser Sura beschreibt, dargelegt wird.
In Sura Talak jedoch ist das Thema die Scheidung.
Die Scheidung im Islam verläuft nach einem bestimmten Prozess, mit Wartezeit (Idda) etc. Wenn so ein Fall eintrifft, darf die Frau nicht einfach aus dem Haus fortgejagt/rausgeekelt werden, wie es ja teilweise so gehandhabt wird, sondern sie soll in ihrem Zuhause weiterhin wohnen, solange die Wartezeit nicht abgelaufen ist. Es gibt verschiedene Gründe dafür, aber dies würde alles zu weit führen. Dieses Bleiben in ihrem Zuhause kann ausgesetzt werden, wenn ein Zusammenleben einfach nicht mehr möglich ist, d.h. die Frau durch ihre (abscheulichen) Taten es dermaßen ausreizt, dass es dazu führen kann, dass die Ehepartner sich gegenseitig schaden, sei es jetzt physisch oder seelisch. Die abscheulichen Taten können verschiedenartig sein, wie Verachtung des Partners, Sturheit, Streitsüchtigkeit, etc, etc. also ein Zustand, der weiteres Zusammenleben unmöglich macht. Die Wartezeit ist ja eigentlich dazu gedacht, dass die Ehepartner in dieser Zeit sich auf die glücklichen Augenblicke besinnen, die man gemeinsam erlebt hat und eventuell den Schritt der Scheidung zurückziehen.
Beide Themenbereiche haben nichts miteinander zu tun und werden unterschiedlich gehandhabt und stellen somit keinen Widerspruch dar.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Viele Grüße
Miriam Ebert